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Christian Piwarz

26.06.2025 Sitzungen 8/16

Haushaltsberatungen sind nie einfach. Sie fordern uns alle – fachlich, politisch, persönlich. Aber was wir in den letzten Monaten gemeinsam geleistet haben, verdient besondere Anerkennung. Denn wir haben unter Bedingungen gearbeitet, die schwieriger kaum sein könnten: kein Geld, keine Zeit, keine Regierungsmehrheit. Trotzdem stehen wir heute hier – mit einem Haushalt, der beschlossen werden kann. Dafür möchte ich allen, die daran mitgewirkt haben, ausdrücklich danken: für Ihren Einsatz, für das Ringen um Lösungen und für die Kompromissbereitschaft in einer Zeit, in der der politische Ton oft rauer geworden ist. Es zeigt: Wir können verantwortungsvoll gestalten – auch unter Druck. Mit dem heutigen Beschluss beenden wir die Phase der vorläufigen Haushaltsführung. Das ist ein wichtiges Signal der Handlungsfähigkeit – nach innen wie nach außen. Aber machen wir uns nichts vor: Der eigentliche Kraftakt beginnt jetzt; denn der Haushaltsvollzug bleibt anspruchsvoll, trotz der Einsparungen, die bereits vorgenommen wurden. Der Staatshaushalt weist weiterhin eine massive strukturelle Lücke auf, über beide Jahre reden wir von mehr als 1,7 Milliarden Euro Defizit. Das Schließen dieser Lücke wird zum Teil in die Zukunft verschoben, unter anderem durch hohe Globale Minderausgaben und durch das Abschmelzen der Haushaltsausgleichsrücklage. Das heißt: Wir verschieben Verantwortung, und zwar auf uns selbst in den nächsten Jahren. Der Doppelhaushalt 2025/2026 ist deshalb ein Übergangshaushalt. Ein Haushalt, der das Nötigste möglich macht, aber noch nicht das Nötige löst. Denn ab 2027 kommt es knüppeldick: Die Coronakredite müssen zurückgezahlt werden – jährlich rund eine halbe Milliarde Euro. Die Finanzierung des Strukturwandels und des Breitbandausbaus bleibt drängend. Und auf mögliche Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Aussprache und Beschlussfassung über den Entwurf, Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 (Haushaltsgesetz 2025/26) (Widerspruch – Staatsminister Christian Piwarz: Das hatten wir gerade! – Weitere Zurufe: Das hatten wir schon!) Halt, Entschuldigung. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Bitte nicht noch mal! – Heiterkeit) – Nein, das machen wir nicht noch mal. Ich denke, darauf hat nun niemand mehr Lust, oder? zu Protokoll Mehreinnahmen durch Wachstum können wir nicht einfach vertrauen; denn sie könnten von steuerlichen Entlastungspaketen direkt wieder aufgezehrt werden. Die Aufstellung des nächsten Doppelhaushalts 2027/2028 wird eine große Herausforderung bleiben. Daran ändert auch die Grundgesetzänderung zur möglichen Neuverschuldung der Länder und mit den zusätzlichen Bundesmitteln für Investitionen aus dem Infrastruktur-Sondervermögen nichts. Beides löst die strukturellen Probleme in unserem Staatshaushalt nicht. Die für die Länder geschaffenen Spielräume für eine Neuverschuldung sind kein Allheilmittel. Neuverschuldung führt am Ende nur dazu, dass dringende Strukturreformen aufgeschoben werden und der Veränderungsdruck sinkt. Wir können es uns aber nicht leisten, überkommene Strukturen durch Neuverschuldung künstlich am Leben zu halten und über unsere Verhältnisse zu leben. Was wir brauchen – und worauf wir alle uns vorbereiten müssen –, ist eine ehrliche Debatte über Prioritäten. Ob mit oder ohne Neuverschuldung: Wir werden so oder so nicht alles finanzieren können, und wir werden nicht jeden Wunsch erfüllen können. Nachhaltige Konsolidierung ist kein Schlagwort, sondern eine Notwendigkeit, vor allem beim Thema Personal, bei Standards, bei staatlichen Aufgaben und den Strukturen in Sachsen. Das wird unbequeme Diskussionen erfordern – in der Regierung, in der Verwaltung und im Parlament. Aber ich bin überzeugt: Wenn wir diese Debatte mit Offenheit und Verantwortung führen, dann können wir daraus gestärkt hervorgehen; denn Sparen darf kein Selbstzweck sein. Es geht nicht nur darum, weniger Staat zu haben, sondern auch einen handlungsfähigen Staat zu erhalten, einen Staat, der auch in Zukunft investieren kann – in Bildung, in Wirtschaft, in Klimaschutz, in Zusammenhalt. Es ist gut, dass wir heute diesen Haushalt beschließen. Aber es ist noch besser, wenn wir den Weg, der vor uns liegt, gemeinsam weitergehen. Es wird nicht leicht, aber wir haben gezeigt, dass wir es können. Ich bitte Sie deshalb heute um Ihre Zustimmung zum Haushaltsgesetz. Und ich bitte Sie ausdrücklich um Ihre weitere Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz begleitender Regelungen (Haushaltsbegleitgesetz Drucksache 8/2151, Gesetzentwurf Drucksache 8/2951, des Haushalts- und Den Fraktionen wird nach § 46 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung das Wort zur allgemeinen Aussprache in folgender Reihenfolge erteilt: CDU, AfD, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, fraktionsloser Abgeordneter und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Wir beginnen in einer ersten Runde mit der CDU-Fraktion. Frau Abg. Jentsch, bitte.

Protokoll ↗