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Prof. Constanze Geiert

27.06.2025 Sitzungen 8/17

Das kann eine ganz kurze Antwort werden: Ja, sie ist sichergestellt. Wir haben die E-Akte mittlerweile in fast allen Staatsanwaltschaften und Gerichten eingeführt. Von 46 sind Gerichten 44 bereits vollständig mit der E-Akte ausgestattet, von sechs Staatsanwaltschaften sind es vier. Der Roll-out für die letzten hat gerade begonnen. Das heißt also, das Ziel, der 1. Januar 2026, wird auch dank der hervorragenden Arbeit der Vorgänger ermöglicht. Wir sind damit deutschlandweit im Bereich der Digitalisierung echt vorne dabei. Andere Bundesländer werden dieses gesetzliche Ziel nicht erreichen können. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Wir haben immer noch Zeit. Diese nutzt Herr Kollege Modschiedler für eine weitere Frage.

Protokoll ↗