Wolfram Günther
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Haushalt des SMUL ist ein ganz zentraler für unser Land, weil darin der Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen verantwortet wird. Darin wird die Zukunft unserer Wasserversorgung verantwortet. Und mit dem Bereich Landwirtschaft und auch Ernährung geht es um ganz zentrale Aspekte unserer Zukunft in diesem Land. Eine sehr hohe Verantwortung in Zeiten großer Krisen, die sich besonders in diesem Haus, im Umweltbereich niederschlagen. Etwa der Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen: mit dem Artensterben eine der größten globalen Krisen neben der Klimakrise. Neben den strukturellen Krisenherausforderungen, etwa in der Landwirtschaft, und vor allem im Zuge des Klimawandels hat das in 100 Jahren entstandene System unserer Wasserversorgung schlichtweg seine Grenzen erreicht und es besteht ein immenser Investitionsbedarf. Auch das ist ein immenses Aufgabenfeld, in das zu investieren und das nicht einfach zu verwalten ist. Vor diesem Hintergrund war der Regierungsentwurf, was den Bereich der Erhaltung natürlicher Lebensgrundlagen anbelangt, mehr als irritierend. Da möchte ich noch gar nicht auf solche fast Bösartigkeiten eingehen, den Naturschutzverbänden ihr Geld für die Stellungnahmenarbeit zu kürzen, sondern ich möchte vor allen Dingen auf das Hauptinstrument des Naturschutzes, die Förderrichtlinie „Natürliches Erbe‘“ eingehen, die um die Hälfte eingekürzt werden sollte – übrigens auch ein Instrument, das die Landwirte, die sich im Naturschutz beteiligen, gern auf ihren Flächen nutzen. Zur Klimawandelanpassung und der Richtlinie „Stadtgrün“: Wir wissen: Klimawandel, wir haben gestern erst über Hitze diskutiert. Das ist eines der wesentlichen Instrumente. Es wird um 85 % gekürzt. Ein Instrument, das sich mehr als bewährt hat, sind die Naturparks. Dort wird auf kommunaler Ebene gezeigt, wie Naturschutz, Tourismus, regionale Wertschöpfung und ein hohes Bewusstsein der Bevölkerung für die Schätze vor Ort miteinander verbunden werden können. Doch auch hier gibt es eine empfindliche Kürzung, etwa in den Bereichen Flächensicherung und anderen. Man kann gar nicht alles aufzählen. Der Bereich Landwirtschaft und Ernährung. Wir wissen, wie hart es für unsere Betriebe ist, die im globalen Preiswettbewerb stehen, für Weltmärkte produzieren und bei denen die Preise regelmäßig nicht kostendeckend sind. Deswegen ist es wichtig – auch weil die Nachfrage danach wächst –, regionale Wertschöpfung wieder stärker zu machen, damit auch die Wertschöpfung bei uns vor Ort stattfindet. Das Entscheidende ist: Wer in regionalen Wertschöpfungsketten produziert, ist nicht austauschbar wie jemand, der einfach nur für den globalen Markt liefern muss, und am Ende bekommen wir Lebensmittel vom Discounter, die sonst woher gekommen sind. In diesem Bereich haben wir mit der Branche entlang der Wertschöpfungskette – den Erzeugerinnen und Erzeugern, den Landwirtschaftsbetrieben, den Weiterverarbeitern und allen Akteuren, wo Lebensmittel vertrieben werden – gemeinsam die Strukturen analysiert und sind zu Schlussfolgerungen gekommen, welche Instrumente man schaffen muss. Das sind die Agentur für regionale Lebensmittel und die Bio-Regio-Modellregionen. Aber auch – ergänzend für den biologischen Sektor – das Kompetenzzentrum Ökologischer Landbau, bei dem es auch um Produktivitätsfragen und Klimawandelanpassung geht, die nicht nur für Biobetriebe, sondern auch für alle Konventionellen relevant sind – immer mit Arbeitsauftrag. In diesem Bereich 80 % zu kürzen, war mit Sicherheit keine Hilfe für diese Branche. Dinge wie das Hofnachfolgeprogramm: In einer Zeit, in der die Landwirtschaftsbetriebe unter einem immensen Druck stehen, wenn Kapitalinvestoren, denen es nicht um Lebensmittelproduktion geht, sondern darum, die Landwirtschaftsflächen als Spekulationsobjekte nehmen, ist es für junge Leute schwer, Höfe zu übernehmen. Das empfindlich um 43 % einzukürzen, war schwer nachvollziehbar. Im Waldbrandschutz erinnere ich daran, was wir in der Sächsischen Schweiz erlebt haben, aber vor allem im Bereich Wasser. Dazu hatte ich gestern schon einmal gefragt: Wir haben in der letzten Legislaturperiode das Handlungsprogramm Wasser verabschiedet – nicht nur im Umweltministerium, sondern durch das gesamte Kabinett. Dabei wurde festgestellt: Wenn wir allein die Wasserversorgung der Zukunft so sichern wollen, wie sie heute ist, haben wir innerhalb der nächsten zehn Jahre einen Investitionsbedarf von 1,6 Milliarden Euro. Das war hart erhandelt, auch mit dem Finanzministerium. Es hätte sich geradezu aufgedrängt, das als einen der Schonbereiche auszuweisen, aber das ist nicht passiert. Im Gegenteil: Der Landestalsperrenverwaltung sind die Mittel bei den Investitionen um 30 % gekürzt worden. Die Renaturierung der Auen, die wir brauchen, wurde auf null gestrichen. Der Erwerb von Gewässerrandstreifen – ebenfalls gestrichen. Was besonders schmerzt: der kommunale Gewässerlastenausgleich. Auch dort wurden die 5 Millionen Euro, zu denen noch etwas aus dem FAG dazukommt, heruntergekürzt. Das ist nicht nachvollziehbar. Im Verlauf der Haushaltsverhandlungen konnten wir hier allerdings einiges an Reparaturarbeiten vornehmen. Das ist auch der Grund, warum wir diesem Haushalt jetzt wieder zustimmen können, etwa bei der Förderrichtlinie „Natürliches Erbe“, bei den Stellungnahmen der Umweltverbände, bei den Naturparks, bei der Flächensicherung für Naturschutzzwecke und bei den Pflanzenprogrammen, die wir haben, aber vor allem auch beim gesamten Instrumentenkoffer für die regionale und bioregionale Wertschöpfung. Auch im Bereich Wasser gibt es jetzt einen Zugriff auf den Sachsenfonds und den Klimafonds. Deswegen kann man diesem Haushalt zustimmen. Ich danke Ihnen. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die BÜNDNISGRÜNEN Herrn Günther, und jetzt spricht für Die Linke Herr Hartmann.
