Laura Stellbrink
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Kinder sind getrieben von einer unermüdlichen Entdeckerfreude. Alles in ihrer Umgebung muss erforscht und erkundet werden. Kein Stein ist zu langweilig und kein Käfer zu dröge. Kinder haben ein tiefes Bedürfnis, ihren Alltag mitzugestalten und selbst entscheiden zu dürfen. Das beginnt mit dem ersten extrovertierten Versuchen beim morgendlichen Anziehen und endet nicht bei der Gestaltung des eigenen Kinderzimmers. Kinder und Jugendliche möchten ernst genommen werden, sich einbringen und ihr direktes Umfeld mit formen. Dieses intrinsische Bedürfnis müssen nicht nur Eltern, sondern auch wir Politikerinnen und Politiker ernst nehmen und befördern; denn diese Neugierde und Freude am Mitmachen ist ein wichtiges Fundament unserer demokratischen Gesellschaft. Diese wird am besten dort bestärkt, wo die Kinder und Jugendlichen täglich Zeit verbringen. Neben dem Zuhause sind das Kitas und Schulen, Vereine und Jugendklubs. Dass Kinder- und Jugendbeteiligung ein wichtiger Bestandteil in unserer Gesellschaft ist, ist zum Glück keine neue Erkenntnis. Viele gesetzliche Regelungen spiegeln dies nicht nur wider, sondern machen diese Beteiligung auch verbindlich: sei es in § 6 Abs. 5 des Gesetzes über Kindertagesbetreuung, wonach alle Kinder entsprechend ihrem Entwicklungsstand und ihren Bedürfnissen bei der Gestaltung ihres Alltags zu beteiligen sind, sei es Abschnitt 3 des Sächsischen Schulgesetzes, der die Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern regelt, oder sei es § 8 SGB VIII zur Beteiligung in der öffentlichen Jugendhilfe. Ich hoffe, dass jedes Kind, das eine sächsische Kindertagesbetreuung besucht hat, seine Eltern mit dem Satz konfrontiert: „Ich habe auch Rechte.“ Denn natürlich spielt die UN-Kinderrechtskonvention eine wichtige Rolle in den Bildungseinrichtungen. Auch die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung soll nicht unerwähnt bleiben. Als sachsenweite Anlaufstelle unterstützt sie die nachhaltige Entwicklung von Kinder- und Jugendbeteiligung in der Fläche. Die Servicestelle berät Fachkräfte in der Jugendhilfe, unterstützt den Austausch und steht Politik und Verwaltung mit Rat und Tat zur Seite. Und doch verstehe ich die Intention des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und danke nicht nur für den Antrag, sondern auch für die Debatte; denn zufriedenstellend ist die Beteiligung gerade außerhalb von Einrichtungen noch nicht. Dabei ist sie gerade in kleinen Kommunen so wichtig, in den Orten, in denen die Zahl von Kindern und Jugendlichen eher rückläufig ist. Wer sollte besser wissen, wie ein Ort für junge Menschen attraktiver werden kann als die jungen Menschen selbst? (Beifall SPD und BÜNDNISGRÜNE) Der im Antrag erwähnte § 47 a der Sächsischen Gemeindeordnung bildet zunächst eine gute Grundlage. Zitat: „Die Gemeinde soll bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu soll die Gemeinde geeignete Verfahren entwickeln und durchführen.“ Das Wörtchen „soll“ interpretiere ich jedoch ein wenig anders als die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Schließlich heißt „soll“ muss, wenn, kann. Da ist es unseres Erachtens wichtiger, zunächst auf Spurensuche zu gehen, weshalb diese Regelungen nicht überall gleichwertig angewendet werden, bevor wir einen nächsten Schritt machen. Kritisch hinterfragen möchte ich zudem die Einrichtung von separaten Kinderrechtebüros. Hier stelle ich ganz offen die Frage, welche Kinder und Jugendlichen damit erreicht werden; nach meiner Erfahrung sind es diejenigen, die ohnehin bereits engagiert sind. Wir möchten keine zusätzlichen Strukturen schaffen, sondern die Beteiligungsmöglichkeiten, die bereits vorhanden sind, attraktiver und möglichst niedrigschwellig gestalten. In der vergangenen Legislaturperiode haben wir die Kinder- und Jugendbeauftragte der Sächsischen Staatsregierung etabliert. Seitdem ist Susann Rüthrich unermüdlich im Einsatz, um ressortübergreifend und vernetzend die Umsetzung der Kinderrechte, insbesondere des Kinderschutzes und der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Sachsen, zu stärken. Viele der erwähnten Punkte in dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzt sie bereits um bzw. engagiert sich an dieser Stelle. Ohne die Debatte in den kommenden beiden Tagen zum Doppelhaushalt vorwegzunehmen, ist zu sagen: Einige Änderungsanträge zum Doppelhaushalt greifen Punkte des vorliegenden Antrages auf. Das betrifft sowohl die Einführung eines Modellprojekts „Jugend-Check“ als auch die weitere Stärkung der Kinder- und Jugendarbeit, die von der Beteiligung junger Menschen lebt. An dieser Stelle danke ich insbesondere der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die eingebrachten Änderungsanträge, die wir in der vorletzten Woche auch bei der HFA-Klausur sehr gerne angenommen haben. (Zuruf Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE) So bleibt festzuhalten, dass wir in Sachsen bereits erprobte Strukturen haben, die die Partizipation junger Menschen fördern und die wir auch in den kommenden beiden Jahren unterstützen werden. Auch wenn ich die Einführung eines Wahlrechts ab 14 Jahren aus tiefstem Herzen befürworte, werden wir den vorliegenden Antrag ablehnen, danken aber für die Debatte. Vielen Dank. (Beifall SPD und BÜNDNISGRÜNE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Stellbrink sprach für die SPD-Fraktion. Für die Fraktion Die Linke spricht nun Kollegin Nagel; bitte schön.
