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Valentin Lippmann

GRÜNE 26.06.2025 Sitzungen 8/16

Ja, vielen Dank, Herr Präsident. Werte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Wippel, zu zwei Punkten aus Ihrem Konvolut möchte ich einmal etwas erwidern. Zum einen: Wenn Sie meinen, die GRÜNEN säßen nicht im Landtag, weil Sie sich auf einen offenbar Ihnen nahestehenden Wahleinspruch beziehen, der schlicht nicht rechnen kann, würde ich Ihnen einmal empfehlen, die Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses anzuschauen, in der der Landtag insgesamt festgestellt hat, dass es keinerlei Bedenken gegen die Gültigkeit der Wahl gibt. Nach meinem Dafürhalten hat die AfD zwar in der Öffentlichkeit viel dazu erzählt, aber hier im Hohen Hause nichts Anderweitiges dazu vorgetragen. Insoweit dürfen Sie sicher sein, dass diese Wahl Bestand hat. Es ist eine absurde, der Lüge gleichkommende Mär, dass hier irgendwas manipuliert wurde. Den zweiten Punkt – das mag uns GRÜNE und Sie interessieren, aber sicherlich nicht große Teile der Bevölkerung – finde ich schon spannender. Ich halte nichts von solchen Aktionen wie gestern Morgen. Das entspricht nicht der Würde des Hauses und wirft Fragen in diesem auf. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Aber Sie haben gerade behauptet, dass dort zu Unrecht die Freilassung – eines aus Ihrer Sicht Mitglieds einer terroristischen Vereinigung – auch für die Person gilt, bei der Unschuldsvermutung gefordert wird. (Zuruf Holger Hentschel, AfD) Das Bundesverfassungsgericht hat in zwei Entscheidungen, zuletzt mit Beschluss vom 25. Januar, festgestellt, dass die Überstellung der Person nach Ungarn unzulässig war und die Person in ihren Rechten aus der EU-Grundrechtecharta verletzt wurde. Diese Person dürfte nicht in Ungarn im Gefängnis sitzen, in dem ihr unvergleichliches Leid droht. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Es ist eine Aufgabe des Rechtsstaates, das anzuerkennen. Die Bundesrepublik Deutschland hat die Pflicht, die Person zurückzuholen. Es ist eine Dreistigkeit, sich hier hinzustellen und zu sagen: Das ist in Ordnung, wenn das Bundesverfassungsgericht genau das Gegenteil festgestellt hat. So viel zum Thema Verfassungstreue. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, SPD und Die Linke) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Kurzintervention durch Herrn Kollegen Lippmann von der Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun gibt es die Erwiderung am Mikrofon, Kollege Wippel; bitte schön.

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