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Ronny Wähner

CDU 26.06.2025 Sitzungen 8/16

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß, um diese Uhrzeit über das Finanzausgleichsgesetz zu beraten, ist eine kleine Zumutung, aber ich möchte einige wenige Gedanken zu dem vorliegenden Gesetzentwurf äußern, weil er eine gewisse Bedeutung hat. Wir regeln damit die Finanzzuweisung an unsere Kommunen und schaffen damit die Planungssicherheit. Es war ein besonderes Verfahren. Ich möchte kurz zu der Ausgangslage ein paar Worte sagen. Es gab mehrere Verhandlungsrunden zwischen dem Finanzminister und den kommunalen Spitzenverbänden, was eine Tradition hatte. Bisher war es immer so, dass es dort unter Abwägung der verschiedensten Interessen eine Einigung gab, weil es einen feststehenden gesetzlichen Mechanismus gibt, wonach das Geld zugewiesen wird, aber es gibt immer Unwuchten, Veränderungen oder Gegebenheiten, die dann ein Stück weit im Rahmen der Verhandlungen ausgeglichen werden konnten. Dieses wurde versucht, leider ohne Ergebnis. Mit diesem Sachstand wurde das Finanzausgleichsgesetz hier in den Landtag zur Beratung eingebracht. Wir haben darüber beraten, wir hatten aber eine Sache nicht: mehr Geld. Auch die Ausgangslage war bei uns die gleiche wie die, die der Finanzminister schon bei Erstellung des Regierungsentwurfes vorgefunden hat. Trotzdem ist uns die Handlungsfähigkeit der Kommunen wichtig. Ich denke, ich spreche nicht nur für die CDU, sondern für alle, die im Land Verantwortung tragen und vor allem kommunal aktiv Wir denken voraus und wir handeln vorausschauend. Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung zum Haushaltsbegleitgesetz 2025/2026 – für Verlässlichkeit, für Zukunftsinvestitionen und für einen starken Staat. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine Damen und Herren, ich rufe auf des Entwurfs Finanzbeziehungen Sachsen und seinen Kommunen der Staatsregierung Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschusses sind. Deshalb ist im Ergebnis übernommen worden, was verhandelt bzw. schon der kommunalen Familie angeboten worden ist und was über das hinausgeht, was sonst rein gesetzlich den Kommunen über den Finanzausgleich zugestanden hätte. Kurz aufgezählt waren es 275 Millionen Euro in diesem Doppelhaushalt, die die Kommunen nicht an den Freistaat zurückzahlen müssen. Das hätte uns zugestanden, ist aber gestundet worden und verbleibt in der kommunalen Familie. 300 Millionen Euro wurden aus dem Vorsorgefonds ermöglicht; das stärkt die kommunalen Finanzausstattungen. 162,5 Millionen Euro pro Jahr, also 325 Millionen Euro insgesamt haben wir als Freistaat der kommunalen Familie zusätzlich für die Soziallasten zur Verfügung gestellt. Das betrifft gerade die Landkreise und kreisfreien Städte, weil besonders im Bereich der Soziallasten massive Ausgabensteigerungen zu verzeichnen sind. Aber wir können damit nicht ausgleichen, was insgesamt quasi an zu viel Unwucht in diesem System vorhanden ist. Hier ist auch der Bund gefragt, um in Zukunft bei den Landkreisen wieder zu ausgeglichenen Haushalten zu kommen. Die Mittel für Investitionen betragen in diesem Doppelhaushalt insgesamt 82 Millionen Euro, die wir den Kommunen zuweisen. Die Schlüsselzuweisung wird zu 100 %, also allgemein, ausgereicht. Das hilft den Kämmerinnen und Kämmerern, die Haushalte auszugleichen. Dort hatten wir bisher andere Verfahrensweisen. Wir sind aber den Kommunen bei den Regelungen auch entgegengekommen. Ich glaube, das ist ein Punkt, bei dem wir zukünftig schauen müssen, wo wir die Kommunen mit Erleichterungen unterstützen können. Dabei sind wir alle gefragt. Eine Sache ist im parlamentarischen Verfahren dazugekommen. Bedingt durch die Steuerschätzung im Mai ist es bei den Kommunen zu einem weiteren Rückgang der Finanzmasse in Höhe von 115 Millionen Euro gekommen, die bei der Steuerschätzung zugunsten des Landes ausgefallen sind. Diese Mittel reichen wir – das haben wir mit dem Einzelplan 15 schon beschlossen – an die kommunale Ebene weiter, sodass es dort zu keiner zusätzlichen Kürzung kommt. Uns ist bewusst – und jeder, der mit Bürgermeistern im Gespräch ist, weiß es –, dass es keine hundertprozentige Zufriedenheit der kommunalen Ebene geben wird. Diese hat es aber auch nie gegeben, wenn ein Verhandlungsergebnis erzielt worden ist. Trotzdem ist es wichtig, dieses Gesetz heute zu beschließen. Es schafft Planungssicherheit und bringt – das hatte ich stichpunktartig ausgeführt – zusätzliche Finanzmittel für die kommunale Ebene und somit ein Stück Erleichterung, um vor Ort letztendlich handeln zu können. Es sind schwierige Zeiten, aber auch wir hatten es bei den Beratungen zum Landeshaushalt nicht leicht, was die letzten zwei Tage gezeigt haben. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zum vorliegenden Finanzausgleich. Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNISGRÜNE) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die CDU-Fraktion Herrn Wähner. Als Nächster spricht für die AfD-Fraktion Herr Gerold.

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