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Valentin Lippmann

GRÜNE 22.05.2025 Sitzungen 8/14

Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Herr Kollege Unger. Es wird eher eine Zwischenbemerkung werden, weil ich diese Erzählung der generellen Verfassungswidrigkeit des Mietendeckels hier schon mehrfach von Ihnen und anderen Kollegen gehört habe. Wer sich mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein wenig beschäftigt hat, der weiß, dass das Bundesverfassungsgericht dies einzig und allein aufgrund der fehlenden Länderkompetenz des Landes Berlin verworfen und keinerlei materielle Entscheidung getroffen hat. Hintergrund war die Frage – Bund-Länder-Kompetenzrecht ist ja eine meiner Lieblingssteckenpferde, wie Sie wissen –, ob die Länder überhaupt eine Befugnis zur Erhebung einer solchen Deckelungsgrenze haben. Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt: Nein, die Länder dürfen das nicht. Das heißt aber im Umkehrschluss: Sie dürfen das deswegen nicht, weil diese Kompetenz beim Bund liegt. Folglich ist es vollkommen richtig, dass der Linken-Antrag das beim Bund adressiert. Und mitnichten hat das Bundesverfassungsgericht gesagt, dass der Mietendeckel als solches verfassungswidrig wäre. (Beifall BÜNDNISGRÜNE –

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