Alexander Dierks
Meine sehr geehrten Kolle8. Sächsischen Landtags. Diese Sitzung ist eine besondere, ist es doch das Königsrecht eines Parlaments, über den Haushalt des Landes zu beraten, für die auf Vorschlag der Parlamentarischen Geschäftsführer das Präsidium zwei Tage vorgesehen hat. Wir werden die Sitzung heute in den Abendstunden nach der Abstimmung über den Einzelplan 13 unterbrechen und morgen ab 10 Uhr fortsetzen. Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Herr Kollege Andreas Heinz. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 1 bis 3 festgelegt: CDU 230 Minuten, AfD 229 Minuten, BSW 121 Minuten, SPD 91 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 76 Minuten, Fraktion Die Linke 76 Minuten und Staatsregierung 180 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf diese Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Die Gesamtredezeit des fraktionslosen Abgeordneten beträgt 13 Minuten und kann auf die Tagesordnungspunkte dieser Sitzung nach Bedarf verteilt werden. Gestatten Sie mir an dieser Stelle noch einen Hinweis für alle Freunde von Kurzinterventionen: Unsere GeschäftsTagesordnungspunkt Zweite Beratung des Entwurfs Haushaltsplanes des Freistaates 2025 und 2026 (Haushaltsgesetz Drucksache 8/2150, Gesetzentwurf Drucksache 8/2950, des Haushalts- und Meine Damen und Herren! Traditionell behandeln wir zunächst die Einzelpläne und beginnen mit Tagesordnungspunkt Einzelplan Staatskanzlei Zu Beginn der allgemeinen Aussprache erhält der Ministerpräsident des Freistaates Sachsen, Herr Michael Kretschmer, das Wort. Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, ich erteile Ihnen das Wort. ordnung legt in § 83 fest, dass zu jedem Tagesordnungspunkt zwei Kurzinterventionen pro Fraktion zulässig sind. Dies gilt also auch für den Tagesordnungspunkt 1, die Debatte über den Doppelhaushalt für die Jahre 2025 und 2026. Wie bereits in den vergangenen Haushaltsberatungen praktiziert, schlagen wir Ihnen vor, bei der Behandlung des Tagesordnungspunktes 1 abweichend zu verfahren und je Einzeldebatte sowie bei der Aussprache zum Gesetz je zwei Kurzinterventionen pro Fraktion zuzulassen. Eine solche Abweichung von der Geschäftsordnung ist im Einzelfall gemäß § 115 Satz 1 der Geschäftsordnung möglich, wenn der Landtag sie mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner anwesenden Mitglieder beschließt. Ebenso schlage ich Ihnen vor, dass dem fraktionslosen Abgeordneten heute und morgen je zwei Kurzinterventionen zustehen. Ich bitte um Ihr Handzeichen, falls Sie eine solche Abweichung für den Tagesordnungspunkt 1 befürworten. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist das so bestätigt. Änderungen zur Tagesordnung liegen mir nicht vor, ebenfalls keine als dringlich zu bezeichnenden Anträge. Ich sehe keine Änderungsvorschläge zur oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Ich schaue noch einmal ins weite Rund. – Das kann ich nicht erkennen. Damit ist die Tagesbestätigt. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich rufe auf den Gesetz über die Feststellung des Sachsen für die Haushaltsjahre 2025/2026 – HG 2025/2026) der Staatsregierung Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschusses 1.1
