Christian Piwarz
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu jeder Haushaltsberatung gehört auch ein Haushaltsbegleitgesetz. Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben die wichtigsten Inhalte dieses Haushaltsbegleitgesetzes bereits vorgestellt. Ich würde mich nur wiederholen, und da ich nicht der Versuchung erliegen will, dem Grundsatz zu folgen, dass man das immer noch mal wiederholen sollte, gebe ich meine Rede zu Protokoll. – Vielen Dank. (Beifall CDU und Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Wir hatten gestern hinsichtlich des Haushaltsbegleitgesetzes vereinbart, dass wir die Abstimmung der Änderungsanträge unter Beachtung der Struktur der Beschlussempfehlung vornehmen. Nachdem nun alle Änderungsanträge vorliegen, schlage ich Ihnen vor, dass wir die Änderungsanträge vor der Abstimmung des jeweiligen Artikels, den sie betreffen, behandeln. Soweit durch einen Änderungsantrag ein Artikel neu eingefügt werden soll, wird er an der Stelle behandelt, wo er sich einfügen würde. Über den Gesetzentwurf entscheiden wir dabei artikelweise in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, gegebenenfalls mit den beschlossenen Änderungsanträgen. Da die Inhaltsübersicht abhängig vom Gesetzesinhalt ist, schlage ich Ihnen vor, über die Inhaltsübersicht erst am Ende abzustimmen, nachdem die Bestandteile des Gesetzes feststehen. Dies entspräche auch der Vorgehensweise im Haushalts- und Finanzausschuss. Gibt es dagegen Einwände? – Das sehe ich nicht. Dann können wir so verfahren. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aufgerufen ist das Gesetz begleitender Regelungen zum Doppelhaushalt 2025/26 (Haushaltsbegleitgesetz 2025/26), Drucksache 8/2151, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 8/2951. Wir können im Block abstimmen über die Überschrift und über Artikel 1 Änderung der Sächsischen Haushaltsordnung, weil dort keine Änderungsanträge vorliegen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir über die Überschrift und Artikel 1 Änderung der Sächsischen Haushaltsordnung ab. Wer diesen Bestandteilen die Zustimmung geben möchte, bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Herzlichen Dank. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei einigen Gegenstimmen und einigen Stimmenthaltungen, aber einer Mehrheit an Für-Stimmen ist diesen beiden Bestandteilen zugestimmt worden. Wir kommen nun zum Artikel 2 Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes. Hier liegt uns ein Änderungsantrag der Fraktion BSW Nr. 2 in der Drucksache 8/3063 vor. Ich weise darauf hin, dass zu diesem Änderungsantrag, dessen Teile an mehreren Stellen zur Abstimmung gestellt werden, einmalig 3 Minuten Redezeit pro Fraktion und fraktionslosem Abgeordneten zur Verfügung stehen. Ich übergebe zur Einbringung an Herrn Kollegen Wurzler.
