Prof. Constanze Geiert
Na ja, der Pakt für den Rechtsstaat steht auf drei Füßen. Einmal hat er das Personal, doch genauso hat er auch die Digitalisierung im Blick. Drittens ist da noch die Verfahrensbeschleunigung. Diese Standbeine halte ich für unheimlich wichtig. Die Digitalisierung kann uns an der Stelle tatsächlich weiterhelfen. Wenn wir das im Asylrecht sehen, wenn wir einen Aktendurchdringungsassistenten – wie er jetzt in Baden-Württemberg angewendet wird – anwenden können, sodass den Richtern die Bescheide von vornherein in die wesentlichen Bestandteile etc. zerlegt werden, dann halte ich es für ganz wichtig, dass das definitiv zusammengesehen wird. Uns reicht nicht nur das Personal. Wir brauchen die anderen beiden Bausteine mindestens genauso dringend. Die ZPO ist mit der ZPO-Reformkommission relativ weit vorangeschritten. Hier denke ich, dass wir bald Schritte in die richtige Richtung machen werden. Das Gleiche wird dann für die StPO und ich hoffe doch irgendwann auch für die VwGO erfolgen. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Eine weitere Frage von Frau Kollegin Koch.
