Prof. Constanze Geiert
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor ziemlich genau einem halben Jahr haben wir als Sächsische Staatsregierung unsere Arbeit aufgenommen. Uns ist eine umfangreiche Liste von Vorhaben mitgegeben worden. Wir wollen sie abarbeiten. Angetrieben werden wir – und das gilt nicht nur für uns als Mitglieder der Staatsregierung – von dem Wunsch, uns mit aller Kraft für den Freistaat Sachsen zu engagieren. Ein ebenso parteiübergreifendes Ziel ist – das haben alle Redner vor mir bewiesen – die Stärkung unserer Justiz und, eng damit verbunden, unseres Rechtsstaats, dem von jeher eine ganz besondere Bedeutung zukommt. Er wacht über das Gewaltmonopol des Staates. Er steht für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger ein und schützt sie in ihrer Freiheit. An ihn wenden sich die Menschen, wenn sie in ihren Grundrechten verletzt werden. Deshalb müssen sie im Freistaat Sachsen darauf vertrauen können, dass die Justiz tatsächlich über die nötigen Mittel verfügt, um ihre Arbeit ordentlich zu tun. Die Justiz muss nicht nur ihre Arbeit ordentlich tun. Sie muss zuverlässig, effizient und auf der Höhe der Zeit arbeiten. Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, fällt uns das Vertrauen in unseren Rechtsstaat leichter. Dieses Vertrauen ist eine der wertvollsten Währungen, die wir haben, auch wenn sie in keiner Tabellenspalte des Einzelplans 06 auftaucht und sich nicht mit einem Geldbetrag beziffern lässt. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass dieses Vertrauen unter dem Vorzeichen einer vorläufigen Haushaltsführung zumindest auf die Probe gestellt wird. Umso mehr weiß ich es zu schätzen, dass der Einzelplan 06 der Justiz uns zumindest einige Planungssicherheit verschafft. Mit dem Ergebnis können wir angesichts der enormen Herausforderungen, vor denen der Freistaat Sachsen steht, zufrieden sein, auch wenn es uns keine allzu großen Gestaltungsspielräume eröffnet. Der Einzelplan 06 – wir haben es heute schon mehrfach gehört – ist wieder ein reiner Justizhaushalt und besteht zum überwiegenden Teil aus Personalausgaben und gesetzlichen Leistungen. Was nicht unter den Stellenplan, die gesetzlichen Leistungen und die Verfahrensausgaben der Gerichte und Staatsanwaltschaften fällt, dient weitgehend der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs. Herr Dr. Dringenberg, ich wiederhole es deshalb gern: Die steuerbaren Ausgaben belaufen sich gerade einmal auf 1 %. Das heißt, 99 % sind bei uns pflichtige Ausgaben. Das Justizressort gehört damit zu den Ressorts mit den größten Personalkörpern. Die hohe Bindungsquote des Haushalts verrät schon, wie gering im Bereich der Justiz dementsprechend das Einsparpotenzial ist. Das heißt nicht, dass wir uns unserer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung entziehen wollen. Aber es gibt vielleicht doch eine kleine Sonderstellung der Justiz an dieser Stelle. So gut wie alle Ausgaben in unserem Haushalt dienen der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben im Rahmen von Rechtsprechung, Strafverfolgung und Justizvollzug. In erster Linie werden also Mindestbedarfe gedeckt. Das gilt auch im Hinblick auf IT und Digitalisierung. Sachsen steht bei diesem Thema im bundesweiten Vergleich hervorragend da und wird jetzt die letzten Schritte gehen, um am 1. Januar 2026 die komplette Umstellung auf die elektronische Verfahrensakte zu schaffen. Das haben nicht nur wir geschafft, sondern das haben wir den vorhergehenden Hausspitzen, den vorhergehenden Ministern und dem Engagement der Mitarbeiter im Justizministerium zu verdanken. Auch dafür sichert der Haushalt die notwendigen Mittel ab, denn die Digitalisierung duldet keinen Aufschub. Sie ist der Schlüssel dazu, alle anderen Herausforderungen zu bewältigen. Die Verfahrenszahlen steigen, womit die Bearbeitungsdauern zunehmen. Das ist zu Recht als Kritikpunkt von den vorhergehenden Rednern angesprochen worden. Wenn das zum Dauerzustand werden würde, würde darunter zwangsläufig das Vertrauen in den Rechtsstaat leiden. Von dem wird nämlich beides erwartet: Er soll auf der einen Seite gründlich und präzise, auf der anderen Seite schnell und effizient arbeiten. Da die Rahmenbedingungen im Freistaat sind, wie sie sind, führt aus meiner Sicht kein Weg an einem neuen Pakt für den Rechtsstaat vorbei. Bei der Justizministerkonferenz vor ein paar Wochen war dies der einhellige Tenor. Das wird auch auf Bundesebene so gesehen. Im Moment gibt es ihn noch nicht, sodass uns im Freistaat diese Mittel derzeit fehlen. Umso mehr weiß ich es zu schätzen, dass im Personalhaushalt der Justiz zumindest ein paar Entlastungen vorgesehen sind. Sie kommen unmittelbar den Verwaltungsgerichten und – was bei den Vorrednern übersehen wurde – auch den Staatsanwaltschaften zugute, die momentan unter besonderem Druck stehen. Sie sichern unsere Ausbildungsoffensive in den kommenden Jahren. Auch beim Justizvollzug, der zuletzt ganz besonders von Kostensteigerungen betroffen war, bleiben die Zuwendungen auf stabilem Niveau. Es wird daher keine Abstriche an einer zeitgemäßen Vollzugsgestaltung geben, die auch dem Ziel der Resozialisierung verpflichtet ist. Mit diesem Verhandlungsergebnis können und müssen wir zufrieden sein. Ich weiß, dass die sächsische Justiz auch in Zukunft auf hervorragende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zählen kann. Mit vielen von Ihnen bin ich in den letzten Monaten im Rahmen meiner Justiztour ins Gespräch gekommen. Ich war in den Gerichten und Staatsanwaltschaften, ich war im sächsischen Justizvollzug, im Ausbildungszentrum in Bobritzsch und auch bei unserer Leitstelle für Informationstechnologie. Überall nehme ich unglaublichen Fleiß und unglaublich großes Verantwortungsbewusstsein wahr. Dort herrscht eine enorme Bereitschaft, sich für diesen Rechtsstaat einzusetzen. Es besteht eine große Gestaltungslust. Das Vertrauen in den Rechtsstaat, von dem ich gesprochen habe, sichern vor allem sie, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei uns im Ministerium. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Dieses Vertrauen müssen wir weiterhin aktiv fördern, statt nur zu hoffen, dass es sich von selbst einstellt – mit Präsenz in der Fläche, damit alle Menschen Zugang zum Recht haben, und mit etwas Strahlkraft, damit wir unsere Justiz nach außen sichtbar machen. Wir haben durchaus Grund zum Selbstbewusstsein. Sachsen zählt im Justizbereich weiterhin zu den beliebtesten Arbeitgebern deutschlandweit. Vor drei Wochen haben wir als Gastgeber der JuMiKo nicht nur tolle Bilder aus Bad Schandau gesendet, sondern vor allem starke und zeitgemäße Beschlüsse geliefert, mit denen wir die Zukunftsfähigkeit des Rechtsstaates sichern wollen. Das Erscheinungsbild dieses Rechtsstaates wandelt sich. Er entwickelt neue Schutzbereiche, die dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung tragen – er wird digitaler. Was sich dagegen nicht ändert, ist: Er muss weiterhin hohe Erwartungen erfüllen und riesige Aufgabenlasten stemmen. Es gibt viele Möglichkeiten, den Rechtsstaat dabei zu unterstützen, indem wir die nötige Ausstattung zur Verfügung stellen, indem wir aus voller Überzeugung für ihn eintreten und indem wir um Vertrauen werben. Eines ist mir dabei wichtig; denn ich glaube, Letzteres wird uns nicht gelingen, wenn wir uns dabei auf ein populistisches Niveau begeben. Darunter verstehe ich, dass man auf dem Rücken unserer Justiz Stimmenfang betreibt, dass man Zweifel an ihrer Unabhängigkeit schürt oder aus der Luft gegriffene Zahlen von angeblichen Rechtsschutzmöglichkeiten oder überhöhten Verfahrensdauern im Netz verbreitet. Solche Provokationen sind aus meiner Sicht reiner Alarmismus und der hilft am Ende niemandem, am allerwenigsten den Mitarbeitern im Freistaat Sachsen und in der sächsischen Justiz, die sich täglich dafür einsetzen. Ihnen gebührt, dass wir hinter Ihnen stehen. Ihnen gebührt unser großes Dankeschön. Sie haben in den zurückliegenden Monaten in einer sehr unübersichtlichen und oft schwierigen Situation Ihre Arbeit hervorragend gemacht. Sie sind souverän und flexibel mit Unwägbarkeiten umgegangen und haben immer wieder konstruktive Lösungen gefunden. Danken möchte ich darüber hinaus allen, die sich in den vergangenen Monaten an den intensiven Verhandlungen beteiligt haben, vor allem den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Haushaltsreferat des Ministeriums, dem Staatsministerium der Finanzen, der Sächsischen Staatskanzlei und Ihnen, liebe Abgeordnete, für den fruchtbaren Austausch. Ich bitte Sie nun um Ihre Zustimmung zum Einzelplan 06, der uns unseren Rechtsstaat sichern wird. Ich versichere Ihnen, Herr Dr. Dringenberg, ebenso wie allen anderen Abgeordneten hier im Saal, dass wir alles tun werden, um diesen Rechtsstaat zu stützen. Wir treten für ihn mit hohem Engagement ein, und ich denke, man kann uns ganz viel vorwerfen, aber nicht, dass wir nichts machen würden. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Das beweisen die letzten sechs Monate sehr eindringlich. In diesem Sinne bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Frau Staatsministerin Geiert. Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung über den Einzelplan 06, Staatsministerium der Justiz einschließlich Stellenplan und Anlagen. Da Änderungsanträge vorliegen, stimmen wir – wie zuvor vereinbart – über den Einzelplan kapitelweise ab. Zu Kapitel 06 01 liegt kein Änderungsantrag vor, sodass wir sofort über dieses Kapitel abstimmen können. Bei Zustimmung bitte ich um das Handzeichen. – Ablehnung? – Enthaltungen? – Bei einigen Enthaltungen und wenigen Ablehnungen ist damit das Kapitel 06 01 angenommen. Wir kommen zum Kapitel 06 02. Hierzu liegt uns in der Drucksache 8/3058 ein Änderungsantrag der Fraktion AfD zu Titel 462 01 vor. Möchten Sie diesen einbringen? – Er gilt als eingebracht. Wir stimmen über diesen Antrag ab. Bei Zustimmung bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei vielen Zustimmungen, aber deutlich mehr Gegenstimmen ist der Antrag nicht angenommen. Wir können nun über das Kapitel 06 02 abstimmen. Ich bitte bei Zustimmung um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist bei einer deutlichen Mehrheit an Zustimmungen dieses Kapitel angenommen. Wir kommen zum Kapitel 06 04. Hierzu liegt uns in der Drucksache 8/3059 ein Änderungsantrag der Fraktion AfD zu Titel 422 01 vor. Dieser Antrag wird von Herrn Dr. Dringenberg eingebracht.
