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Susanne Schaper

Die Linke 22.05.2025 Sitzungen 8/14

Diese Doppelmoral ist echt – – (Zurufe AfD) Ich habe mir an Ihnen ein Beispiel genommen. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 8/1432 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Zustimmungen, einigen Enthaltungen und sehr vielen Gegenstimmen ist die Drucksache damit nicht beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. zu Protokoll Vieles, was Sie im vorliegenden Antrag fordern, findet sich im Übrigen bereits im Koalitionsvertrag des Bundes: Die Staatsregierung begrüßt etwa, dass sich die Koalitionspartner im Bund darauf geeinigt haben, ein Tariftreuegesetz einzuführen. Die Koalitionspartner stellten zuvor klar, dass Tariflöhne wieder die Regel werden müssten und nicht die Ausnahme bleiben dürften. Dieser Auffassung schließt sich die Staatsregierung an. Eine dahingehende Aufforderung des Bundes im Bundesrat ist daher überflüssig. Das Klimageld – wenn auch nicht so benannt – ist im Bundeskoalitionsvertrag verankert und wurde von der Staatsregierung bereits in der letzten Legislatur befürwortet. Die staatlichen Einnahmen aus der CO -Bepreisung sollen an alle Bürgerinnen und Bürger zurückgeführt werden. In seiner Regierungserklärung hat Bundeskanzler Merz bereits versichert, dass deren Einnahmen nicht im Staatshaushalt verschwinden werden, sondern gezielt an Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft weitergegeben werden. Die Staatsregierung wird sich dafür weiter einsetzen, dass die Endkunden entlastet werden, indem Energieeinsparungen gefördert und Energie- und Strompreise sowie Steuern und Netzentgelte verbrauchergerecht ausgestaltet werden. All das entspricht ihrer Intention der Vergabe eines sozialen Klimagelds für alle Bürgerinnen und Bürger. Die Erhöhung des Mindestlohns – mit dem Ziel von 15 Euro – wurde vereinbart. Das hat gerade für Sachsen eine starke sozialpolitische Wirkung, da hier besonders viele Menschen davon profitieren. Auch die Entlastung für kleine und mittlere Einkommen beabsichtigt die Bundesregierung über eine Senkung der Einkommenssteuer – zur Mitte der Legislaturperiode. Selbst wenn wir uns im Ziel einig sind, bei einigen der Forderungen gehen wir schlicht einen anderen Weg. Dazu gehört die Frage nach bezahlbarem Wohnraum. Hohe Mieten begrenzen oder reduzieren und gerade in den Ballungsräumen den Wohnungsmarkt entspannen – dafür erachten wir die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen als zielführenden Weg. Das heißt: die Mittel für den sozialen Wohnungsbau erhöhen, Neubauförderung auch für Wohngebäude verbessern und bürokratische Hemmnisse für den Wohnungsbau abbauen. Das alles – verbunden mit der geplanten Verlängerung der Mietpreisbremse – wird wirken. Genauso strebt die Bundesregierung eine Verbesserung des Kündigungsschutzes im Mietrecht an, wie die Möglichkeit der Schonfristzahlung auch bei ordentlichen Zahlungsverzugskündigungen. Das Deutschlandticket habe ich bereits als eine wertvolle Errungenschaft angesprochen. Wir sind froh, dass der dauerhafte Fortbestand des Deutschlandtickets gesichert wurde und die Preise bis 2029 stabil gehalten werden sollen. Genauso richtig ist, dass geplant ist, sozial gestaffelte Entlastungen auch bei der Mobilität auf den Weg zu bringen, damit niemand überfordert ist. Wie sich dies preislich auswirkt und ob eine Kostenminderung für das Deutschlandticket angesichts der derzeit notwendigen Infrastrukturmaßnahmen herbeigeführt werden kann, lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschätzen. Die Staatsregierung setzt sich weiterhin für ein sozialverträgliches Deutschlandticket ein, das für alle bezahlbar und attraktiv bleibt. Ich möchte zumindest noch auf eine Ihrer geforderten Maßnahmen hinweisen, die gänzlich das eigentliche Ziel verfehlen würde. Das Ziel ist eine Stärkung der Tarifbindung. Dahinter steht selbstverständlich auch die Staatsregierung. Sie wollen nun aber auch die Regeln zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen aus dem Jahr 2014 wieder einführen. Die Bestimmungen des § 5 Abs. 1 Tarifvertragsgesetz sind durch das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie mit Wirkung vom 16. August 2014 neu gefasst worden. Dabei wurde die bisherige Voraussetzung, dass mindestens 50 % der unter den Geltungsbereich des für allgemein verbindlich zu erklärenden Tarifvertrags fallenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei tarifgebundenen Arbeitgebern beschäftigt sein mussten, abgelöst – durch das Tarifautonomie-Stärkungsgesetz. Seit dem 16. August 2014 gilt das 50-%-Kriterium nicht mehr. Die Voraussetzungen für die Allgemeinverbindlicherklärung sind seither weniger streng, was Allgemeinverbindlicherklärungen leichter macht. Keine Erschwerung für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen ist durch den Wegfall der Möglichkeit einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung –auf Antrag der Tarifpartner – im Fall eines sozialen Notstands eingetreten; denn eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung kann bereits bei öffentlichem Interesse erfolgen, ohne dass dazu der Eintritt eines sozialen Notstands erforderlich wäre. Diese Forderung wäre daher nur damit zu erfüllen, wieder zu strengeren Kriterien zurückzukehren, die eine stärkere Tarifbindung wieder erschweren würde. Dies wird abgelehnt. Der Freistaat Sachsen arbeitet im Übrigen kontinuierlich an einer weiteren Stärkung der Tarifbindung. So hat die Arbeits- und Sozialministerkonferenz, ASMK, im Jahr 2024 unter Zustimmung durch den Freistaat Sachsen einen Beschluss gefasst, der Vorschläge zur weiteren Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen enthält. Zu den Vorschlägen gehören beispielsweise die Möglichkeit der einseitigen Antragstellung durch einen Sozialpartner und eine Begründungspflicht im Falle ablehnender Entscheidungen im Tarifausschuss. Der Bundesregierung sind die Beschlüsse der ASMK bekannt. Menschen entlasten, die besonders an den Folgen der Krisen zu tragen haben, ist unser gemeinsames Ziel. Der Weg dahin muss aber angemessen sein. Ein übermäßiges Gießkannenprinzip sollten wir vermeiden – gerade in Zeiten von angespannten Haushalten. Wichtig ist, dass wir jetzt investieren, dass die Wirtschaft in Schwung kommt, dass dieser Schwung dafür dann aber allen zugutekommt. Die Bundesregierung hat sich – wie ich bereits dargestellt habe – verschiedene Maßnahmen mit ihrem Koalitionsvertrag gesetzt. Als Staatsregierung unterstützen wir das. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Fragestunde Drucksache Es wurden keine Fragen eingereicht und damit ist der Tagesordnungspunkt 7 beendet. Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der 14. Sitzung des 8. Sächsischen Landtags ist abgearbeitet. Das den 24.06.2025, 10 Uhr, festgelegt. Die Einladung und die Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar 8/2691 8. Sächsischen Landtages ist geschlossen. (Schluss der Sitzung: 18:04 Uhr) 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de

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