Gegenruf Sebastian Wippel
Ist schon spät, Herr Kollege! Das habe ich so – – Dann haben Sie mich wahrscheinlich falsch verstanden. Ist die Frage damit beantwortet? (Sören Voigt, CDU: Ist okay!) – Wunderbar. – Aber jetzt noch einmal im Speziellen zur Gestaltung des Sachsenfonds. Ich finde es schon erstaunlich, dass man mit diesem Sondervermögen nach § 2 Abs. 2 ab 2027 zu 200 Millionen Euro Coronakredite tilgen kann. Ein Sondervermögen tilgt das andere. Wie praktisch! Das wirft natürlich ernste Zweifel auf, was die Zusätzlichkeit über das Sondervermögen ausfinanzierter Investitionen angeht. (Zuruf Sören Voigt, CDU) Da beißt sich die Katze in den Schwanz. Und so weit sich die Beschlussempfehlung gerade darstellt, könnte die Investitionsquote von mindestens 10 % Gefahr laufen, unterschritten zu werden. Ein großer Teil der Gegenfinanzierung der links-grünen Geschenke läuft über die globale Kürzung aller Investitionsvorhaben. Zu guter Letzt müsste ich noch Artikel 14 und 15 beleuchten. Was Sie mit der Änderung der Sächsischen Gemeindeund der Sächsischen Landkreisordnung bezwecken, sollte klar sein. Sie sehen, dass immer mehr Kommunen keinen genehmigungsfähigen Haushalt vorlegen können. Mit der Änderung der Rechtsgrundlage kann das SMI künftig im Einvernehmen mit dem SMF Kommunen die Befreiung von haushaltsrechtlichen Regelungen zubilligen. Alles, was dafür notwendig ist, ist eine außergewöhnliche Haushaltslage. Meine Damen und Herren! An der Haushaltslage der Kommunen ist nichts außergewöhnlich. Es ist das nachvollziehbare Ergebnis Ihrer Politik in Berlin und im Land. Und was Sie hier wollen, ist ein Freifahrschein für Kommunen. Diese stehen derweil weiter mit dem Rücken zur Wand und viele Kommunen können selbst ihre Pflichtaufgaben nur noch mit Kassenkrediten stemmen. „Der Sächsische Landkreistag begrüßt zwar die Änderung, aber ich warne davor, eine angebliche Handlungsfähigkeit künstlich herzustellen, wenn die Haushalte langfristig nicht auszugleichen sind“, so äußerte sich der Sächsische Städteund Gemeindetag. Am Ende reiht sich diese Äußerung des Sächsischen Landkreistags in eine lange Reihe an kurzfristiger Flickschusterei. Wir werden im Laufe dieser Gesetzesberatung weitere Änderungsanträge zum Landesblindengeld und zum Krankenhausgesetz vorstellen. Beide beziehen sich auf Kernanliegen der sächsischen AfD-Fraktion, für die ich schon jetzt um Ihre Zustimmung bitte. Recht herzlichen Dank. (Beifall AfD – Rico Gebhardt, Die Linke, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Barth sprach für die AfD-Fraktion. Kollege Gebhardt am Mikrofon 1, vermutlich mit einer Kurzintervention. Bitte schön, Herr Kollege.
