Jan-Oliver Zwerg
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Frau Schaper, ich verstehe Ihre Sorge um die Folgen der immer wärmer werdenden Sommer. Da gehe ich mit, es wird wärmer. Sie sagen: Dagegen müssen wir etwas tun. Das verstehe ich, das ist in Ordnung. Ich will Sie aber etwas beruhigen und ein paar Vorschläge machen, wie man der Sache begegnen kann. Sie haben von den Belastungen für ältere Menschen, zum Beispiel in Altersheimen, in Krankenhäusern etc., gesprochen, oder von privaten Haushalten. Das muss man nicht ignorieren, das kann und sollte man ernst nehmen. Vielleicht sollte man sich Fragen stellen. Wir betrachten immer nur die Klimawandelkosten und hören, wir müssten nur den Klimawandel vermeiden, da müssten wir dieses und jenes tun usw. usf. Die Wissenschaftler haben sich mittlerweile mit den Klimawandelfolgekosten beschäftigt. Das heißt, welche Folgekosten entstehen aus diesem Vorgang des Klimawandels? Das darf man nicht aus dem Blick verlieren. Wir investieren als Deutsche sehr viel Geld, um den Klimawandel zu vermeiden. Da stellt sich die Frage: Macht das Sinn, wenn ein ganz großer Teil der Welt nicht mitmacht? Macht es überhaupt Sinn? Ist es nicht besser, wir verlagern die finanziellen Mittel, die wir haben, in Richtung Vermeidung, also Klimafolgekosten? Dann hätten wir Geld für ein paar Maßnahmen, die wir uns im Moment nicht leisten können. Das betrifft zum Beispiel den öffentlichen Bereich. Im Privaten mag es auch so gelten. In heißen Sommern besteht in den Einrichtungen die Möglichkeit (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) – Herr Gebhardt, hören Sie zu, es geht um Technik –, dass Sie in so einem Objekt nicht unbedingt eine Klimaanlage brauchen, weil das einen relativ hohen Aufwand mit sich bringt. Sie könnten – weil sowieso alle vom Gas wegwollen – eine Wärmepumpe einbauen. Dann wechseln Sie die Heizkörper, die Sie momentan in den Objekten haben und die nur heizen können und bauen dafür Konvektoren ein, sogenannte Niedrigtemperaturheizkörper, die Ventilatoren haben. Mit denen können Sie mit der Kälteleistung der Wärmepumpe in das System hineingehen. Damit können Sie das Objekt nicht nur heizen, sondern es gleichzeitig auch kühlen. Das wäre eine Maßnahme, die zwar Geld kostet, aber nicht so aufwendig ist, als wenn komplett mit Klimatechnik gearbeitet würde. Bei Gebäuden, für die eine Baugenehmigung beantragt wird, muss immer der sommerliche Wärmeschutz beachtet werden. Heutzutage ist es üblich, dass das mitgedacht wird. Es sind oftmals private Unternehmen, die bauen, oder es sind private Häuslebauer. Dabei wird heutzutage Kühlung mitgedacht. Das ist keine Klimatisierung, sondern Bauteilkühlung. Das kann man, wenn man neue Gebäude baut und das mitdenkt, überall unterbringen. Das Bauteil kann im Fußboden oder in den Wänden sein. Das ist egal. Damit kann man großen Hitzeperioden gut begegnen. Das betrifft auch Einrichtungen, in denen ältere Menschen durch die Hitze stark belastet werden. Deshalb wäre meine Empfehlung, dass man Geld eher verlagert, weg von aus unserer Sicht eher überzogenen Klimaschutzmaßnahmen in den Bereich Klimafolgekosten. Das wäre eine Empfehlung, weil Sie die Frage gestellt haben. Sie haben sich Gedanken darüber gemacht, wie man die älteren Leute in den Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern entlasten kann. Das ist meine Empfehlung dazu. Vielen Dank. (Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Am Rednerpult sprach Herr Abg. Zwerg für die AfD-Fraktion. Weitere Wortmeldungen kann ich nicht erkennen. Dann hat die Staatsregierung jetzt die Möglichkeit, zu sprechen. Herr Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch, bitte. Georg-Ludwig von Breitenbuch, Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft: Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die vergangenen Jahre sind wärmer geworden. Nichts wächst ohne Wasser, deshalb verdunstet es auch schneller. Wasser ist die Lebensgrundlage. Seine Bedeutung ist selbstverständlich, seine Verfügbarkeit leider nicht. Wir müssen immer wieder hart dafür arbeiten. Wir müssen uns darum kümmern. Die Grundwasserstände sinken, das wurde schon erwähnt. Die Auswirkungen sind so alarmierend, dass sie über die Wirtschaft hinaus auch die öffentliche Wasserversorgung und die Gesundheit der Menschen betreffen. Wir stehen vor der Aufgabe, uns auf allen Ebenen bestmöglich auf diese Bedingungen einzustellen. Da möchte ich all denen sehr danken, die sich in der Staatsverwaltung um das Thema Wasser kümmern. Das ist eine hohe Verantwortung. Deshalb hat sich die sächsische Wasserwirtschaft seit Jahrzehnten konsequent auf Nachhaltigkeit und Vorsorge eingerichtet, worauf wir stolz sein können. Mit einem verlässlichen rechtlichen Rahmen stellen wir sicher, dass dem zunehmenden Wassermangel besser begegnet werden kann. Dazu gehört die Privilegierung der öffentlichen Wasserversorgung vor allen anderen Nutzungen im Wassergesetz. Dazu gehört die rechtliche Verpflichtung der Aufgabenträger der öffentlichen Wasserversorgung zur langfristigen Sicherstellung der Wasserversorgung in Not- und Krisensituationen. Dazu gehört auch der Grundwasserbewirtschaftungsgrundsatz aus dem Mai 2022. Vorausschauendes Handeln ist heute wichtiger denn je. So ist die Grundsatzkonzeption „Öffentliche Wasserversorgung Sachsen 2030“ am 27. Juni 2022 veröffentlicht worden und befindet sich derzeit in der Umsetzung. Auch das Handlungsprogramm „Zukunft Wasser für Sachsen“ wurde vom sächsischen Kabinett im Jahr 2024 beschlossen und damit umgesetzt. Das Handlungsprogramm „Zukunft Wasser für Sachsen“ enthält drei besonders wichtige Handlungsfelder, auf die ich hier eingehen möchte: Erstens. Wir flankieren finanzielle Maßnahmen, die unsere öffentliche Wasserversorgung sicherstellen. Dazu gehören die Förderrichtlinie „Sonderprogramme öffentliche Trinkwasserinfrastruktur“ und die Förderrichtlinie „Siedlungswasserwirtschaft“, Teil B, „Öffentliche Wasserversorgung“. Antragsteller können Mittel für die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung bei Trockenheit in Anspruch nehmen. Die Richtlinie umfasst Maßnahmen der Risikominimierung und die konzeptionelle Vorbereitung auf Notund Krisenszenarien. Es wurden bis dato 5,2 Millionen Euro für 36 Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Weitere 11,6 Millionen Euro sind im Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt 2025/2026 eingeplant, vorbehaltlich seiner Beschlussfassung durch den Sächsischen Landtag in dieser Woche. Dazu gehören weiterhin der Sächsische Klimafonds, zum Beispiel das Modellvorhaben „Verbundprojekt Lausitz“, und die Kofinanzierung der Förderrichtlinie „Wasserwirtschaft“, Teil B, „Öffentliche Wasserversorgung“. Zweitens. Wir passen außerdem unsere Talsperreninfrastruktur an, die wir für die Trink- und Brauchwasserversorgung, für den Hochwasserschutz und die Niedrigwasseraufhöhung benötigen. Dafür soll das Talsperrenverbundsystem erhalten und erweitert werden, um vorhandene Ressourcen besser zu nutzen und um flexibel auf regionale Veränderungen der Wasserbedarfe zu reagieren. Zusätzliche Einzugsgebiete sollen angebunden werden, um die Leistungsfähigkeit und die Ausfallsicherheit der Talsperren sicherzustellen bzw. bedarfsgerecht zu erhöhen. Die Bewirtschaftung unserer Stauanlagen soll flexibilisiert und optimiert werden, um die vorhandenen Stauräume besser zum Ausgleich bei Niedrigwasser und Dürre zu nutzen. Dafür möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der LTV sehr herzlich danken. (Beifall CDU) Drittens. Wir streben ein nachhaltiges Niedrigwassermanagement an. Derzeit sind weder die Vorsorge noch die Bewältigung von Dürren und Niedrigwasser einheitlich geregelt gewesen, nicht in Deutschland und auch nicht in Sachsen. Das SMUL hat deshalb damit begonnen, ein sächsisches Konzept für das Niedrigwasserrisikomanagement aufzustellen. Wir hatten dazu in der letzten Woche einen Kabinettsbeschluss. Dazu gehören als erster Schritt die Aufstellung einer landesweiten Rahmenplanung und als zweiter Schritt die Erarbeitung flussgebietsbezogener regionaler Niedrigwasserrisikomanagementkonzepte. Hierfür ist es notwendig, alle betroffenen Akteure und Sektoren mitzunehmen. Noch 2025 sollen deshalb der Aufbau eines Dürre- und Niedrigwasserrisikoportals über Plattformen des LfULG gelingen und auch die Bevölkerung einbezogen werden. Es sollen Warnstufen und konkrete Maßnahmen definiert werden, die die Bevölkerung informieren und eine methodische Grundlage für den Wasserrückhalt in der Fläche schaffen. Das ist eine strategische Aufgabe, die wir jetzt angehen. Mittelfristig werden wir dazu Anpassungen in der sächsischen Wassergesetzgebung prüfen. Wir setzen also den Kurs der letzten Jahrzehnte entschlossen fort und bringen unsere Erfahrungen zum Thema Wasser, Hochwasser etc. nun auch beim Thema Niedrigwasser voll mit ein. Ich will es noch einmal deutlich sagen: Auch wenn wichtige Grundlagen für eine sichere sächsische Wasserversorgung geschaffen sind, ist die Umsetzung eine Generationenaufgabe und muss gesamtgesellschaftlich mit den in der heutigen Zeit dafür erforderlichen Ressourcen gemeistert werden. Ich komme zum Schluss: Nichts wächst ohne Wasser. Wer also an die Zukunft denkt, sollte genau dieses Thema bearbeiten, und wir sollten uns alle darum kümmern. Herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Es sprach am Rednerpult für die Staatsregierung Herr Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch. Ich kann keine weiteren Wortmeldungen erkennen. Damit ist die zweite Aktuelle Debatte abgeschlossen. Dritte Aktuelle Spitzenforschung im Freistaat Leuchtturmprojekte der Antrag der Als Antragstellerin hat zunächst die Fraktion CDU das Wort. Herr Abg. Oliver Fritzsche, bitte.
