Prof. Constanze Geiert
Eine ganz wichtige Frage, die Sie gestellt haben, und ich sehe das nicht nur, sondern ich kenne es. Ich weiß also darum. Natürlich müssen wir dort etwas tun. Eine Feststellung ist immer ganz wichtig: Anwälte und Richter stehen nicht in einem Konkurrenzverhältnis, sondern sie sind jeweils eine andere Seite derselben Medaille. Beide gehören zum Rechtsstaat dazu, und beide müssen im Rechtsstaat gleich stark vertreten sein, denn nur so kann der Einzelne zu seinem Recht kommen. Die Probleme sind letztlich die gleichen, die wir auch in der Justiz haben. Der Generationenwechsel ist da. Im ländlichen Raum bekommen wir immer weniger und ich weiß, dass auch der Konkurrenzdruck gerade auf Geschäftsstellenebene im Bereich Anwälte und Justiz sehr groß ist. Was können wir dagegen tun? Ich habe das letztens bei den Anwälten wieder gesagt, als ich dort beim Sommerfest war: Vielleicht haben wir beim Generationenwechsel etwas Glück, dass wir in der Justiz durch sind, wenn die Anwälte so richtig in den Generationenwechsel kommen, da die Anwälte ein bisschen länger arbeiten. Das heißt, bis 70 oder 75 Jahre zu arbeiten, ist noch relativ normal. Das wäre um fünf Jahre verschoben, sodass wir uns vielleicht nicht in die Quere kommen. Ein bisschen wird es trotzdem passieren, das ist schon klar. Außerdem ist es mir sehr wichtig, dass im Referendarzeitraum auch die Anwälte ihre Plattform bekommen, ebenso wie die Notare, die übrigens genau dieselben Probleme haben, und eben auch die Justiz. Wir müssen dort ein ausgewogenes Verhältnis für beide Seiten schaffen – was wir auch machen, indem wir Referendarplätze auf dem Land anbieten. Diese werden nicht zu 100 % Richter und Staatsanwälte, sondern ein Teil wird auch Anwalt. Mein Ziel ist es, diese dort zu halten und das Land attraktiv zu gestalten. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es gibt eine weitere Frage. Herr Braukmann, bitte.
