Jan Löffler
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Herren und Frauen Kollegen! – Nee. (Heiterkeit CDU) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist spät, und es ist warm. Fürs Protokoll: Ich habe nicht gegendert. „Wer bestellt, bezahlt!“ Der Titel des Antrags der Fraktion Die Linke bringt einen zentralen Punkt zur Debatte, dem wir als CDU-Fraktion in seiner Grundlogik durchaus zustimmen können. Wir hatten in den letzten Plenarsitzungen schon Debatten dazu. Eines ist uns klar: Wenn eine staatliche Ebene Entscheidungen trifft, aus denen auf anderen Ebenen finanzielle oder administrative Belastungen erwachsen, dann ist es eine Frage der Fairness und der Verantwortung, dass dafür die entsprechenden Kosten übernommen werden. Genau deshalb ist das sogenannte Konnexitätsprinzip in der Sächsischen Verfassung seit Langem verankert. Es bildet das Fundament einer ausgewogenen Symmetrie zwischen den Kommunen und dem Freistaat. Wer neue Aufgaben überträgt, der muss auch für die entsprechende Ausstattung sorgen. Das Prinzip schützt somit unsere Kommunen vor der Überforderung und ist Ausdruck einer partnerschaftlichen Teilung der Verantwortung im föderalen Staat. Aber es bleibt nicht bei Sachsen – das haben Sie schon angesprochen, Frau Kollegin –: „Wer bestellt, bezahlt“ ist mittlerweile auch im Koalitionsvertrag auf Bundesebene zwischen SPD und CDU als Thema angekommen. Damit bekennt sich nun auch die Regierungsfraktion im Bund selbst zur sogenannten Veranlassungskonnexität, also dazu, dass er für die Folgen seiner Gesetzgebung bei Ländern und Kommunen einstehen muss. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Jetzt kommt es allerdings darauf an, dass diesem Bekenntnis auch die konsequente Umsetzung folgt; im Sinne klarer gesetzlicher Regelungen, verlässlicher Finanzflüsse und praktikabler Lösungen für die Länder und auch für die Kommunen. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir zum einen den Vorstoß des Antrages der Linken, der das Thema aufgreift, wie es schon in unserem CDU-Wahlprogramm gestanden hat; denn die zunehmenden finanziellen Belastungen, insbesondere im Sozialbereich, sind eine reale Herausforderung. Sie betreffen nicht nur die kommunale Ebene, sie reichen bis in die Landeshaushalte. Dass diese Dynamik gestoppt werden muss, ist aus unserer Sicht völlig unstrittig. Allerdings sehen wir auch, dass der vorliegende Antrag der Fraktion Die Linke an mehreren Stellen nachgeschärft werden muss, damit er dem verfassungsrechtlichen Rahmen und den föderalen Strukturen Deutschlands gerecht wird. Daher haben wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner einen Änderungsantrag eingebracht, der das Grundansinnen des Ursprungantrags aufgreift, ihn jedoch sachgerecht erweitert und an einigen Stellen entsprechend korrigiert. Drei Punkte möchte ich deshalb ansprechen. Erstens. Der Antrag der Linken legt den Fokus ausschließlich auf die Beziehungen zwischen dem Bund und seinen Kommunen. Das ist nicht das, was an der Stelle hilft. Dabei wird übersehen, dass der Bund verfassungsrechtlich gar keine direkten Finanzbeziehungen mit den Kommunen unterhält. Wir als Freistaat sind dort dazwischengeschaltet. Deshalb ist es uns besonders wichtig, mit dem Änderungsantrag klarzustellen, dass wir diesen Dreiklang aus Bund, Ländern und Kommunen brauchen, und das Ganze so verflechten, dass die Belastung verursachergerecht – sowohl beim Freistaat als auch in seinen Kommunen – ausgeglichen werden kann und wir damit ein vollständiges Bild haben, was in der Praxis konstruktive Lösungen für alle Ebenen bildet. Zweitens. Wir wollen mit unserem Änderungsantrag die rückwirkende Erstattung der kommunalen Mehraufwendungen ansprechen. Frau Kollegin, ich verstehe, was Sie gerade ausgeführt haben. Die Belastungen auf Grundlage der bundesrechtlichen Regelungen in den vergangenen Jahren sind für die kommunale Familie sehr hoch. Sie begehren fünf Jahre rückwirkende Erstattung. Wir sind von Ihrem Antrag und auch nach eingehender Prüfung nicht abschließend überzeugt, dass das verfassungsrechtlich, technisch möglich ist, um eine rückwärtsbetrachtete Kompensation vorzunehmen. Wir hätten bei einem derartigen Vorgehen Bedenken, dass wir mit so einer Regelung im Bund ins Leere laufen und wir den richtigen Ansatz, der damit verfolgt werden soll, konterkarieren. Deswegen haben wir diesen Punkt in unserem Änderungsantrag gestrichen. Drittens. Sie begehren die Einrichtung einer neuen Task Force auf Landesebene. Das halten wir wiederum nicht für erforderlich; denn für diesen Zweck ist im Koalitionsvertrag eine Reformkommission angekündigt, die sich mit diesen Themen beschäftigen soll und den klaren Auftrag hat, die Beziehungen zwischen dem Freistaat, der kommunalen Familie und dem Bund zu überprüfen. Sie sollen weiterhin zuständig sein, auch hier Vorschläge zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung einzubringen. Wir sollten deshalb auf diese bestehende Struktur zurückgreifen und gegebenenfalls dort den Auftrag anpassen, als ein neues Gremium zu schaffen. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) – Na ja, wir sind up to date! Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir als CDUFraktion stehen klar an der Seite unserer Kommunen. Sie tragen eine erhebliche Verantwortung bei der Umsetzung staatlicher Aufgaben, insbesondere im sozialen Bereich. Ob es um den Ausbau der Kinderbetreuung, der Integration, des sozialen Wohnungsbaus geht – alle Aufgaben wurzeln letztendlich in Bundesgesetzen. Ihre Umsetzung liegt aber tatsächlich, und das beschreibt auch der Antrag, größtenteils auf der Landes- und der kommunalen Ebene. Wenn der Bund handelt, dann muss er dies in voller Verantwortung tun. Dazu gehört auch, für eine vollständige Finanzierung der durch Gesetzgebung entstehenden Folgekosten zu sorgen, im Einklang mit dem Prinzip der Veranlassungskonnexität. Wir wollen hier keine Diskussion darüber führen, wer sich wofür zuständig fühlt, sondern wir wollen klar und verlässlich nachvollziehbare Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern, Kommunen – sprich: allen staatlichen Ebenen – geregelt wissen. Ein erster Hinweis darauf – Herr Kollege Gebhardt hat es auch gerade angesprochen –, dass der Bund seine Verantwortung ernst nehmen möchte, ist die gestrige Verständigung zwischen Bund und den Ländern zum Ausgleich der wegbrechenden Einnahmen aus dem Gesetz für ein steuerlichen Investitions-Sofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Wir wissen, dass das Gesetz bei Bund, Ländern und Kommunen vorübergehend zu Mindereinnahmen führen wird. Ich begrüße daher die Bereitschaft, dass der Bund hier die Mindereinnahmen der Kommunen zwischen 2025 und 2029 über eine Anpassung der Festbeträge an der entsprechenden Umsatzsteuer der Gemeinden übernehmen wird. Deshalb ist es aus unserer Sicht auch folgerichtig dem Antrag der Fraktion Die Linke in der geänderten Fassung zuzustimmen. Er wird dadurch im Sinne unserer Änderungsanträge in verfassungsrechtlich tragfähiger Weise weiterentwickelt, ohne das Ziel dabei aus den Augen zu verlieren. Wir verbinden damit das klare Signal: Sachsen steht zu seinen Kommunen, und der Bund muss sich seiner strukturellen Verantwortung dauerhaft bewusst sein; denn wenn er bestellt, dann muss er auch bezahlen. Vielen lieben Dank. (Beifall CDU) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Herrn Löffler von der CDU-Fraktion. Als Nächster spricht Herr Mayer von der Fraktion AfD.
