Jan Löffler
Vielen Dank, Herr Kollege, für die Möglichkeit der Zwischenfrage. Sie wissen genau um meine Haltung zu dem Thema Verschuldung. Sie geben mir doch aber sicherlich recht, dass die derzeitige Ausgestaltung in der SäHO schon die entsprechenden 90er-Artikel in unserer Verfassung als Ausnahmetatbestand beschreibt und wir in einer einfachgesetzlichen SäHO-Regelung mitnichten einen verfassungsgemäßen Kontext regeln können. Wir haben jedoch vom Bund eine Gesetzeslage vorgesetzt bekommen, welche es scheinbar ermöglicht, einfachgesetzliche Regelungen zu nutzen (Staatsminister Christian Piwarz: Direkt! Unmittelbar!) bzw. definiert, diese Verfassungsregelung partiell außer Kraft zu setzen, was bedeutet, dass wir mit der jetzigen SäHO-Regel mitnichten einen Zugriff schaffen, den es nicht schon immer gegeben hat. Wir haben damals mit der SäHO einfach nachgezeichnet, was geltendes Recht ist, und zeichnen mit der angestrebten Änderung ebenfalls nur geltendes Recht nach, indem wir Artikel 109 Grundgesetz aufnehmen. (Zuruf Jörg Urban, AfD) Einfachgesetzlich, und wir wollen damit stärken, dass dieses Haus – – Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Ich erinnere daran, dass das eine Zwischenbemerkung bzw. -frage an (Jan Löffler, CDU: Das war die Frage!) den Redner und nicht an den im Plenum sitzenden Fraktionsvorsitzenden ist. (Jan Löffler, CDU: Oh, Entschuldigung, ich war abgelenkt!)
