Peter Wilhelm Patt
Mit dem großen Wunsch, dass wir die Rücklagen wieder auffüllen, den auch wir verstehen, reicht uns aber die Sächsische Haushaltsordnung, § 18 Abs. 4, die uns das ohnehin als Maßstab vorgibt. Deshalb brauchen wir hier nicht noch eine gesetzliche Fassung. Was die anderen Punkte betrifft, kann ich die Opposition verstehen, dass Sie Sorge haben. Aber wir haben ausreichend Vertrauen in die bewährte Zusammenarbeit mit der Regierung über die vielen Jahre und Jahrzehnte, (Vereinzelt Lachen AfD) dass das, was Sie besorgt, nicht passieren wird und die Regeln, die wir uns schon lange an anderen Stellen geschaffen haben, als dass wir das noch einmal nur für zwei Jahre in einem Haushaltsgesetz fassen müssten. Der übergeordnete Bau unserer Staatsfinanzen und unserer Wirtschaftsführung hilft dabei schon, auch Sie vielleicht zu überzeugen, dass es nicht sonderliche Anträge braucht. Ich lade dazu ein, das abzulehnen. – Danke. (Zuruf AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Herr Abg. Patt sprach am Mikrofon 4 für die CDU-Fraktion. Weitere Wortmeldungen kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Änderungsantrag. Wer ihm seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenstimmen? – Danke. Die Enthaltungen? – Bei einer Reihe von Stimmen dafür, aber einer Anzahl von Stimmen dagegen wurde dieser Änderungsantrag abgelehnt. Unter der Drucksache 8/3253 liegt mir ein Änderungsantrag des fraktionslosen Abg. Matthias Berger vor. Einbringung ist offensichtlich nicht gewünscht, weil er nicht da ist. Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das kann ich nicht erkennen. Wer möchte dem Änderungsantrag seine Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltungen und einer Mehrzahl von Stimmen dagegen wurde der Änderungsantrag abgelehnt. Da keine Einzelabstimmung verlangt wurde, stimmen wir gemäß § 46 Abs. 6 der Geschäftsordnung über die Teile des Gesetzentwurfs in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, gemeinsam ab: Überschrift, § 1 Feststellung des Haushaltsplanes, § 2 Kreditermächtigungen, § 3 Konjunkturpolitisch bedingte Maßnahmen, § 4 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, § 5 Gewährleistungen, § 6 Stellenplan, § 7 Ausnahmen von der Stellenplanbindung, § 7 a Ergänzende Regelungen zu § 17 Abs. 5 und 6 der Sächsischen Haushaltsordnung, § 7 b Ergänzende Regelung zu § 47 der Sächsischen Haushaltsordnung, (Unruhe) § 7 c Ergänzende Regelungen zu § 49 der Sächsischen Haushaltsordnung, § 7 d Ergänzende Regelung zu § 50 der Sächsischen Haushaltsordnung, § 7 e Leistungsorientierte Besoldung und außertarifliche Leistungsprämien, § 7 f Besondere Regelungen zur Personalbewirtschaftung an Hochschulen, § 8 Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, § 9 Übertragung von Ausgaben, Deckungsfähigkeit, § 10 Sonstige Ermächtigungen, § 11 Förderprogramme der Europäischen Union, § 12 Bewegliche Sachen und Grundstücke, § 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Wer möchte diesen Teilen seine Zustimmung geben? (Holger Hentschel, AfD: Frau Präsidentin!) – Die namentliche Abstimmung kommt noch. Wir machen erst einmal das. Die Zustimmung, bitte. – Danke schön. Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Gegenstimmen, aber einer Mehrzahl von DafürStimmen wurde den Teilen des Gesetzentwurfs zugestimmt. Die zweite Beratung ist damit beendet, und es folgt die Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung als Ganzes. Es wurde namentliche Abstimmung beantragt, und wir führen das Ganze jetzt aus. Bitte schön, Herr Ulbricht.
