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Prof. Constanze Geiert

27.06.2025 Sitzungen 8/17

Tatsächlich können wir dort von Erfolgen berichten. In allen Justizvollzugsanstalten ist die Telemedizin bisher eingerichtet worden, an vier wird sie tatsächlich schon rege genutzt – wobei Dresden absoluter Spitzenreiter ist, wo es allein im April über hundert solcher Behandlungen gab. Natürlich können wir damit Kosten einsparen, weil notwendige Arztbesuche der Gefangenen außerhalb der Justizvollzugsanstalt wegfallen. Das heißt also, die Fahrt fällt weg, genauso aber auch die Besuche von Honorarkräften in den Justizvollzugsanstalten. Zumal man sagen muss, dass es zuletzt immer schwieriger wurde, zeitnah medizinische Hilfe zu bekommen. Als Letztes: Es gibt Honorarverträge mit Ärzten, die die Justizvollzugsanstalten regelmäßig besuchen. Auch da kann man die Quote nach unten setzen und damit Kosten sparen. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. Es wäre noch Zeit übrig und die wird auch genutzt. Frau Kollegin Leithoff für die CDU-Fraktion, bitte.

Protokoll ↗