Jan Löffler
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In diesem Tagesordnungspunkt beraten wir die Einzelpläne 04, Staatsministerium der Finanzen, und 15, Allgemeine Finanzverwaltung. Beide bilden das finanzielle und organisatorische Fundament dieses Staatshaushaltes. Dass wir den Doppelhaushalt 2025/2026 trotz der späten Einbringung nun doch vor der Sommerpause beschließen können, ist das Ergebnis großer gemeinsamer Anstrengungen. Mein ausdrücklicher Dank gilt allen Beteiligten, vor allem in der Verwaltung, den Ausschüssen, den Ausschusssekretariaten und den Fraktionen, die dieses Verfahren unter Zeitdruck dennoch professionell und lösungsorientiert vollzogen haben, obwohl wir es auch nicht immer so einfach gemacht haben, vor allem nicht dem Ausschusssekretariat und dort speziell Herrn Ridder. (Beifall CDU, Juliane Pfeil, SPD, und Staatsministerin Regina Kraushaar) Besonders wichtig ist: Wir sind es den Menschen in Sachsen schuldig, für Verlässlichkeit und finanzielle Planungssicherheit zu sorgen und damit die vorläufige Haushaltsführung im Freistaat bald zu beenden. Lassen Sie mich zum Einzelplan 04 kommen, dem Dienstleister am Staat. Der Einzelplan 04 bildet einen klassischen Verwaltungshaushalt. Hierbei geht es nicht um irgendwel-1.13 der Finanzen Liegenschaftsverwaltung Finanzverwaltung che politischen Prestigeprojekte, sondern eher um die solide Organisation staatlicher Abläufe, Bezügeabrechnung, Fördermittelverwaltung, Behördenunterbringung – kurzum: das Rückgrat einer funktionierenden Verwaltung. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Digitalisierung. So wird zum Beispiel die elektronische Beihilfebearbeitung im Landesamt für Steuern und Finanzen im Rahmen einer länderübergreifenden Kooperation mit dem Freistaat Bayern vorangetrieben. Ebenfalls hervorzuheben ist das Projekt Digitalisierung der Landesförderprogramme. Ein echter Fortschritt in Richtung Verwaltungsmodernisierung, insbesondere im Zusammenspiel mit unserer Sächsischen Aufbaubank. Unser ausdrücklicher Dank gilt dem Finanzministerium, Christian Piwarz als Minister vornweg, und der Sächsischen Aufbaubank, die mit großem Engagement und hoher fachlicher Kompetenz an der Umsetzung der Empfehlungen der Förderkommission arbeiten. Das ist nicht nur eine technische Herausforderung, sondern ein wesentlicher Baustein für einen schlanken, effizienten und möglichst wenig bürokratischen Staat. Mit unserem Entschließungsantrag, den wir später noch beraten werden, ersuchen wir die Staatsregierung ausdrücklich, Förderverfahren zu vereinfachen und die sächsische Förderlandschaft zukunftsfähig auszurichten. Eine große Erwartung gilt diesbezüglich der Staatskanzlei mit Staatssekretär Handschuh voran, der das Ganze orchestrieren muss. Dort hat man auch den nötigen Blick auf die Förderrichtlinien, dass diese dann nicht versteckt die Bürokratie mit sich bringen. Nur so kann es gelingen, die zentralen Empfehlungen der Förderkommission II und aktuelle Bedarfe wie Krisenfestigkeit und finanzielle Tragfähigkeit sicherzustellen und die Staatsverwaltung darauf auszurichten. Hinzu kommt die Finanzierung der wissenschaftlichen Infrastruktur. Der Zuschuss zum Beispiel für das ifo Institut in Dresden bleibt erhalten, denn dieser Standort ist eine tragende Säule der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung im Osten Deutschlands. Erlauben Sie mir, noch einige Sätze zum Einzelplan 15 zu sagen. Mit dem Einzelplan 15 beraten wir über das Herz und die Lunge des Gesamthaushaltsplans. Hier wird unter anderem die Steuer vereinnahmt. Hier werden die Rücklage verbucht und vor allem der kommunale Finanzausgleich veranschlagt. Kurzum: Dieser Einzelplan bringt den Haushalt letztlich ins Gleichgewicht. Im Ergebnis ist es uns zum Beispiel gelungen, die Kommunen zu stärken. Im Rahmen der Mai-Steuerschätzung prognostizierte Steuermindereinnahmen werden vollständig ausgeglichen. Das ist ein starkes Signal an unsere kommunale Familie, ein Ausdruck gelebter Partnerschaft, auch in engen Zeiten. Mit dem kommunalen Finanzausgleich werden wir uns später in Tagesordnungspunkt 3 noch einmal näher beschäftigen. Andererseits umfasst die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zusätzliche Mehrausgaben von rund 220 Millionen Euro gegenüber dem Regierungsentwurf. Diese Mehrausgaben werden auch im Einzelplan 15 austariert, etwa durch Entnahme der Rücklagen und Anpassung bei den Verstärkungsmitteln, sowie in AAÜG-Leistungen. Meine Damen und Herren! Ich möchte aber auch noch einmal hier klar betonen: keine Schulden! Das ist die klare Haltung der CDU in diesem Haushalt. (Beifall CDU und Staatsregierung) Unsere Haltung war und ist klar: keine Schulden zur Finanzierung laufender Ausgaben. Auch wenn es weh tut, Prioritäten zu setzen, ist das politische Ehrlichkeit und nicht verhandelbar. Der Haushalt kommt ohne neue Kreditaufnahmen aus. Das war keine Selbstverständlichkeit, aber für uns eine Notwendigkeit; denn jeder zusätzliche Kredit verschiebt die strukturellen Probleme, die wir an einigen Stellen tatsächlich haben, nur in die Zukunft. Der nächste Haushalt 2027/2028 wird ohne Rücklagen ohnehin unter größtem Druck stehen. Damit ist dieser Etat, so hart es klingt, ein Übergangshaushalt mit Konsolidierungsauftrag. Was wir jetzt brauchen, ist daher Verlässlichkeit und Reformmut. Wir müssen bereits heute beginnen, die Ausgabenstruktur kritisch zu überprüfen. Gerade bei den gesetzlichen Leistungen und im Personalbereich sind mittelfristig strukturelle Anpassungen nötig. Es ist uns gelungen, den jahrelangen Trend des Stellenaufwuchses zu durchbrechen und eine Umkehr in Richtung eines gezielten Personalabbaus einzuleiten. Diesen Kurs gilt es nun mit Augenmaß, aber auch der nötigen Stringenz weiterzuverfolgen. Effizienz, Aufgabenkritik und Verlässlichkeit müssen sich künftig wieder stärker im staatlichen Personalkörper widerspiegeln. (André Barth, AfD, steht am Mikrofon.) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Kollege?
