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Christian Piwarz

26.06.2025 Sitzungen 8/16

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich es richtig sehe, bin ich der letzte Redner. Ich habe noch 51 Minuten Redezeit, (Allgemeine Heiterkeit) will diese aber natürlich nicht ausnutzen, sondern werde meine Rede auch zu Protokoll geben. (Beifall CDU, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE und Die Linke) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Vielen Dank. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Fünfte Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen, Drucksache 8/2152, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 8/2952. Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion BSW in der Drucksache 8/3064 vor. Wollen Sie diesen einbringen? (Ronny Kupke, BSW: Formal!) – Dieser ist somit formal eingebracht. – Wir stimmen über diesen Änderungsantrag ab. Bei Zustimmung bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist bei einigen Jastimmen, zahlreichen Enthaltungen, aber einer großen Anzahl von Gegenstimmen dieser Antrag abgelehnt worden. Meine Damen und Herren! Da keine Einzelabstimmung verlangt wurde, stimmen wir gemäß § 46 Abs. 6 der Geschäftsordnung über die Teile des Gesetzentwurfs in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurden, gemeinsam ab: Überschrift, Artikel 1 Gesetz über die Festlegung der Finanzausgleichsmassen und der Verbundquoten in den Jahren 2025 und 2026 (Finanzausgleichsmassengesetz 2025/2026), Artikel 2 Änderung des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes, Artikel 3 Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet“, Artikel 4 – mit geänderter Überschrift – Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Kommunaler Vorsorgefonds“, Artikel 5 Bekanntmachungserlaubnis und Artikel 6 – mit geänderter Überschrift – Inkrafttreten. Wer diesen Teilen die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit sind diese Teile bei einigen Gegenstimmen, zahlreichen Enthaltungen und einer übergroßen Mehrzahl an Jastimmen angenommen. Die zweite Beratung ist damit beendet. Es erfolgt die Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung als Ganzes. Wer gibt dem Gesetzentwurf die Zustimmung? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf bei einigen Gegenstimmen, zahlreichen Enthaltungen und einer übergroßen Mehrzahl an Jastimmen angenommen. Erklärungen

Protokoll ↗