Laura Stellbrink
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Familien, Kinder und Jugendliche – diese drei Bereiche hatten im Sozialhaushalt von Anfang an Priorität. Darauf hatte sich das Kabinett bereits vor der Erstellung des Haushaltsentwurfs geeinigt. Es war ein hartes Ringen um Prioritäten in finanziell sehr schwierigen Zeiten. Die Schonbereiche wurden bereits im Entwurf mit dem Soll von 2024 bedacht. Ja, mehr wäre schöner; das kann ich als Sozialpolitikerin nicht verneinen. Ich bin unserer Ministerin Petra Köpping dennoch dankbar, dass Sie sich hierfür so hartnäckig eingesetzt hat. (Beifall SPD) Der Blick in den Sozialhaushalt zeigt, wie wichtig dieser Einsatz war. Die Jugendpauschale mit 15 Millionen Euro, die Schwangerenberatung mit 10,5 Millionen Euro und die Schulsozialarbeit mit 37 Millionen Euro jährlich – alle drei Punkte bleiben erhalten. Der Blick auf andere Bereiche des Sozialhaushaltes fiel weniger rosig aus. Uns erreichten hunderte Schreiben, Anrufe und Mails, die auf die Folgen der Kürzungen aufmerksam machten. Aber, lieber Kollege Kupke, man kann es an der Stelle auch übertreiben. Mich wundert es sehr – deshalb würde ich mit der Klugscheißerei hier fortsetzen –, dass Sie die GRÜNEN dafür kritisieren, den Tierschutz verbessern zu wollen, während Sie selbst einen Änderungsantrag zu diesem Bereich eingebracht haben. Vielleicht beschäftigen Sie sich im parlamentarischen Verfahren einmal mit den eigenen Änderungsanträgen. Dann kommen wir, glaube ich, alle besser miteinander weiter. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Konnten alle Probleme im parlamentarischen Verfahren gelöst werden? Nein. Aber viele Baustellen wurden noch beendet, und zwar dank der Änderungsanträge der Fraktion der BÜNDNISGRÜNEN und der Fraktion Die Linke. Hier haben in äußerst komplizierten Zeiten unterschiedliche Fraktionen ihre Verantwortung gesehen und diese angenommen. Vielen Dank für die kollegiale und konstruktive Zusammenarbeit! (Beifall SPD und Staatsregierung) Ich möchte vier Bereiche herausgreifen, bei denen die Nachsteuerung zentral war und ist. Es wird keine Kürzungen im Bereich der Suchthilfe geben. Der Freistaat unterstützt Suchtberatungs- und Suchtbehandlungsstellen, sozialpsychiatrische Dienste sowie psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen auch im Jahr 2025 mit 10,2 Millionen Euro und erhöht den Betrag 2026 um eine weitere Million Euro auf 11,2 Millionen Euro. Auch die Zuschüsse für Psychiatrie und Suchthilfe werden deutlich aufgestockt, und zwar auf rund 4,1 Millionen Euro pro Jahr. Diese Verbesserungen freuen mich besonders, weil wir dank der zusätzlichen Mittel die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen sicherstellen können. Gerade die Absicherung der Zuverdienstangebote leistet einen wichtigen Beitrag für die Integration psychisch belasteter Menschen am Arbeitsmarkt. Dank der Impulse von GRÜNEN und Linken wird das Engagement für Demokratie in Sachsen weiter gestärkt, besonders dort, wo es auf Widerstand trifft. Wir sichern die Arbeit des Landesdemokratiezentrums, wichtige Hilfeund Präventionsstrukturen sowie das Programm „Weltoffenes Sachsen“. Wir erhalten auch Programme, die vor allem auf dem Land Orte des Zusammenhalts schaffen. Durch die Änderung im parlamentarischen Verfahren kann zudem die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund gestärkt werden. Das ist ein gesamtgesellschaftlicher und fortwährender Prozess, zumal Sachsen dringend auf Zuzug angewiesen ist. Daher ist es von enormer Bedeutung, dass wir die Förderung von integrativen Maßnahmen auf hohem Niveau fortführen können. Die ursprünglich geplanten Kürzungen hätten dazu geführt, dass etablierte Projekte ausgelaufen und die mühsam aufgebauten Integrationsstrukturen weggebrochen wären. Gleichzeitig trägt der Haushaltsentwurf dem Umstand Rechnung, dass Integration vor Ort erfolgt. Die Staatsregierung hat ihren Fokus auf die kommunale Integrationsarbeit gelegt. Diese wird weiterhin erhalten und mit rund einer Million Euro pro Jahr weiter gestärkt. Ich habe zu Beginn von drei Schonbereichen gesprochen, die mit dem Sollansatz von 2024 gedacht wurden. Beim Gewaltschutz von einem Schonbereich zu sprechen, fällt mir allerdings schwer, obwohl hier ebenso der Ansatz von 2024 gewählt wurde. Kinder und Frauen vor Gewalt zu schützen, darf keine Frage des Geldes sein. Um die Istanbul-Konvention umzusetzen, müssen wir Schutzplätze nicht nur erhalten, sondern vor allem ausbauen. Die weitere Aufstockung der Mittel im Gewaltschutzbereich im parlamentarischen Verfahren durch Linke und GRÜNE war daher ungemein wertvoll. Reicht das perspektivisch? Nein. Daher eine Bitte: Der Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt muss im nächsten Haushalt ebenso Priorität haben und mit ausreichenden Mitteln ausgestattet werden, um die Istanbul-Konvention umzusetzen. Auch der Bund ist dabei in die Pflicht zu nehmen, damit das Recht auf Schutz vor Gewalt Realität wird und nicht nur in Gesetze gegossen wurde. Heute gilt der Dank allen, die sich der Verantwortung gestellt haben, einen Haushalt auf den Weg zu bringen, und die konstruktiv an Verbesserungen des Sozialhaushalts im parlamentarischen Verfahren mitgewirkt haben. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Einzelplan. Zuvor wird meine Kollegin Simone Lang in der zweiten Rederunde noch auf den Gesundheits- und Pflegebereich zu sprechen kommen. Vielen Dank. (Beifall SPD, CDU und vereinzelt Die Linke – Beifall Staatsregierung)
