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Prof. Constanze Geiert

27.06.2025 Sitzungen 8/17

Beim Vollzug in freien Formen war das, richtig? (Ines Biebrach, BSW: Ja!) – Gut, ich habe den Anfang nicht ganz verstanden. (Ines Biebrach, BSW: Entschuldigung!) – Alles gut. Die Zahlen der Rückfallquote werden tatsächlich nicht erhoben, hier kann man nur anekdotisch vorgehen. Es ist wohl so, dass es Rückfälle gibt, und es ist nicht so, dass es zu 100 % sicher ist. Doch die Rückfallquote ist deutlich geringer als bei – in Anführungsstrichen – normalen Strafgefangenen, die in der Justizvollzugsanstalt sind. Rückfallquoten berechnen oder nicht: Man muss auch sagen, zur ganzen Wahrheit gehört dazu, dass ja nur Gefangene in den Vollzug in freien Formen kommen, die dafür die Voraussetzungen erfüllen. Das sind natürlich auch die, die im Zweifel nach dem Besuch einer JVA auch nicht rückfällig werden würden. Insofern ist das eine ganz schwierige Zahl. Man kann das gern mal erheben, aber welchen Mehrwert diese am Ende haben wird, ist wahrscheinlich ein wenig schwierig. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Sie haben immer noch Redezeit, Sie können noch mal fragen, Frau Biebrach.

Protokoll ↗