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Ines Biebrach

BSW 24.06.2025 Sitzungen 8/15

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Angesichts des unendlichen Leides und Millionen getöteter Menschen in zwei Weltkriegen haben sich die Völker der Erde auf Regeln für ein humanitäres Völkerrecht geeinigt. Das humanitäre Völkerrecht definiert ein grundsätzliches Gewaltverbot für alle Völker, für alle Staaten. Ausnahme hiervon ist das Recht zur Selbstverteidigung im Falle eines Angriffs unter Einhaltung der Verhältnismäßigkeit. Unser Völkerrecht schützt Menschen, nicht Regierungen. Viele der Handlungen der israelischen Regierung seit dem schlimmen Überfall der Hamas auf Israel am 07.10.2023 sind völkerrechtswidrig. Aber selbstverständlich ist auch das Verhalten und der Angriff der Hamas, der zu vielen Toten in Israel geführt hat, völkerrechtswidrig. (Beifall BSW) Dafür darf aber nicht das palästinensische Volk in Haftung genommen werden. (Sebastian Wippel, AfD: Gaza ist doch kein Staat!) Das Völkerrecht kennt auch keine Gegenseitigkeit. Keine Konfliktpartei kann sich auf Verstöße der anderen Partei berufen, um eigene Verstöße gegen das Völkerrecht zu rechtfertigen. Niemand ist dazu berechtigt, (Beifall BSW – Zuruf Sebastian Wippel, AfD)) in kriegerischer Weise gegen die Zivilbevölkerung vorzugehen. Das Völkerrecht gilt auch für Organisationen. Unstreitig hat Deutschland aufgrund seiner Vergangenheit eine staatspolitische Verantwortung für das israelische Volk. Das ist auch für uns vom BSW unstreitig. Mit der bedingungslosen Unterstützung einer völkerrechtswidrig handelnden israelischen Regierung wird Deutschland dieser Verantwortung jedoch nicht gerecht. (Beifall BSW) In der aktuellen Debatte wird Kritik am Vorgehen der israelischen Regierung leider in unsachlicher Weise – wir haben es gerade gehört – unter Hinweis auf die staatspolitische Verantwortung Deutschlands bereits im Keim erstickt. Selbstverständlich hat Israel das Recht, sich gegen Angriffe zu verteidigen, und die Hamas hat in unsäglicher Weise Israel angegriffen. Die israelische Regierung ist aber auch im Rahmen der Selbstverteidigung an das Völkerrecht gebunden. Jederzeit muss zwischen der Zivilbevölkerung sowie zivilen Objekten und militärischen Zielen unterschieden werden. Auch wahllose Angriffe ohne Unterscheidung der Ziele sind untersagt. Um die Zivilbevölkerung und zivile Opfer vor Angriffen zu schützen, sind alle erdenklichen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Unverhältnismäßig ist ein Angriff dann, wenn dieser im Vergleich zu dem erwarteten, unmittelbaren militärischen Gesamtnutzen wahrscheinlich zu einem übermäßigen Verlust an Menschenleben und einer übermäßigen Verletzung von Zivilpersonen und anderen zivilen Objekten führen wird. An diese Grundsätze ist die israelische Regierung gebunden. Welche Folgen das Handeln der israelischen Regierung in Gaza hat, haben wir schon gehört. Es starben mehr als 50 000 Menschen, davon 70 % Frauen und Kinder. Es wurden 130 000 Menschen verletzt. Der Krankenhausbetrieb im Gazastreifen ist weitestgehend zum Erliegen gebracht worden. Die medizinische Versorgung musste größtenteils eingestellt werden oder kann nur unter schwersten Bedingungen fortgeführt werden. Mehr als 390 Bildungseinrichtungen im Gazastreifen, öffentliche Gebäude, Wohnhäuser, landwirtschaftliche Flächen und zivile Infrastruktur wurden großflächig zerstört. Über 85 % der palästinensischen Bevölkerung im Gazastreifen wurde zwangsweise umgesiedelt und auf engstem Raum ohne hinreichende Versorgung mit Nahrung, Obdach und medizinischer Versorgung zusammengepfercht. In Summe stellt dies eine völkerrechtlich verbotene Kollektivbestrafung der Zivilbevölkerung dar. Damit verstößt die israelische Regierung massiv gegen die völkerrechtlichen Regelungen. Was bedeutet das für Deutschland und Sachsen? Deutschland ist als Mitgliedsstaat und Unterzeichner der Genfer Konvention verpflichtet, alle Handlungen zu unterlassen, die Verstöße gegen das Völkerrecht erleichtern oder unterstützen könnten. Dies gilt nicht nur für die direkte Teilnahme an Feindseligkeiten, sondern gerade auch für Waffenlieferungen, Technologietransfer und andere als Unterstützung zu wertende Maßnahmen. Die Einhaltung des humanitären Völkerrechts ist keine Wahl, sie ist eine Pflicht. (Beifall BSW) Wir fordern mit unserem Antrag nicht mehr und nicht weniger als die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch die Bundesregierung, und es ist aus unserer Sicht die Pflicht der Sächsischen Staatsregierung, sich hierfür einzusetzen. Danke schön. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Biebrach sprach für die Fraktion des BSW. Gibt es weiteren Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich jetzt an die Staatsregierung. Herr Staatsminister Dr. Handschuh, bitte schön. Dr. Andreas Handschuh, Chef der Staatskanzlei und Staatssekretär für Bundes- und Europaangelegenheiten: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Staatsregierung kann den Antrag nicht befürworten. Dies wurde insbesondere in der heute dazu vorgetragenen Begründung deutlich. Diese Begründung verdreht Ursache und Wirkung. Ich möchte die Stellungnahme der Staatsregierung dazu in den Kontext der diplomatischen Beziehungen einordnen. Wir begehen in diesem Jahr das Jubiläum „60 Jahre diplomatische Beziehungen zwischen Deutschland und Israel“. Es grenzt an ein Wunder, dass der Staat Israel 1965, also 20 Jahre nach dem Ende des Holocaust, bereit war, mit Deutschland ein geregeltes Verhältnis einzugehen. Daraus hat sich eine enge Partnerschaft und auch Freundschaft entwickelt. Auch der Freistaat Sachsen ist seit 35 Jahren Teil dieser guten deutsch-israelischen Beziehungen. Es ist deshalb gut und wichtig, dass es auch sächsisch-israelische Kooperationen in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur gibt; denn für Deutschland wie für Sachsen erwächst aus unserer historischen Verantwortung eine besondere Verantwortung für die Sicherheit Israels in der Gegenwart. Wir alle wissen: Seit seiner Gründung befindet sich Israel in einem permanenten Bedrohungsszenario und ist umgeben von feindlichen Staaten – wie jetzt deutlich wurde – wie dem Iran, der den israelischen Staat nicht anerkennt, seit Jahren an dessen Vernichtung arbeitet und aktiv sein Atomprogramm vorantreibt. Der Iran ist auch der Hauptfinanzierer der Feinde Israels – ob Hamas in Gaza, Hisbollah im Libanon, Huthis im Jemen oder schiitische Milizen im Irak. Der Iran finanziert Soldaten, Waffen, Raketen und Sprengstoff. Der hinterhältige Terrorangriff der Hamas auf wehrlose Israelis am 07.10.2023 und die Ermordung von mehr als 1 200 Menschen – das ist die größte Mordaktion an Juden seit dem Holocaust, und ich möchte das herausstellen – war die Ursache und ist daher zuerst in diesem Konflikt zu nennen. Er hat bewiesen, wie prekär es um die Sicherheitslage Israels und der jüdischen Bevölkerung steht. Als verlässlicher Partner unterstützt Deutschland das israelische Selbstverteidigungsrecht. Die Sicherheit Israels lassen wir niemals außer Acht. Die Selbstverteidigung ist legitim im Sinne des Völkerrechts. Vor diesem Hintergrund geht die Sächsische Staatsregierung davon aus, dass die Bundesregierung mit größter Sorgfalt und Transparenz prüft, welche Waffenexporte gerechtfertigt sind. Diese Prüfung wird unter Einbeziehung außenpolitischer und sicherheitspolitischer Erwägungen durchgeführt. Es ist weder die Aufgabe des Freistaates, diese Prüfung vorzunehmen, noch der Bundesregierung, entsprechende Prüfvorschläge zu erteilen. Die Kompetenz liegt allein beim Bund. Dies verkennt der Antrag. Die Einstellung von Waffenexporten ist nicht zielführend und würde die Sicherheitslage erheblich gefährden – nicht zuletzt auch die Existenz des Staates Israel. Ihr zweites Anliegen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete von der BSW-Fraktion, ist, dass die Bundesregierung alles dafür tun müsse, die Hilfslieferungen nach Gaza so schnell wie möglich ohne Einschränkungen wiederaufzunehmen. Sie rücken mit Ihrem Antrag in den Fokus, welches Leid im Gazastreifen seit dem Hamas-Massaker herrscht. Die militärischen Operationen treffen die Zivilbevölkerung. Ich denke, niemand in diesem Hohen Haus lässt dieses Leid kalt, und wie so oft treffen kriegerische Auseinandersetzungen die Unschuldigen. Auch Verstöße gegen das Völkerrecht sind nicht ausgeschlossen. Aber auch Geiseln entsprechen in keinem Fall dem Völkerrecht oder Kriegsrecht. Die Staatsregierung teilt das humanitäre Anliegen, das dem Antrag zugrunde liegt. Es entspricht unserem Werteverständnis, das die Grundlage unseres Handelns im Bereich der internationalen Zusammenarbeit ist. So hat die Staatsregierung dem Deutschen Roten Kreuz 100 000 Euro für Hilfslieferungen nach Gaza zur Verfügung gestellt. Bundeskanzler Merz hat mehrfach erklärt, dass die israelische Regierung gegenüber der palästinensischen Bevölkerung im Gazastreifen eine humanitäre Verpflichtung hat. Er hat diese Ansicht dem israelischen Ministerpräsidenten zuletzt am 01.06.2025 übermittelt. Die Bundesregierung – und es ist allein ihre Aufgabe – wird sich zweifelsohne für mehr Diplomatie sowie eine Lösung einsetzen, die dem Staat Israel seine Existenz sichert, aber auch das humanitäre Leid im Gazastreifen lindert. Dabei hat sie die Unterstützung der Sächsischen Staatsregierung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, SPD und vereinzelt BÜNDNISGRÜNE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatssekretär Dr. Handschuh sprach für die Staatsregierung, und nun übergebe ich an die Fraktion BSW für das Schlusswort, wenn gewünscht. – Bitte schön, Herr Kollege Nico Rudolph.

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