Ines Biebrach
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Der Justizhaushalt in Sachsen für die Jahre 2025 und 2026 soll nach dem vorliegenden Plan im Wesentlichen auf dem Niveau der Vorjahre bleiben und behält damit den Status quo bei. Wir erkennen die umfassenden Bemühungen des Justizministeriums und insbesondere der Staatsministerin an, Kürzungen zu verhindern, Richterstellen zu schaffen und Ausbildungskapazitäten zu erhöhen. Aus unserer Sicht genügt das leider nicht. Die Personalsituation an den Gerichten bleibt weiterhin kritisch, was zu überlangen Gerichtsverfahren führt. Wie wir schon von meinem Vorredner gehört haben, führt das dazu, dass wir Mittel einstellen, damit wir Entschädigungszahlungen leisten können. Aber diese überlangen Verfahren gibt es nicht nur an den Verwaltungsgerichten, da wir nicht nur Asylverfahren haben, sondern es gibt sie auch an den Fachgerichten wie Sozial- und Arbeitsgerichten. Auch dort bestehen eine Unterbesetzung, ein Stau an Verfahren und die Verfahrenszeiten sind zu lang. (Zuruf AfD: Sehr richtig!) Die bestmögliche personelle und finanzielle Ausstattung aller Bereiche der Justiz ist unabdingbar für den Erhalt des Rechtsstaates. Darüber scheinen sich hier alle einig zu sein. (Beifall BSW) Ich will es nur noch einmal sagen: Die Bedeutung des Rechtsstaates liegt in seiner Rolle als Schutzschild gegen staatliche Willkür zum einen und als Fundament für eine funktionierende Demokratie zum anderen, und dafür sollten ja nun hier alle sein. Er gewährleistet Rechtssicherheit und die Einhaltung von Grundrechten, indem er staatliche Macht an das Gesetz bindet und staatliches Handeln kontrollierbar macht. Der Rechtsschutz ist viel mehr als nur eine politische Ordnung. Er ist eine Lebensform, die auf der Idee basiert, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und dass staatliche Macht nicht grenzenlos ist, sondern durch Gesetze und Institutionen begrenzt wird. (Beifall BSW) Ich gebe Herrn Modschiedler recht: Der Rechtsstaat bedarf einer unabhängigen und handlungsfähigen Justiz. Allerdings ist die sächsische Justiz leider nicht so handlungsfähig, wie wir das hier gehört haben. Die Gerichtsverfahren – ich habe es schon erwähnt – dauern so lange, dass wir mittlerweile Entschädigungen in Größenordnungen bezahlen, weil wir den Bürgern sagen müssen: Wir kommen unserer Verpflichtung nach Artikel 78 der Sächsischen Verfassung nicht nach. Darin steht: „Jeder Bürger hat den Anspruch auf ein zügiges Verfahren.“ Auch die unzureichende personelle Ausstattung mit Fachpersonal zur Unterstützung der Richter im Rahmen der Digitalisierung von Gerichtsverfahren belastet die Richterschaft zusätzlich. Der Justizvollzug leidet ebenfalls an Personalmangel, einer unzureichenden Vergütung und zu geringen Aufstiegschancen des Justizvollzugspersonals. Es bleibt daher viel zu tun, um die sächsische Justiz zu stärken und zukunftsfähig zu machen. Dafür braucht es neben finanziellen Mitteln auch strukturelle Änderungen hin zu einem möglichst effektiven Personaleinsatz und einer Evaluation freiwilliger Leistungen. Wir haben in dieser Legislaturperiode – dafür bin ich dankbar – wieder ein Justizministerium, das nicht mit anderen Aufgaben belastet ist, und eine Juristin als Justizministerin, die die Probleme kennt und nach meiner Wahrnehmung aktiv angeht. Das gibt Hoffnung für die Zukunft. Wir als BSW werden darauf dringen, dass weiterhin unverzüglich und mit Stringenz die notwendigen Aufgaben angegangen werden, um die Situation der Justiz zu verbessern und im nächsten Doppelhaushalt eine auskömmliche finanzielle Ausstattung durchzusetzen. (Beifall BSW) Wir werden daran aktiv mitwirken und hoffen auf eine breite Zusammenarbeit aller Fraktionen, denn der Erhalt und die Stärkung des Rechtsstaats gehen uns alle an. Danke. (Beifall BSW) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die BSW-Fraktion Frau Biebrach. Jetzt spricht für die SPD-Fraktion Frau Koch.
