Simone Lang
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine Kollegin Laura Stellbrink ist in der ersten Runde auf die wichtigsten Punkte im Sozialhaushalt eingegangen. Ich möchte gern um die Bereiche Gesundheitsversorgung, Pflege und Verbraucherschutz ergänzen; denn auch hier – das hatten meine Vorredner schon gesagt – konnten wir uns auf wichtige Verbesserungen verständigen. Die Kürzungen im Regierungsentwurf haben einer äußerst schwierigen Haushaltslage Rechnung getragen. Wenn die Regierung von Prioritätensetzung sprach, sollte nicht der Eindruck entstehen, dass die gekürzten Bereiche nicht wichtig seien, im Gegenteil. Der Sozialhaushalt ist ein Musterbeispiel dafür, an wie vielen Stellen die Förderung durch den Freistaat grundlegende Strukturen ermöglicht und stärkt. Gemeinsam mit dem Koalitionspartner, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Die Linke werden wir die wichtigen Bereiche im Gesundheitsbereich aufstocken. Zu nennen sind dabei die Gesundheitskoordinatoren in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Investitionen im Bereich Telemedizin und Digitalisierung können auf rund 5 Millionen pro Jahr erhöht werden. Wir erhöhen die Zuschüsse zur Förderung der fachärztlichen Weiterbildung und zur Förderung von Gesundheitsfachberufen. Modellvorhaben, die der Zusammenarbeit von Krankenhäusern untereinander sowie anderen Leistungserbringern dienen, werden auch künftig mit 3 Millionen Euro pro Jahr gefördert. Angebote der Gesundheitsprävention, die ambulante Krebsberatungsstelle und das Beratungsangebot der Beratungsstellen für HIV und Aids können erhalten werden und leisten auch künftig einen großen Beitrag zur Gesundheitsversorgung in Sachsen. Auch im Pflegebereich – das sagte meine Kollegin Susanne Schaper bereits – fördern wir wichtige Unterstützungsstrukturen, und zwar stärker als im Haushaltsentwurf vorgesehen. So können die Pflegekoordinatoren in den Landkreisen und kreisfreien Städten in vollem Umfang erhalten werden und auch die regionalen Pflegebudgets werden aufgestockt. Wir sichern die Unterstützung für die Landesseniorenvertretung in Sachsen und fördern weiterhin Projekte der Seniorenpolitik mit 500 000 Euro pro Jahr. Die Alltagsbegleitung für Seniorinnen und Senioren kann auch im Jahr 2026 im bisherigen Umfang gefördert werden. Erwähnt wurden auch die zahlreichen Schreiben, die uns im Zuge des Regierungsentwurfs erreicht haben. Viele davon bezogen sich explizit auf die Verbraucherinsolvenzberatung und den Verbraucherschutz. Auch für uns war klar, dass sich in diesem Bereich etwas tun muss. Deshalb bin ich genauso froh wie alle anderen, dass die Verbraucherinsolvenzberatung mit immerhin 4,5 Millionen Euro pro Jahr gefördert wird und die Verbraucherzentrale, wie vorhin angesprochen, bei ihren Projekten gestärkt wird. Der Beratungsbedarf in Sachsen nimmt stetig zu und dem tragen wir mit den Änderungen Rechnung. Es zeigt sich erneut, dass sogenannte steuerbare Leistungen in diesem Einzelplan die soziale Infrastruktur betreffen. Sie sind nicht nur ein nettes Plus in unserer Gesellschaft, sondern sie bilden das soziale Netz, das Menschen in Not auffängt. Deshalb bin ich froh, dass es genug Menschen in diesem Parlament gibt, die die Verantwortung für dieses soziale Netz leben, stärken und spüren. Dafür danke ich allen, die dort mitgetan haben, sowie allen Akteuren in Sachsen für das konstruktive Miteinander. Vielen Dank. (Beifall SPD, BÜNDNISGRÜNE, Susanne Schaper, Die Linke, und Staatsregierung)
