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Felix Hitzig

CDU 24.06.2025 Sitzungen 8/15

Nein, jetzt nicht; danke. – Dazu kann ich nur sagen: Beteiligung beginnt mit Präsenz. (Zuruf Christin Melcher, BÜNDNISGRÜNE) Wer von anderen Mitsprache einfordert, sollte sie auch selbst praktizieren. Alles andere ist unglaubwürdig, meine sehr geehrten Damen und Herren. Auch das Verfahren dieses Antrags ist aus meiner Sicht sehr bemerkenswert. Es hat nämlich rein gar nichts mit Beteiligung zu tun. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Der Antrag wurde so kurzfristig eingereicht, dass eine tiefgehende Befassung in Facharbeitskreisen, im Ausschuss und mit externem Sachverstand schlichtweg nicht möglich war. Wer Beteiligung ernst meint, sollte auch dem Parlament die Zeit geben, qualitativ darüber zu beraten. Beteiligung lebt von Sorgfalt und eben nicht von Schlagzeilen, liebe BÜNDNISGRÜNE. Dass es Ihnen hier offensichtlich nur um Schlagzeilen geht, sehen wir auch am Inhalt. Besonders deutlich wird es beim Vorschlag zur Absenkung des Wahlalters auf 14 Jahre. Das klingt fortschrittlich, ist aber in der Sache weiterhin wenig durchdacht. Unsere Rechtsordnung folgt einer strukturierten, bewusst gestuften Entwicklung der Verantwortlichkeiten junger Menschen. Bereits ab sieben Jahren geht es im Zivilrecht los mit der sogenannten beschränkten Deliktsfähigkeit. (Juliane Nagel, Die Linke: Das ist eine alte Leier!) Mit 14 Jahren geht es weiter. Dann tritt die Strafmündigkeit ein. Mit 16 Jahren kommen weitere Rechte hinzu, zum Beispiel im Bereich ärztlicher Einwilligungen oder im Führerscheinrecht. Ab 18 Jahren gilt schließlich die volle Geschäftsfähigkeit, das uneingeschränkte aktive und passive Wahlrecht, die Vertragsfreiheit und die vollständige strafrechtliche Verantwortung. Diese Systematik ist kein Zufall. Sie ist Ausdruck einer entwicklungspsychologisch fundierten und rechtlich kohärenten Stufenfolge. Wer nun ausgerechnet das aktive Wahlrecht auf 14 Jahre absenken will, greift einen beliebigen einzelnen Baustein heraus, ohne ihn sinnvoll ins bestehende Gesamtgefüge neu einordnen zu können. Hinzukommt die Frage: Warum denn eigentlich 14? Warum denn nicht 13? Warum denn nicht 15 oder 9? (Zuruf Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) Die Zahl ist völlig willkürlich gewählt und entbehrt jeder Fundierung. Wer das Wahlrecht auf eine solche symbolische Geste reduziert, gefährdet seine Substanz, meine sehr geehrten Damen und Herren, und damit auch das Vertrauen in die Integrität demokratischer Verfahren. Das ist selbstverständlich abzulehnen. Selbst wenn man die Forderung ernst nehmen würde, bliebe sie unvollständig; denn das passive Wahlrecht, also das Recht gewählt zu werden, wird in diesem Antrag gar nicht mitgedacht. Auch das zeigt, dass dieser Vorschlag eher symbolisch motiviert als verfassungslogisch durchdacht ist. Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir ein Fazit: Jugendbeteiligung ist wichtig. Jugendbeteiligung ist sogar sehr wichtig. Sie ist auch mir, in meiner Funktion als Vorsitzender des Landesjugendhilfeausschusses, wichtig. Wir sollten sie fördern, wo immer möglich, mit Verstand, mit Augenmaß, mit Respekt vor der Eigenverantwortung der Kommunen. Aber wir sollten nicht so tun, als gäbe es dazu nichts in unserem Land, und wir sollten nicht vergessen, dass wir als Parlament auch Teil dieser Kultur der Beteiligung sind. Das betrifft unsere eigene Haltung, unsere Gesprächsbereitschaft gegenüber Schülergruppen und die Art, wie wir hier Anträge einbringen. Wir werden diesen Antrag ablehnen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Vereinzelt Beifall CDU – Beifall Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Hitzig sprach für die CDU-Fraktion. Nun sehe ich am Mikrofon 4 Kollegen Lippmann von der Fraktion BÜNDNISGRÜNE, vermutlich mit einer Kurzintervention. Ist das richtig?

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