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Petra Köpping

24.06.2025 Sitzungen 8/15

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich beginne mit drei Beispielen aus der Jugendbeteiligung, weil ich vorhin bei einem Redebeitrag das Gefühl hatte, dass man gar nicht weiß, was diese machen. Das eine ist ein Projekt in Brandis – das liegt im Landkreis Leipzig –, wo es einen Jugendrat gibt. Für den Jugendrat wurden die Mitglieder ausgelost. Dort ist nichts festgelegt worden, sondern sie wurden ausgelost. Oder in Mittelsachsen gibt es ein Projekt zur Verkehrssicherheit von Schülerinnen und Schülern als Expertinnen und Experten, durchgeführt von dem ADFC. In Zittau gibt es eine Beteiligung von Jugendlichen, um einen neuen Skaterpark zu gestalten. Das alles sind Beispiele von Beteiligungen. Ich wollte diese einfach nennen, weil ich vorhin bei dem einen oder anderen das Gefühl hatte, dass etwas anderes gemeint war. Das zur Realität. Kinder und Jugendliche waren für unseren Bereich immer ein Schwerpunkt, sowohl politisch gesehen als auch im Haushalt. Ich bin sehr dankbar dafür, dass mit den vielen Änderungsanträgen, die im Hohen Haus gestellt wurden und die wir hoffentlich morgen beschließen werden, die Schwerpunkte noch einmal finanziell untersetzt werden. Auch die Finanzen sind ein wichtiger Baustein für die Kinder- und Jugendbeteiligung; denn – das ist auch Realität – Kinder und Jugendliche haben wirklich das Gefühl, dass sie nicht immer berücksichtigt werden. Das ist heute in dem einen oder anderen Beitrag auch noch einmal angeklungen. Umfragen besagen, dass circa 16 % der Kinder und Jugendlichen das Gefühl haben, dass sie von der Politik nicht ernst genommen werden. Umfragen besagen auch, dass 60 % der Auffassung sind, dass sie als Kinder und Jugendliche keinen Einfluss auf politische Entscheidungen haben. Auch das ist Realität. Diese können wir abstreiten und sagen, das stimme nicht. Aber die Kinder und Jugendlichen empfinden das so. Diese Befragungen zeigen auch, dass sich fast die Hälfte der jungen Menschen einsam fühlt. Das ist kein Problem des Alters, sondern das ist ein Problem junger Menschen. Kinder und Jugendliche müssen ihre eigene Umgebung mitgestalten können. In diesem Hohen Haus sitzen auch Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die das sehr wohl machen und Beteiligung nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Umsetzung praktizieren. Lassen Sie mich an dieser Stelle ein Beispiel aus meiner Arbeit als Bürgermeisterin nennen, bei dem ich mit Kindern einen Spielplatz konzipiert habe, und zwar nicht nur konzipiert, sondern ihn auch mit gebaut habe. Diesen Spielplatz gibt es heute noch. Man kann ihn sich anschauen. Die Kinder und Jugendlichen, die das damals mit gebaut haben, kommen heute noch dahin und sagen: „Das war ich, da habe ich mitgemacht.“ Das ist Beteiligung, von der wir sprechen. Genau dafür soll Politik den richtigen Rahmen und die richtigen Schwerpunkte setzen. Wir hatten im Mai dieses Jahres den Deutschen Kinderund Jugendhilfetag in Leipzig. Auch den will ich an dieser Stelle erwähnen, weil ich glaube, dass er ein großer Erfolg war. Er hatte das Motto „Weil es ums Ganze geht: Demokratie durch Teilhabe verwirklichen!“ Über 30 000 Gäste hatte dieser Deutsche Kinder und Jugendhilfetag in Leipzig. Dort waren Menschen, die Kinder- und Jugendarbeit gestalten, Erfahrungen ausgetauscht haben, aber auch Kinder und Jugendliche selbst. Das war wirklich ein großes Beispiel dafür, wie wir in Sachsen unseren Stand – wer dagewesen ist, hat es gesehen – umfänglich gestaltet haben. Dort sind alle Angebote der Kinder- und Jugendarbeit vorgestellt worden und man konnte sagen: „Das findet in Sachsen statt“. Ich kann Ihnen nur sagen, dass ich sehr viel positives Feedback auch aus anderen Bundesländern bekommen habe. Bereits im Jahr 2018 wurde ein Meilenstein geschaffen, nämlich mit der Schaffung der gesetzlichen Grundlage in der Gemeinde- und der Landkreisordnung. Das ist eine Sollbestimmung. Ich gebe Ihnen Recht, dass man hierbei vielleicht noch ein Stück mehr hätte machen können. Aber Kinder- und Jugendbeteiligung ist auch eine Willensbestimmung, indem ich sage, dass ich das wirklich will und dass ich das unterstütze. Deswegen ist es nicht ganz richtig, dass ich heute hier allein vorn stehe; denn eigentlich ist das ein übergreifendes Thema für alle Ressorts. Das würden auch viele Ministerinnen und Minister teilen, weil es ein gemeinsames Ziel ist. Dabei kann man manchmal mit Gesetzen nachhelfen, aber die innere Überzeugung, dass das eine wichtige Aufgabe ist, gehört genauso dazu. Deswegen ist es mir wichtig, dass wir eine Nähe zur Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen haben, das auch in der Beteiligung darstellen und das als zentrale Aufgabe für die Kommunen verstehen, aber auch als langfristiges attraktives Angebot für junge Menschen haben. Ich kann feststellen, dass seit der Verabschiedung als Gesetz eine sehr erfreuliche Entwicklung der Initiativen, der Ideen und neuer Strukturen in den Kommunen stattgefunden hat. Die Staatsregierung lässt dabei die Kommunen nicht allein, sondern unterstützt sie bei den vielen Ideen, Initiativen und Strukturen mit Förderung, aber auch mit Vernetzung. So wurden zum Beispiel 2020 mit den Personal- und Sachausgaben in unserer Förderrichtlinie auch Personalausgaben für Projekte gefördert, damit junge Menschen aktiv begleitet werden und das eine Tätigkeit ist, bei der sie feste Ansprechpartner haben. Ein weiteres Beispiel ist – heute schon erwähnt – die Servicestelle für die Kinder- und Jugendbeteiligung in Sachsen. Zur Kinder- und Jugendbeteiligung im ländlichen Raum will ich ein paar Beispiele nennen. Es gibt zum Beispiel den Programmverbund „Stark im Land“ der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung oder die „Mission 2038“, die jungen Menschen die Möglichkeit gibt, ihre Lebenswelt im Strukturwandel in der Lausitz und im mitteldeutschen Revier zu verbessern. Das alles sind Beispiele, die genannt werden können. Die, die das nicht kennen, lade ich immer herzlich ein, sich das einmal vor Ort anzuschauen, damit man weiß, wovon man spricht. Wir haben seit 2022 auch Förderrichtlinien – das ist ganz klar – für die Bürgerbeteiligung. Wir haben aktuell 76 Förderungen in dieser Förderrichtlinie. Mit rund 5,5 Millionen Euro wird sie gefördert; davon haben 1,99 Millionen Euro die Kommunen und 3,56 Millionen Euro sind für die Zivilgesellschaft. Das alles sind Beispiele, bei denen wir sehen, dass zum Beispiel Projekte wie „Landheldinnen“ zur Stärkung von engagierten Mädchen im ländlichen Raum gefördert werden. Es gibt den Kinderzukunftsrat der Stadt Moritzburg 2024, die Kinderräte im ländlichen Raum in Reichenbach oder die Kinder- und Jugendbeteiligungskonzepte des Landkreises Leipzig. Warum nenne ich so viele Projekte? Weil ich vorhin bei Frau Schwietzer das Gefühl hatte, dass sie die Projekte gar nicht kennt. Deshalb muss man sie einmal nennen. Dann kann sie diese gern einmal besuchen, um sich davon ein Bild zu machen. Wir als Freistaat wollen nicht nur mit Geld unterstützen – das ist mir ebenfalls wichtig –, sondern auch beim Auf- und Ausbau von Kompetenzen vor Ort. Es sind Beispiele von Kollegin Meier genannt worden, wie es aussieht, wenn sich Kinder Verkehrsbeziehungen in ihrer Stadt oder Gemeinde neu denken. Dabei kommen ganz andere und überraschende Vorstellungen heraus, als wenn es Erwachsene planen und mitgestalten. Das sollte man ernst nehmen. Deshalb freut es mich, dass es so etwas gibt. Das betrifft auch Erfahrungs- und Beratungsnetzwerke für die Bürgerbeteiligung in Sachsen. Seit 2021 – auch das ist erwähnt worden – haben wir als Sächsische Staatsregierung die Kinder- und Jugendbeauftragte. Sie macht einen sehr guten Job, und gerade die Kinderbeteiligung ist einer der Schwerpunkte in ihrer Arbeit. Dafür ein ganz herzliches Dankeschön. (Beifall SPD, BÜNDNISGRÜNE und vereinzelt CDU) Mein Fazit, um zum Schluss zu kommen, ist, dass der Freistaat Sachsen der Kinder- und Jugendbeteiligung einen hohen Wert beimisst, was nicht heißt, dass es schon reicht. Das will ich ausdrücklich sagen: Man kann es immer verbessern und weiterentwickeln – das sollten wir auch tun. Verlässliche Strukturen mit klarer rechtlicher und finanzieller Grundlage sind dafür die Voraussetzungen, ebenso die stetige Weiterentwicklung und die enge Kooperation von Fachkräften, Verwaltung und Politik in Kommunen und Freistaat. Deren Zusammenarbeit muss Hand in Hand erfolgen. Dann werden wir gute Erfolge erzielen. Vielen Dank. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNISGRÜNE und Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsministerin Köpping sprach für die Staatsregierung. Nun übergebe ich an die Fraktion BÜNDNISGRÜNE für das Schlusswort. Es spricht Kollegin Melcher. Bitte schön.

Protokoll ↗