Gerald Eisenblätter
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Heute geht es also um ein einheitliches Handyverbot an Grundschulen. Klingt gut, klingt einfach und sorgt sicherlich für Applaus bei einigen Eltern und Lehrkräften. Ich frage mich jedoch, ob ein Verbot nicht zu kurz greift. Vor allem frage ich mich, ob Schule einmal mehr zum Sündenbock wird und die Probleme unserer Gesellschaft allein lösen soll. Ich möchte gleich zu Beginn der Debatte auf § 1 unseres Schulgesetzes verweisen. Darin heißt es: „Eltern und Schule wirken bei der Verwirklichung des Erziehungs- und Bildungsauftrags partnerschaftlich zusammen.“ Dass man beim Thema Smartphone-Nutzung besser partnerschaftlich zusammenarbeitet und zu gemeinsamen Lösungen kommt, liegt wohl auf der Hand. Die Bildschirmzeit wird nicht nur in der Schule oder auf dem Pausenhof, sondern womöglich auf dem Schulweg, in der Freizeit und zu Hause generiert. Unbestritten ist, dass wir einen Umgang mit den neuen digitalen Möglichkeiten finden müssen, und dabei hat für mich dieser Umgang zwei Seiten der Medaille. Wir müssen lernen, die Geräte zu bedienen, zu nutzen und zu verstehen. Wir müssen aber auch lernen, auf sie verzichten zu können. Was würde wohl hier im Plenarsaal passieren, wenn wir alle unser Handy in einer Sammelbox beim Präsidenten abzugeben hätten? Genau solche Wege beschreiten einige Schulen bereits. Dies sollten wir unterstützen. Eine Schulgemeinschaft, die sich ganz im Sinne des Erziehungs- und Bildungsauftrages auf gemeinsame und für sie passgenaue Regeln verständigt hat, sollten wir bestärken, statt von oben herab ein generelles Verbot auszusprechen. Ganz ehrlich: Wer von Ihnen Kinder im schulpflichtigen Alter hat, weiß doch längst, dass Schulen in Sachsen mit ihren Haus- oder sogar eigens geschaffenen Handynutzungsordnungen den Gebrauch digitaler Endgeräte auf dem Schulgelände einschränken. Das ist aus meiner Sicht der richtige Weg. Diese Ordnungen wurden von der Schulkonferenz erarbeitet und werden den individuellen Anforderungen einer jeden Schule gerecht. Dabei gibt es ganz unterschiedliche Varianten: von der eingeschränkten Nutzung im Klassenzimmer über die erlaubte Nutzung in Pausen oder Freistunden bis zum gezielten Einsatz der Endgeräte im Unterricht. An Grundschulen wird dies meist strenger limitiert als an den weiterführenden Schulen. Natürlich ist klar, dass die Regeln für alle gelten und das Handy während des Unterrichts nicht privat genutzt wird. Wer sich daran nicht hält, darf sich nach dem Unterricht das Telefon im Lehrerzimmer wieder abholen. Manchmal müssen sogar die Eltern persönlich das Handy wieder auslösen. Ein Phänomen, das in der Begründung zum BSWAntrag adressiert wird. Glauben Sie wirklich, dass dieses Phänomen verschwindet, wenn wir ein globales Verbot aussprechen? Wer setzt denn in Ihrer Welt dieses Handyverbot durch? Wie wird es sanktioniert? Etwa mit Unterrichtsausschluss? Wer dokumentiert es? Wer haftet? Alles Fragen, die im Antrag nicht adressiert werden. Ja, man kann sich darauf beziehen, dass die rechtlichen Grundlagen noch zu erstellen sind. Aber sollten wir bei einem solch weitreichenden Beschluss zu einem Verbot nicht schon vorab wissen, wohin die Reise geht? Ich beobachte gerade mit viel Interesse die Debatte auf Bundesebene und erlebe eine Bundesbildungsministerin, die durchaus weiß, dass Bildungspolitik Ländersache ist. Ich sehe andere Bundesländer, die zum Thema diskutieren, und ich sehe vor allem eine Debatte der Wissenschaft, egal, ob in der Hirn- oder Medienforschung, bei den Ingenieuroder Sozialwissenschaften. In sehr vielen Disziplinen läuft die Diskussion zu den Auswirkungen neuer Technik auf den Menschen. Ich denke, wir tun gut daran, zunächst einmal die Wissenschaft zu hören. Wenn wir etwas aus der Coronapandemie gelernt haben, dann hören wir auch auf die Breite der Wissenschaft und die verschiedenen Disziplinen. Dabei sollten wir nicht nur die Schule betrachten, sondern Kinder, Jugendliche und Erwachsene in ihrem Lebensalltag. Klar ist, dass wir uns dieser fachlichen Auseinandersetzung stellen müssen. Bis dahin vertraue ich auf das bisherige Modell: der eigenverantwortlichen Schule. Selbstverständlich lassen wir unsere Schulen bei diesem Thema nicht allein. In den letzten Jahren haben Lehrkräfte, Schülerinnen, Eltern, Wissenschaft und Kultusverwaltung gemeinsam zum „Bildungsland Sachsen 2030“ diskutiert. Dabei ging es auch um Empfehlungen zum Thema Smartphone-Nutzung. Man hat sich in Sachsen also bereits auf den Weg gemacht, dieses Thema zu erörtern, gemeinsame Standards zu etablieren, und vor allem hat man im Dialog bereits Kompromisse erzielt. So findet sich in den Maßnahmen unter Punkt 3.1 die Erarbeitung einer Orientierungshilfe zu analogem und digital gestütztem Lernen und unter Punkt 3.2 die Aktualisierung der schulischen Medienbildungskonzepte. Diese Konzepte sollen auch einen in der Schulgemeinschaft abgestimmten und – wohlgemerkt – akzeptierten Verhaltenskodex für den Umgang mit digitalen Medien enthalten. Wir als Parlament haben den Weg zum „Bildungsland Sachsen 2030“ stets konstruktiv begleitet und mit Vertrauen ausgestattet. Weshalb sollten wir heute hier und jetzt diesen Pfad verlassen? Es braucht kein Verbot, sondern Vertrauen und gemeinsam erarbeitete verbindliche Regeln vor Ort. Darüber hinaus braucht es Medienbildung für alle Generationen. Den Antrag werden wir als SPD-Fraktion ablehnen. Wir folgen dem Motto: Regulieren ja, verbieten nein. Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Herrn Kollegen Eisenblätter von der SPD-Fraktion. Als Nächstes erteile ich Frau Melcher von den BÜNDNISGRÜNEN das Wort.
