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Sebastian Wippel

AfD 27.06.2025 Sitzungen 8/17

Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Herr Staatsminister, dass Sie mir die Möglichkeit geben, eine Zwischenbemerkung zu machen. Das ist nicht böse gemeint. Ich möchte auf eine besondere Fallkonstellation hinweisen, weil Sie gerade von Einzelfällen gesprochen haben. In dem Zeitraum, für den die Soforthilfen gezahlt worden sind, war es so, dass in dem Monat geschaut wurde, ob ein Liquiditätsengpass entstanden ist. Das berücksichtigt aber nicht, dass Zahlungen – unter Umständen auch größere Zahlungen von mehreren tausend Euro – bei einem Kleinunternehmer in diesem Monat eingegangen sind, in dem er keinen Umsatz machen konnte, weil das Geld in den nächsten Monaten kommt. Die Problemlage mit dem Liquiditätsengpass ist nicht in dem Monat entstanden, in dem er nicht arbeiten durfte, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt. Das ist ein Problem. Das betrifft besonders das Beherbergungsgewerbe. Das sollten Sie mitnehmen. Wir reden immer über Kosmetikstudios oder Ähnliches, über Läden mit Laufkundschaft. Diese konnten öffnen, haben Kunden bekommen oder nicht. Im Beherbergungsgewerbe ist es aber so, dass die Kunden mit einem gewissen zeitlichen Vorlauf buchen. In dem Moment, wenn unklar ist, wann die Betriebe wieder öffnen können, haben sie an dem Tag, an dem sie wieder öffnen können, keine Buchungen. Die ganze Problematik, die es gab, verschob sich in die Monate danach. Auch dafür haben die Unternehmer diese 9 000 Euro, diesen Zuschuss genommen und ihnen in den nächsten Monaten ausgegeben. Bei den Prüfungen, die jetzt vorgenommen werden, ist es allerdings so, dass ganz streng auf den kurzen Zeitraum geprüft wird. Das ist dann in den Büchern leider nicht sichtbar. Ich bitte, dass solche Sachverhalte berücksichtigt werden. (Beifall AfD) Dirk Panter, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz: Herr Wippel, weil es solche Härtefälle gibt, weil es viele Einzelschicksale gibt, von denen ich sprach, weil es diese Abgrenzungsprobleme gab und gibt, beschäftigen wir uns so intensiv damit, um dort Abhilfe zu schaffen. Es ist aber so, dass der Bund allen Bundesländern ein einheitliches Verfahren vorgegeben hat und wir jetzt schauen müssen: Was ist rechtlich möglich? Wie können wir – so möchte ich es ausdrücken – an den Rand des geltenden Rechts gehen, um Erleichterungen für Unternehmen zu schaffen, um auch solche Härtefälle im Blick zu haben? Deshalb machen wir das und beschäftigen uns seit Wochen und Monaten damit. Ich will aber sagen, was nicht sein kann: In den letzten Wochen war viel im Schwange, und in den letzten Tagen wurde viel darüber diskutiert. Wir werden das Rückmeldeverfahren nicht stoppen, weil das Rückmeldeverfahren in Einzelfällen sogar zu Nachzahlungen führt. Dann bekommen Unternehmerinnen und Unternehmer mehr Hilfe, weil sich am Ende herausstellt, dass sie mehr erhalten konnten. Es wird auch nicht passieren, dass die rechtliche Verpflichtung, Auskunft zu geben, entfällt.

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