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Dr. Frank Kromer

CDU 22.05.2025 Sitzungen 8/14

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eltern, die ihrem Kind ein Smartphone zur Verfügung stellen, haben damit einen erzieherischen Auftrag zu erfüllen, nämlich auch die Risiken im Umgang mit der Technik altersgerecht zu vermitteln und gegebenenfalls technische Beschränkungen zu installieren. Vielleicht könnte auch hier Schule helfen, nicht nur Kindern, sondern auch Eltern etwas zum Thema Medienbildung beizubringen, etwa in geeigneten Elternabenden mit Einladung von entsprechenden Experten. Die Räumlichkeiten wären da. Schule muss diesen elterlichen Erziehungsauftrag mit einer strukturierten Medienbildung und entsprechenden Kompetenzen sinnvoll ergänzen, und wir tun das. Die Konzeption „Medienbildung und Digitalisierung in der Schule des Freistaates Sachsen“ wurde schon 2017 erstmals veröffentlicht. Bereits im Schuljahr 2019/2020 hat der Freistaat den Kompetenzrahmen „Kompetenzen in der digitalen Welt“ der Kultusministerkonferenz in den Lehrplan überführt. Dies schließt auch die altersgerechte Nutzung digitaler Endgeräte an Grundschulen mit ein. Nicht zuletzt ist der Strategieprozess zum „Bildungsland Sachsen 2030“ darauf ausgerichtet, Medienbildung, Digitalisierung und die Nutzung mobiler Endgeräte kindbezogen pädagogisch sinnvoll weiterzuentwickeln; Kollege Eisenblätter hat es vorhin im Detail ausgeführt. Darüber hinaus unterstützt auch das Landesamt für Schule und Bildung die Schulen dabei, Medienbildung verstärkt als Schulentwicklungsaufgabe zu begreifen und zu integrieren. Die Forderung nach einem pädagogischen, bildungszentrierten Gesamtkonzept ist daher nach unserer Auffassung entbehrlich, weil es diese Konzepte bereits gibt, und sie werden kontinuierlich weiterentwickelt. Die grundsätzliche Einschränkung der Smartphone-Nutzung – wie im Antrag gefordert – würde diesen Konzepten zuwiderlaufen. Wichtig bleibt, das Medienbewusstsein von Schülerinnen und Schülern zu stärken und zu einer bewussten und positiven Nutzung mobiler Endgeräte zu kommen. Wie sieht es aber mit der praktischen Umsetzung aus? Bei jeder Regelung, die man beschließt, fragen Betroffene zu Recht, wie das im Alltag aussehen soll. Ein Mitbringverbot kann wahrscheinlich nicht zielführend sein. Viel zu viele Eltern möchten mit ihren Kindern vor oder nach dem Unterricht kommunizieren können. Dabei stellt sich die Frage nach der Aufbewahrung während der Unterrichtszeit. In vielen Schulen, die das für sich schon gelöst haben, gibt es Handy-Locker in den Klassenzimmern. Damit ist man schnell bei einigen Hundert Euro pro Klassenzimmer. Das addiert sich zu hohen Beträgen für jede Schule. Wer flächendeckende Verbote will, muss auch die Kosten für eine alltagstaugliche Regelung übernehmen. Meine Damen und Herren, wir sollten in diesem Haus Ziele von Bildung vorgeben und die Wahl der Mittel denen überlassen, die den Schulalltag vor Ort gestalten. Wir haben Vertrauen in Lehrerinnen und Lehrer, in Eltern, in Schülerinnen und Schüler. Einen Weg des Misstrauens gehen wir nicht mit. Wir werden die Entwicklung weiter kritisch begleiten, und es mag durchaus der Punkt kommen, an dem Schulen sagen, diese Regelungskompetenz zur Nutzung von Handys wollen wir wieder an übergeordnete Autoritäten abgeben. Wir sind für Gespräche offen, und daher bin ich froh, dass der Staatsminister ein ergebnisoffenes Gespräch mit allen Beteiligten für die Zeit nach den Sommerferien angekündigt hat. (Dr. Ingolf Huhn, BSW, steht am Mikrofon.) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Herr Dr. Kromer, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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