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Christian Piwarz

26.06.2025 Sitzungen 8/16

Mit dem heutigen Beschluss zum Haushaltsbegleitgesetz machen wir den zweiten, entscheidenden Schritt zur Umsetzung des Doppelhaushalts 2025/2026. Wie in jedem Haushaltsaufstellungsverfahren ergänzt das Haushaltsbegleitgesetz das eigentliche Haushaltsgesetz. Es schafft den rechtlichen Rahmen für die praktische Umsetzung der vom Budgetgesetzgeber getroffenen Leitentscheidungen, indem es die erforderlichen Änderungen in den jeweiligen Fachgesetzen vornimmt. Auch in diesem Jahr ist es von einer großen Themenvielfalt geprägt. 17 Einzelgesetze werden angepasst, von Regelungen zu Spielbanken bis hin zur Wärmeleitplanung. Das zeigt: Haushaltssteuerung bedeutet nicht nur, Zahlen zu beschließen, sondern auch, politische Prioritäten konkret und Dank. Wer stimmt dagegen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Viele Gegenstimmen, aber die Dafür-Stimmen waren in der Mehrheit. Somit ist diesem Artikel zugestimmt worden. Wir kommen jetzt zur Inhaltsübersicht. Es liegen Änderungsanträge der Fraktionen BSW und AfD zur Änderung der Inhaltsübersicht vor. Vor dem Hintergrund, dass die damit verbundenen Änderungsanträge soeben abgelehnt wurden, frage ich die Fraktionen BSW und AfD, ob diese für erledigt erklärt werden. – Ja, die AfD stimmt zu. – Das BSW auch, wunderbar. Dann stimmen wir über die Inhaltsübersicht in der Ursprungsfassung ohne Änderungsanträge ab. Wer stimmt zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Keine Stimmenthaltungen, viele Gegenstimmen, aber die Mehrheit war bei den Dafür-Stimmen. Damit ist der Inhaltsübersicht ebenfalls zugestimmt worden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die zweite Beratung ist damit beendet, und es folgt die Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung als Ganzes. Wer gibt dem Gesetzentwurf die Zustimmung? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Es gab viele Gegenstimmen, aber die Mehrheit war bei den Dafür-Stimmen. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE und Staatsregierung) Meine Damen und Herren, mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. – Da ich keinen Widerspruch sehe, ist die Dringlichkeit beschlossen. (Unruhe) Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. zu Protokoll rechtsverbindlich umzusetzen. Ein besonderes Augenmerk verdient dabei das Errichtungsgesetz für den Sachsenfonds – ein neues Sondervermögen mit großer strategischer Bedeutung. Es wird gespeist aus zwei Quellen: zum einen aus Vermögenswerten, die der Staat in Strafverfahren abgeschöpft hat – also aus Geldern, die aus unrechtmäßigem Handeln entstammen und nun dem Gemeinwohl zugutekommen –, zum anderen aus Mitteln, die der Bund den Ländern über sein neues Sondervermögen für Infrastrukturinvestitionen zur Verfügung stellt. Gemeinsam ergibt das einen Fonds, mit dem wir gezielt Zukunft gestalten können. Der Sachsenfonds wird dazu beitragen, dass auch in finanziell angespannten Jahren Spielräume für wichtige Investitionen erhalten bleiben. Das Haushaltsbegleitgesetz ist kein technisches Detail. Es ist das notwendige Bindeglied zwischen politischer Entscheidung und praktischer Umsetzung. Es macht den Haushalt handlungsfähig. Und mit dem Sachsenfonds setzen wir ein deutliches Zeichen. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Fünftes Gesetz zu den zwischen dem Freistaat Drucksache 8/2152, Gesetzentwurf Drucksache 8/2952, des Haushalts- und Bevor ich das Wort an die Fraktionen übergebe, frage ich den Berichterstatter des Ausschusses, Herrn Löffler, ob er das Wort wünscht. (Jan Löffler, CDU: Nein! Vielen lieben Dank!) – Das wünscht er nicht. Dann haben jetzt die Fraktionen zur allgemeinen Aussprache das Wort. Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, AfD, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke und Staatsregierung, wenn gewünscht. Kollege Wähner spricht jetzt für die CDU-Fraktion; bitte schön.

Protokoll ↗