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Dr. Ingolf Huhn

BSW 26.06.2025 Sitzungen 8/16

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte Ihre Geduld nicht allzu lange strapazieren; es ist ein langer Tag. Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit noch einmal auf die Akademie der Künste richten. Noch einmal: Es gibt seit 1994 ein Gesetz über die Tätigkeit der Sächsischen Akademie der Künste. Daran ist auch die Regierung gebunden. Darin steht, was sie machen sollen: Kunst fördern, Vorschläge zu ihrer Förderung abgeben, die Überlieferung des traditionellen sächsischen Kulturraums pflegen und öffentliche Wirksamkeit entfalten. Nun sieht der Regierungsentwurf eine Verminderung der Zuschüsse um 55 800 Euro vor. Das ist keine Riesensumme. Im Vorjahr waren es 548 500 Euro, und im nächsten Jahr sollen es 493 700 Euro sein. Die Akademie sagt, damit könne sie ihre Tätigkeit einstellen. Die Personalstellen sind gesichert. Aber einmal in Zahlen: Es sind 3,5! Die Münchner Akademie der Künste hat 48, in Berlin sind es noch mehr; dort haben sie auch diese großen Archive. Das heißt, 3,5 Leute in Personalstellen sind gesichert. Für die Sacharbeit bleiben dann noch 30 000 Euro. Da sagt die Akademie ganz vehement: Damit können wir fast nichts mehr gestalten. – Sie haben nächstes Jahr ein Jubiläum. Sie müssen doch die Tätigkeit der einzelnen Klassen wenigstens in Veranstaltungen abbilden. Sie wissen vielleicht alle – oder wer sich damit beschäftigt, weiß es –, dass sie durch das Hochwasser gezwungen worden sind, auf einmal sehr hohe Mietkosten zu bezahlen. Früher saßen sie im Blockhaus nur für Betriebskosten. Das ist durch Hochwasser kaputtgegangen. Dort ist jetzt etwas anderes drin. Nun sind sie am Palaisplatz in einer gemieteten Immobilie, die an sich teuer ist und einen Veranstaltungssaal für 35 Menschen hat. Das heißt, für alle größeren Veranstaltungen mieten sie noch einmal extra etwas. Wir hatten auch schon einmal gefragt, ob beim Freistaat nicht Immobilien vorhanden sind, die er dafür zur Verfügung stellen kann. Vielleicht auch den Sitz in Hellerau; dort sitzen die beiden anderen Institutionen. Auf jeden Fall nützt das für den Haushalt im Moment nichts. Für die Not ist es zwar keine Riesensumme, aber wir haben beantragt, dass sie die Vorjahressumme bekommen, somit 558 000 Euro in 2025 und im Jahr 2026 mehr. Ich würde mich freuen, wenn Sie dem zustimmen könnten. (Beifall BSW) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Damit ist der Änderungsantrag in der Drucksache 8/3083 der BSW-Fraktion eingebracht. Gibt es Aussprachebedarf? – Das ist nicht der Fall. Wir stimmen nun ab. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist diesem Änderungsantrag bei wenigen Jastimmen und einer übergroßen Anzahl von Neinstimmen nicht entsprochen. Wir kommen zum Änderungsantrag in der Drucksache 8/3084 der BSW-Fraktion zum Titel 685 55. Wird der Antrag eingebracht? – Er ist formal eingebracht. Gibt es Aussprachebedarf der anderen Fraktionen? – Den kann ich nicht erkennen. Dann stimmen wir ab. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist auch diesem Änderungsantrag bei einer übergroßen Anzahl von Neinstimmen nicht entsprochen worden. Wir kommen nun zum Änderungsantrag in der Drucksache 8/3085 der BSW-Fraktion zum Titel 894 67. Soll er eingebracht werden? – Er ist formal eingebracht. Gibt es Aussprachebedarf? – Das ist nicht der Fall. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Dann wurde auch diesem Änderungsantrag mit einer übergroßen Anzahl von Neinstimmen nicht entsprochen. Wir kommen zum Änderungstrag, Drucksache 8/3087, der BSW-Fraktion zum Titel 637 01. (Dr. Ingolf Huhn, BSW, steht am Mikrofon.) Soll er eingebracht werden? – Ich sehe Herrn Dr. Huhn. Bitte schön.

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