Wolfram Günther
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin zunächst sehr dankbar, dass dieses Moratorium jetzt ausgesprochen wurde. Denn wir haben festgestellt, dass wir jetzt nicht weiter zurückfordern können, solange wir noch Zeit brauchen, zu prüfen, in welchem Umfang tatsächlich geholfen werden kann. Und vielleicht ein Hinweis an die AfD: Ja, alle anderen beschäftigen sich sehr intensiv mit diesem Thema – da war dieser Anstoß nicht nötig. (Sebastian Wippel, AfD: Ach so? Wie immer!) Die aufgetretenen Probleme sind tatsächlich sehr erheblich. Die damals unkomplizierten Hilfen hatten oft zur Folge, dass sich während der Antragstellung die Bedingungen änderten und die FAQs auf der Seite der SAB angepasst wurden. Es lässt sich feststellen, dass die hohe Fehlerquote von deutlich über 50 % nicht darauf zurückzuführen ist, dass alle Antragstellenden – gerade Unternehmerinnen und Unternehmer – nicht in der Lage wären, korrekte Zahlen anzugeben, oder dass in diesem Umfang viele schwarze Schafe existieren. Vielmehr trägt auch der Staat eine erhebliche Mitverantwortung für diese hohe Fehlerquote. Das ist kein Vorwurf; denn es waren damals hochdynamische Zeiten. Trotzdem ist das ein Punkt, der unbedingt zu berücksichtigen ist, wenn es um Rückforderungen geht. Genau das kennt das Recht: Wenn etwas zu viel bezahlt wurde, hat der Staat natürlich das Recht – wie wir bereits besprochen haben und wie es auch gestern in unserem Haushalt beschlossen wurde –, das Geld zurückzufordern, weil wir es zusammenhalten müssen. Doch das ist kein Automatismus. Bei Rückforderungen muss berücksichtigt werden, wer für die Fehler verantwortlich ist – und ein großer Teil der Verantwortung liegt auch beim Staat. Deshalb gibt es Spielräume: Die Forderungen müssen nicht in voller Höhe zurückgefordert werden, es kann gestundet, auf Zinsen verzichtet oder die Forderung sogar ganz erlassen werden. Es gibt noch einen weiteren Aspekt: Bei dieser Ermessensentscheidung muss auch das Interesse der Betroffenen berücksichtigt werden. Wir wissen, dass ganze Branchen – insbesondere aus der Kulturszene – damals das Geld dringend brauchten, um überhaupt zu überleben. Ihre Krankenkassen haben nicht gefragt, ob Einnahmen vorhanden waren, und auch die Miete musste bezahlt werden. Das Geld ist schlichtweg weg. Das betrifft auch Kosmetikerinnen und Friseure. Wir haben viele einzelne Gruppen identifiziert. Vor allem haben wir festgestellt, dass es branchenbezogen auch bestimmte Regionen betrifft – etwa Menschen in kleinen Städten, die dort noch Läden mieten. Dabei besteht ein großes öffentliches Interesse daran, dass diese Strukturen erhalten bleiben. Das heißt, es gibt gute Gründe, aus Sicht der Betroffenen dies mitzuberücksichtigen. Ebenso gibt es gute Gründe, im öffentlichen Interesse zu handeln, damit es nicht zu einem Kahlschlag in diesen Branchen kommt und wir neue Leerstände vermeiden – gerade in kleinen und mittleren Städten. Und all das sind Punkte, die jetzt zu berücksichtigen sind. Damit haben wir erst einmal eine Atempause. Ich gehe davon aus, dass es dazu noch Fragen geben wird – mich erreichen bereits zahlreiche Nachfragen von Betroffenen, die schon Zahlungsaufforderungen erhalten haben und zurückzahlen sollen. Ich beruhige sie und sage: Sie müssen jetzt erst einmal nichts tun. Das wird hoffentlich auch in den FAQs noch einmal deutlich klargestellt, und wir werden eine Regelung finden. Der Ehrlichkeit halber gehört auch dazu, dass es hier nicht nur um sächsische Gelder geht, sondern auch um Gelder des Bundes. Deshalb muss auch dort das Gespräch gesucht werden. Ich möchte alle ermutigen, mutig zu sein: Auch wenn wir bei bestimmten Beträgen verzichten, sollten wir prüfen, ob der Bund uns notfalls zu anderen Maßnahmen zwingen will. Ich gehe davon aus, dass auch der Bund volkswirtschaftliche Erwägungen anstellen wird. Die Probleme gibt es schließlich auch in anderen Ländern. Also einmal danke, dass wir zu diesem Punkt gekommen sind. Und vielleicht noch dieser Hinweis: Es gibt unseren Antrag im Parlament, zu dem bereits im September eine öffentliche Anhörung stattfinden wird. Außerdem haben wir hier im Landtag schon ein Fachgespräch dazu durchgeführt. Dieses Gespräch hat Wirkung gezeigt; denn nicht nur das Ministerium, sondern auch die SAB, alle Verbände, Kammern und viele betroffene Unternehmen waren dabei. Dieses Thema verträgt keinen Aufschub, aber es wird bereits gehandelt. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und vereinzelt BSW)
