landtag.sachsen.de ↗

Rico Gebhardt

Die Linke 26.06.2025 Sitzungen 8/16

Gleich zu Beginn: Wir stimmen als Linksfraktion dem Fünften Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen zu. Das fällt uns nicht leicht, gehört aber zu dem, was die Menschen in Sachsen von einer verantwortungsvoll handelnden Opposition erwarten dürfen, und ich will das auch begründen. Fakt ist zunächst, dass den Städten, den Gemeinden und den Landkreisen die von ihnen nach den derzeitig geltenden gesetzlichen Grundlagen zustehenden Finanzmittel mit diesem Doppelhaushalt zur Verfügung gestellt werden. An dieser Stelle gibt es keine Kürzungen, wie es zwei Fraktionen in dieser Beratung immer wieder bewusst wahrheitswidrig behaupten. Was richtig ist: Es gibt seit Jahren ungelöste strukturelle Defizite in den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seiner kommunalen Familien bzw. bei der Finanzausstattung der Kommunen, insbesondere für die Erledigung der ihnen übertragenen Aufgaben. Das hat unter anderem dazu geführt, dass die Kommunen im Jahre 2024 ein Rekorddefizit von 680 Millionen Euro zu verzeichnen hatten. Die traurige Wahrheit ist auch: Bei der kommunalen Familie ist mittlerweile ein klarer Trend erkennbar: Alle Landkreise und die kreisfreien Städte sind in einer finanziellen Schieflage, die sie nur mit Krediten und Kassenkrediten ausgleichen können. Bei den kreisangehörigen Kommunen gibt es ein differenzierteres Bild, aber auch hierbei ist ein Trend klar erkennbar: dass immer mehr Gemeinden und Städte ihren Haushalt nicht mehr ohne die Aufnahme von Kassenkrediten bzw. Krediten ausgeglichen bekommen. Deswegen ist die Aussage von einigen Landräten auch richtig, die betonen: Es ist ja schön, wenn der Landesgesetzgeber keine neuen Kredite aufnimmt. Aber gleichzeitig den Landkreisen und Kreisfreien Städte dies nicht nur zu ermöglichen, sondern sie regelrecht zu Kreditaufnahmen zu „zwingen", das passt tatsächlich überhaupt nicht zusammen. Der SSG und der Landkreistag haben dem diesjährigen kommunalen Finanzausgleich – wohl erstmals seit vielen Jahren – ihre Zustimmung verweigert und begründen das unter anderem damit, dass die versprochene dauerhafte strukturelle Lösung zur Bewältigung der Soziallasten der Kreisfreien Städte und Landkreise von 2025/26 auf 2027/28 verschoben wurde. Auch wurde den Kommunen eine Regelung versprochen bzw. „zu finden“ versprochen, wie eine systemgerechte Berücksichtigung der inflationsund tarifbedingten Kitabetriebskostensteigerungen aussehen könnte. Für beide Problemlagen muss die Staatsregierung gemeinsam mit den Spitzenverbänden und dem Landtag dringend an einer Lösung arbeiten. Viel Zeit dafür bleibt nicht; denn die nächste Haushaltsberatung beginnt bereits in nicht mal mehr einem Jahr. Für Ersteres hat der Landtag am Dienstag auf Antrag meiner Fraktion einen Beschluss gefasst und eine Lösung auf den Weg gebracht. Nach dem Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ soll und muss in den Finanzbeziehungen zwischen Bund, Land und Kommunen schnellstmöglich Abhilfe und Klarheit geschaffen werden. Eine kleine Verbesserung konnte meine Fraktion auch beim Landeszuschuss für Kitaplätze in den Verhandlungen über den Doppelhaushalt erreichen. Ja, der reicht bei Weitem nicht aus, aber damit wollen die vier Fraktionen, die den Haushalt beschlossen haben, deutlich machen, dass uns allen eine Lösung am Herzen liegt. Die vom SSG vorgetragene Kritik, dass die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer nicht vollständig an die Kommunen weitergegeben wurden, konnte dadurch geheilt werden, dass die Staatsregierung im dazu vorgelegten Entschließungsantrag beauftragt wurde, das im Haushaltsvollzug umzusetzen. Für die vom SSG angemahnten 5 Millionen für den Gewässerlastenausgleich im FAG konnte keine befriedigende Lösung in diesem Doppelhaushalt gefunden werden. Dafür ist ebenfalls im Entschließungsantrag festgehalten, dass der Gewässerlastenausgleich im nächsten Doppelhaushalt auf jeden Fall wieder mindestens im Umfang von 5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden wird. Grundsätzlich möchte ich daher an dieser Stelle für meine Fraktion noch einmal betonen: Eine Nicht-Verabschiedung des FAG hat katastrophale Folgen für den Freistaat insgesamt, für die 4 Millionen Menschen in Sachsen und für die kommunale Daseinsvorsorge im Speziellen. Mit der Beschlussfassung über das FAG und das dazugehörige Haushaltsgesetz beenden wir die vorläufige Haushaltsführung und ermöglichen den sächsischen Kommunen, das nötige und ihnen zustehende Geld für die Leistungen, insbesondere im Bereich der freiwilligen Aufgaben, einzusetzen. Sich dem zu stellen und so zu entscheiden macht eine verantwortungsvoll handelnde Oppositionsfraktion aus. Das heißt, wir sorgen mit dieser Entscheidung dafür, dass die Kommunen sich um die Anliegen ihre Einwohnerinnen und Einwohner und ihre eigenen Angelegenheiten kümmern können. Doch um auch sehr klar zu sein: Wir wollen weiterhin mehr für die Kommunen in Sachsen. Wir wollen, dass sie ihre freiwilligen Aufgaben weiterhin in hoher Qualität erfüllen und umsetzen können, wir wollen dafür eine durch und durch auskömmliche Finanzierung. Und gewiss können wir uns nach wie vor auch weitere, zielführende finanzielle Unterstützungsmodelle wie beispielsweise einen gut ausgestatteten Kommunalen Daseinsvorsorgefonds für Kommunen zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung durch die Kommunen vorstellen – vielleicht entwickelt sich der kommunale Arm des Sachsenfonds ja dazu. Es liegt daher in unserer Verantwortung, besser zu werden als bisher. Zahllose Menschen in Sachsen wurden in den letzten Jahren nicht „mitgenommen", der Staat hat sie einfach unterwegs „verloren“. Dort, wo alle Einrichtungen nach und nach dicht machen, die das Leben vor Ort lebenswert machen, wo Geschäfte und kulturelle Angebote fehlen, dort fehlen später auch die Menschen. Diesen Teufelskreis durchbrechen wir nicht mit diesem FAG. Wir können ihn maximal verlangsamen. Das ist und bleibt die Denksportaufgabe für alle demokratischen Fraktionen in Sachsen, die für diesen Freistaat das Beste wollen und nicht nur von der Seitenlinie schimpfen und in den gegenseitigen Überbietungswettbewerb der wohlfeilsten Forderungen gehen. Unsere Zustimmung ist dabei keinesfalls als Zustimmung zum Status Quo zu verstehen. Unsere Zustimmung ist nicht mehr als eine Handlung der reinen Vernunft in der derzeitig sehr konkreten Lage, eine Handlung, die letztlich Gerechtigkeit für die Menschen mitdenkt, die mehr als eine Unterüberschrift einer Marketingstrategie ist. Deshalb sind wir mit den GRÜNEN und den Koalitionsfraktionen ein temporäres Bündnis für Vernunft und Gerechtigkeit eingegangen. Jede andere Option wäre schlicht und einfach schlechter als das, was wir durch die Verabschiedung dieses Gesetzes erreichen. Aus diesem Grund haben wir uns als Linke auf diesen Kompromiss eingelassen, weil es zwar nicht das Beste, jedoch unter den gegenwärtigen Verhältnissen das Richtige ist.

Alle Reden von Rico Gebhardt Protokoll ↗