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André Wendt

AfD 27.06.2025 Sitzungen 8/17

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Viele Unternehmen, die in der Coronazeit der Regierung vertraut haben, fühlen sich mittlerweile verlassen. Sie sagen ganz offen, dass sie von der Regierung im Stich gelassen, ja sogar hinter das Licht geführt worden sind. Bundeskanzlerin Merkel sagte in ihrer Fernsehansprache vor dem ersten Lockdown – ich zitiere –: „Wir können und werden alles einsetzen, was es braucht, um unseren Unternehmern und Arbeitnehmern durch diese schwere Prüfung zu helfen.“ Auch Vertreter der Staatsregierung äußerten sich am Anfang der Coronazeit ähnlich. Mit diesen Aussagen stand fest – und das deutlich kommuniziert –: Wir lassen niemanden im Stich, wir helfen unbürokratisch. Doch heute, etwa fünf Jahre später, müssen wir feststellen, dass doch nicht alle Versprechen eingehalten worden sind. Denn derzeit bekommen viele Betriebe Rückforderungsbescheide zu den Coronasoforthilfen – Rückforderungsbescheide, die viele nicht bedienen können. Das sind keine Einzelfälle, sondern Sachsen ist gerade durch seine vielen Klein- und Kleinstunternehmen sowie Soloselbstständigen besonders betroffen. Zehntausende sächsische Unternehmen haben damals Soforthilfen vom Bund bezogen. Zu Beginn der Coronazeit wurden die Hilfen sehr schnell zugesagt und unter großem Zeitdruck ausgezahlt. Die Antragsbedingungen waren oft unklar, wurden häufig geändert und erst später konkretisiert. Viele Antragsteller haben daher in dem Glauben, dass die Versprechungen der Politik gelten, die Hilfen beantragt. Ihnen ist schließlich damals die Schließung ihrer Betriebe auferlegt worden. Hinzu kommt, dass im Nachhinein sehr viel strenger geprüft wird, ob bei der Auszahlung und der damit verbundenen Prüfung ein sogenannter Liquiditätsengpass vorlag. Wie dramatisch die Situation in vielen Betrieben ist, das wird mir häufig erzählt. Ich bin oft im Gespräch mit Vertretern der Handwerkskammer, die mir täglich ihr Leid klagen. Es geht um einige Fälle, und einen Fall möchte ich kurz aufzeigen. Einem kleinen Pensionsbetrieb auf dem Land im Landkreis Mittelsachsen waren weder Gastronomie noch die Vermietung von Gästezimmern erlaubt. Geld verdienen war nicht möglich. Von den 15 000 Euro Hilfsgeldern soll der Unternehmer alles zurückzahlen, da angeblich kein Liquiditätsengpass vorlag – kein Schildbürgerstreich, sondern knallharte Realität. Der Unternehmer weiß bis heute nicht, wie er die Rückzahlung stemmen soll, deshalb bangt er um Debatte: ins Fadenkreuz. Existenzgefährdungen! Fraktion AfD seine Existenz. Mit dieser Praxis wird genau das erreicht, was verhindert werden sollte: Existenzängste, Unternehmensschließungen und Pleiten. Deshalb fordern wir hier und heute pragmatische und sozialverträgliche Lösungen für unsere Unternehmer, die im guten Glauben gehandelt und sich auf die Zusagen der Politik verlassen haben. Deshalb braucht es vor allem eines: schnelle Lösungen. Die Rückzahlungen sind jetzt fällig, die Betroffenen haben jetzt kein Geld dafür und ihnen droht jetzt der Ruin. Daher braucht es zuerst eine Aussetzung der Rückforderungen und dann faire sowie rücksichtige Lösungen. Dass unsere erste Forderung, die Aussetzung der Rückforderungen, in dieser Woche von der Staatsregierung bereits umgesetzt worden ist, das können sich zuvorderst die Betroffenen auf die Fahne schreiben, da sie ihre Probleme öffentlich gemacht und damit Druck auf die politischen Entscheider ausgeübt haben. Aber auch wir als AfD haben sicherlich einen Anteil daran. Aufgrund unserer Anträge – die ersten wurden von uns bereits im Jahre 2020 eingebracht – und vor allem, weil wir diese Debatte heute angestrengt haben, fühlte sich die Staatsregierung offenbar zum Handeln veranlasst. Deshalb kann man durchaus sagen: AfD wirkt – und das ist gut so. (Beifall AfD) Wir wissen, auch die GRÜNEN haben einen Antrag im Wirtschaftsausschuss; Ende dieses Jahres kommt dieser vermutlich zur Abstimmung. So lange können die Betroffenen jedoch nicht warten. Lassen Sie uns unverzüglich handeln! Vielen Dank. (Beifall AfD)

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