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Prof. Dr. Jörg Scheibe

BSW 22.05.2025 Sitzungen 8/14

Nachhaltigkeit ist keine Option, sondern ein Erfordernis. Dafür braucht es einen Energiemix aus konventionellen und erneuerbaren Energieträgern. Wir werden auf absehbare Zeit nicht auf die fossilen Energieträger verzichten können. Der Anteil der erneuerbaren Energieträger sollte allerdings stetig steigen. Dabei ist der Ausbau der Stromerzeugung aus Windenergie ein wesentlicher Faktor. Die Energiewende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht gegen, sondern nur mit der Bevölkerung umgesetzt werden kann. (Zuruf AfD: Hört, hört!) Hier ist in der Vergangenheit vieles schiefgelaufen, was dringend korrigiert werden muss. So hielt zum Beispiel der Ausbau der Netze und die Schaffung von entsprechenden Speicherkapazitäten nicht mit dem Zuwachs der Erzeugeranlagen stand. Dies führte zu enormen Energiekostensteigerungen und letztlich zu schwindender Akzeptanz in der Bevölkerung. Auch die Akzeptanz für Windräder, wenn sie überhaupt noch vorhanden ist, schwindet. Vielerorts protestieren die Bürger. Wie kann man hier gegensteuern? Die Einspeisevergütung für Strom aus Windkraft wird in einem sogenannten Ausschreibungsverfahren ermittelt und liegt im Jahr 2025 bei 7,35 Cent pro Kilowattstunde. Die Gestehungskosten – also die Herstellungskosten mit allem, was dazugehört – bei Windenergieanlagen an Land liegen bei etwa 6,1 Cent pro Kilowattstunde. Da aber der Marktpreis – also der Spotpreis an der Strombörse – durchaus höher als die genannten 7,35 Cent pro Kilowattstunde liegen kann, lassen sich mit einer modernen Windenergieanlage, zum Beispiel 3 MW Leistung, 2 721 Volllaststunden pro Jahr, zwischen 102 000 und 457 000 Euro pro Jahr Gewinn erwirtschaften. Der Sächsische Landtag hat im Juni letzten Jahres das sogenannte Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz beschlossen, welches eine Zahlung von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die Gemeinden im Umkreis von 2,5 Kilometern vorsieht. Bei der im Beispiel erwähnten Windenergieanlage ergibt sich damit eine Zahlung von 16 326 Euro pro Jahr. Ich denke, dort ist noch deutlich Luft nach oben; (Beifall BSW) denn alternativ können Gemeinden und Anlagenbetreiber individuelle Vereinbarungen treffen. Ein Blick in andere Bundesländer zeigt, dass es der rechtliche Rahmen der Bundesgesetzgebung durchaus zulässt, progressive und umfassendere Beteiligungsformen von betroffenen Kommunen und Anwohnern zu vereinbaren. Die rein kommunale Zahlungsweise sollte zu einer Kombination aus kommunaler und Bürgerbeteiligung weiterentwickelt werden. Dies würde die Akzeptanz von Windenergieanlagen deutlich erhöhen. Das Sächsische Landesplanungsgesetz legt fest, dass jeder regionale Planungsverband für seine Planungsregion bis zum 31.12.2027 mindestens 2 % seiner Fläche als Vorranggebiet für Windenergienutzung ausweisen muss. Der Bundesgesetzgeber hat lediglich 1,3 % der Landesfläche verpflichtend festgelegt. Dabei sollte es unserer Meinung nach auch bleiben. Das Sächsische Landesplanungsgesetz ist entsprechend anzupassen. (Beifall BSW) Wir als BSW stellen uns nicht gegen die Nutzung und den Ausbau der erneuerbaren Energien, wollen aber Augenmaß wahren und sehen auch andere Energieträger zur Wahrung der Grundlastfähigkeit in einem zukünftigen Energiemix als notwendig an. Der finanzielle Gewinn der Energiewende hin zu mehr erneuerbaren, dezentralen Energieerzeugungsanlagen muss in verstärktem Maße anteilig auch den betroffenen Bürgern sowie den Kommunen im ländlichen Raum zugutekommen, um vor Ort Akzeptanz und Wirtschaftskraft zu stärken. (Beifall BSW) Die ersatzlose Abschaffung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes lehnen wir ab. Die derzeit gültige Abstandsregel von 1 000 Metern zwischen Wohnbebauung und Windkraftanlage halten wir für ausreichend. Der Antrag der AfD-Fraktion ist nicht geeignet, einen geordneten Windenergieausbau zu bewirken. Wir als BSWFraktion lehnen ihn daher ab. Vielen Dank. (Beifall BSW) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für das Bündnis Sarah Wagenknecht sprach Kollege Prof. Dr. Scheibe. Nun spricht für die SPD-Fraktion Kollegin Pfeil; bitte schön. (André Barth, AfD: Windkraft für alle!)

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