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Martina Jost

AfD 26.06.2025 Sitzungen 8/16

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Jahr 2024 gab es in Sachsen 12 000 Abiturienten. Im gleichen Jahr gab es rund 20 000 Studienanfänger an sächsischen Hochschulen. Davon kamen nur etwa 8 000 aus Sachsen, das heißt gerade einmal 40 %. Die restlichen 60 % kamen aus anderen Bundesländern, aus der EU oder aus Drittstaaten nach Sachsen. Die Leute kommen gern zum Studium hierher, weil es in Sachsen schön ist, die Studienbedingungen sehr gut sind, die Hochschulen gut ausgestattet sind und Wohnraum- sowie Lebenshaltungskosten annehmbarer sind. Das sollen sie auch. Aber was ist danach? Wie viele nutzen die idealen Bedingungen, gehen aber anschließend zurück in ihre Heimat? Dann haben wir sie kostenlos ausgebildet und keinen Mehrwert für unser Land. Besonders kritisch ist dies, weil insbesondere MINTFächer und Ingenieurstudiengänge bei ausländischen Studenten sehr beliebt sind. Nur einmal als Beispiel: Für das Fach Physik an der Uni Leipzig gab es im Jahr 2024 insgesamt 210 Studienanfänger. Davon kamen 120 aus dem Ausland und nur 55 aus Sachsen. Das ist gerade einmal jeder Vierte. Oder Chemie an der TU Chemnitz: Von insgesamt 180 Studienanfängern kamen 120 aus dem Ausland und nur 35 aus Sachsen. So kann man vieles durchdeklinieren. Auch in Chemnitz waren es im letzten Jahr im Fach Informatik nur 35 Studenten aus Sachsen, rund 20 %. So kann man die Liste fortsetzen. Ich glaube, der Kern des Problems liegt auf der Hand: Wir bilden zukünftige akademische Fachkräfte aus, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Land Sachsen wieder verlassen. Es stellen sich auch vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltslage also berechtigte Fragen. Erstens: Brauchen wir tatsächlich so viele Studienplätze? Zweitens: Warum ist das Studium weiterhin für Studenten aus Drittstaaten kostenfrei? – Beide Fragen haben den Hintergrund der Finanzierbarkeit. Investitionen in Bildung sind natürlich nie verkehrt, aber wenn am Ende die Ausbildung für andere Länder erfolgt, kann man das aus Sicht des Steuerzahlers nicht vermitteln. Daher der Vorschlag in unserem Änderungsantrag: Wir wollen verpflichtende Studiengebühren von 1 500 Euro pro Semester für Studenten aus Drittstaaten einführen, wie es die Musikhochschulen bereits freiwillig umsetzen und viele andere Länder es mit exzellenten Hochschulen ganz selbstverständlich tun. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zur Einführung eines neuen Titels zur Einnahme von Studiengebühren ab dem Jahr 2026. Eine entsprechende gesetzliche Änderung bringen wir auf den Weg. Vielen Dank. (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war die Einbringung des Änderungsantrags für „Studiengebühren für ausländische Studenten“, so steht es wörtlich hier. Ich sehe Redebedarf am Mikrofon 3 durch den Kollegen Gerald Eisenblätter der SPD-Fraktion; bitte schön.

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