Kay Ritter
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Spenden und Steuern sind keine finanzielle Angelegenheit. Sie sind eine moralische Angelegenheit.“ Rolf Dobelli, ein Schweizer Schriftsteller und Unternehmer, formulierte es vor 59 Jahren, und es ist aktueller denn je. Sich moralisch verhalten bedeutet grundsätzlich, dass sich jemand so verhält, wie es andere Menschen oder Teile der Gesellschaft richtig und korrekt finden. Hierzu gehört beispielsweise, nicht zu lügen, nicht zu stehlen und fair zu bleiben. Bezogen auf den Titel „Corona-Hilfen: Rückzahlungen ins Fadenkreuz. Schluss mit Chaos und Existenzgefährdungen!“, ist das Zitat sehr zutreffend. Ihre leicht überzogene Behauptung, dass formal korrekt angesetzte und zu leistende Rückzahlungen der CoronaUnterstützungsbudgets einen Zustand von Chaos und Existenzgefährdung herbeigeführt haben, ist so nicht richtig. Diesbezüglich haben Sie wieder einmal gekonnt mit Schlagwörtern ein ausgeprägtes Negativszenario entwickelt – dafür sind Sie ja bekannt, meine Damen und Herren. (Protest AfD) Wo bemerken Sie in dem Handlungsfeld das Chaos? Ich helfe Ihnen kurz auf die Sprünge. Das Wort Chaos bezeichnet umgangssprachlich zumeist einen Zustand vollständiger Unordnung und Verwirrung, also fehlender Ordnung bzw. Organisation. Dies ist im gesamten Prozedere des Coronasoforthilfeprogramms nicht gegeben. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle denjenigen danken, die seit vier Tagen hier unterstützend wirken – ich meine den Saaldienst –, und hoch professionell kein Chaos verursacht haben. An dieser Stelle herzlichen Dank hier aus dem Saal! (Beifall CDU, BSW, SPD und Die Linke) Grundsätzlich, und damit beziehe ich mich erneut auf das Eingangszitat, ist es stets wichtig, dass mit aus Steuereinnahmen generierten oder aus Förderbudgets weitergereichten Geldern sorgsam, ordentlich und moralisch vertretbar umgegangen wird. Ich bringe ein weiteres Zitat: „Die Bürger haben ein Recht darauf, dass mit ihren Steuergeldern sorgfältig umgegangen wird.“ Das hat sogar Ihre Bundessprecherin Alice Weidel festgestellt. Und ich füge an: Das trifft nicht nur auf die Verwendung bei Steuergeldern für Asyl zu. Bevor ich den Werdegang der Coronasoforthilfen nachzeichne, die vielen Soloselbstständigen, Kleinstunternehmern und Landwirten in ihrer wirtschaftlichen Notsituation helfen konnten, möchte ich vorab einige Fakten in Erinnerung rufen. An die Gefahr, die von Covid-19 im Jahr 2020 ausging, kann sich wohl jeder noch erinnern. Ungewissheit, Angst gingen quer durch unsere Gesellschaft. (Jörg Dornau, AfD: Angst haben Sie verursacht!) Die Corona-Schutzverordnung gab vor, dass sehr viele Geschäfte in den verschiedensten Branchen pausieren und schließen mussten. Die Dauer der Schließung betrug je nach Branche sechs bis 12 Wochen. Das Programm Coronasoforthilfezuschuss wurde in kürzester Zeit durch die Bundesregierung als eine der ersten Maßnahmen zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie aufgelegt. Gegenstand ist – und das ist ein wichtiger Punkt in dieser Diskussion – die Auszahlung von Finanzmitteln des Bundes an die einzelnen Länder, so auch an den Freistaat Sachsen, mit der Vereinbarung, dass die Zahlungen durch die Sächsische Aufbaubank verarbeitet und weitergereicht werden. Für den Verwaltungsaufwand standen keine Finanzmittel durch den Bund zur Verfügung. Diese Kosten mussten durch eigene Landesmittel finanziert werden. Der Coronasoforthilfezuschuss richtete sich vor allem an die kleinen Unternehmen, Soloselbstständigen, Freiberuflicher, die durch den Lockdown massive Umsatzeinbußen zu erwarten hatten. Die Zuschüsse, die oft innerhalb weniger Tage ausgezahlt wurden, sollten vor allem – und das ist zu betonen – akute Liquiditätsengpässe kurzfristig abfedern und Fixkosten sowie betriebliche Sachausgaben für einen Zeitraum von drei Monaten decken, besonders in Phasen angeordneter Betriebsschließungen und damit einhergehender Umsatzeinbußen. Die Bedingungen waren in den Bundesländern unterschiedlich, und die Zusammenarbeit mit den Landesregierungen wurde umgesetzt. In den meisten Fällen galt als Voraussetzung für alle Antragsteller eine glaubhafte Versicherung, dass in den folgenden drei Monaten zusammenhängend ein tatsächlich existenzbedrohender Liquiditätsengpass zu erwarten war. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie sich das alles für Sachsen auswirkte, sage ich in der zweiten Runde. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung)
