Rico Gebhardt
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Herausforderungen, vor denen die Feuerwehren in Sachsen und die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen- und Berufsfeuerwehren stehen, sind in der Tat brennend. Es verbietet sich unter einem solchen „Tatütata-Titel“ von der AfD zu debattieren. Dieser Thementitel ist nicht nur respektlos gegenüber den hoch engagierten Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr – er ist in der Sache eine ausgesprochene Frechheit, denn die Feuerwehren waren und sind zur Stelle, wenn es brennt. (Beifall SPD) Meine Fraktion und ich danken an dieser Stelle den Frauen und Männern in den Feuerwehren in Sachsen. (Zuruf Sebastian Wippel, AfD) Unabhängig davon, ob sie bei der freiwilligen Feuerwehr oder bei der Berufsfeuerwehr tätig sind: Sie erledigen zuverlässig ihre Aufgaben und dafür verdienen sie unseren Dank. Wir können und dürfen es jedoch nicht bei Sonntagsreden belassen, in denen wir uns für das Engagement und die Leistungen der Feuerwehren bedanken. Wir – alle politisch Verantwortlichen in diesem Land – stehen gegenüber den Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr in der Pflicht, für eine bestmögliche Ausstattung, verlässliche Finanzierung und gute Rahmenbedingungen zu sorgen. Der Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Sachsen, Gunnar Ullmann, hat deutlich gemacht, worauf es wirklich ankommt: „Wertschätzung zeigt sich in funktionierender Ausrüstung – in guter Schutzkleidung und einem Löschfahrzeug, das anspringt, wenn man ausrückt.“ Der Landesgesetzgeber hat – wie heute bereits angesprochen – in der vergangenen Legislaturperiode das Sächsische Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz – BRKG – neu gefasst und umfangreiche Aufgaben definiert. Wer als Gesetzgeber umfangreiche Aufgaben festlegt, trägt auch die Verantwortung, gemeinsam mit den Trägern des Brandschutzes für eine moderne Ausstattung und eine auskömmliche Finanzierung der Feuerwehren zu sorgen. Das Prinzip „wer bestellt, bezahlt“ gilt auch hier. Wo es aktuell hakt und wie der Handlungsbedarf aussieht, zeigt das Positionspapier des Landesfeuerwehrverbandes Sachsen e.V. zu den Kernforderungen für den Haushalt 2025/2026 vom 7. April 2025. Dieses liegt allen Mitgliedern des Landtags vor und spricht eine deutliche Sprache. Auch die Ausführungen des Präsidenten des Landesfeuerwehrverbandes bei der Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss vor zwei Tagen waren klar und deutlich. Lassen Sie mich noch zu zwei Forderungen Stellung nehmen, zu denen meine Fraktion bereits Änderungsanträge in der Haushaltsberatung eingebracht hat. Da der Freistaat Sachsen gegen die gesetzliche Finanzierungspflicht gegenüber den Feuerwehren verstößt, wenn er den Kommunen – wie geschehen – einen Teil der Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer vorenthält, hat meine Fraktion einen entsprechenden Änderungsantrag zum Finanzausgleichsgesetz eingebracht. Mit diesem Änderungsantrag wollen wir sicherstellen, dass die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer in voller Höhe an die Kommunen weitergegeben werden. Für meine Fraktion steht fest: Wir müssen alle vorhandenen Finanzierungsmöglichkeiten nutzen und insbesondere im Investitionsbereich gegebenenfalls auch neue erschließen. Darüber hinaus ist meine Fraktion auch bei dem seit Jahren ungelösten Dauerbrenner Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Sachsen aktiv. Der Landesgesetzgeber hat in § 10 Sächsisches BRKG die Einrichtung und die Aufgaben der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule als zentrale Ausbildungsstätte für alle Feuerwehrangehörigen in Sachsen klar und deutlich bestimmt. Es braucht also endlich eine schnelle und für alle gangbare und umsetzbare Lösung. Für Debatten haben wir keine Zeit mehr. Jede weitere Verzögerung wird dem Freistaat Sachsen letztlich teurer zu stehen kommen als ein sofortiges Handeln. Wenn Sachsen auch künftig seine gesetzlichen Aufgaben vollständig erfüllen will, muss der Standort weiter ausgebaut und ertüchtigt werden. Im Mittelpunkt steht dabei der Ausbau einer Ausbildungshalle, die den aktuellen Standards der Brandbekämpfungsausbildung entspricht – eine Einrichtung, die in anderen Bundesländern längst Realität ist und für die in Sachsen schon seit langem fertige Planungsanträge vorliegen könnten. Stichwort: das Brandübungshaus in Würzburg – zumindest Insider wissen, wovon ich spreche. Wenn die AfD jetzt plötzlich ihr Herz für die Kameradinnen und Kameraden bei der freiwilligen Feuerwehr entdeckt haben will, dann sollten sie vielleicht ihren Widerstand gegen den Volksantrag „5 Tage Bildungszeit in Sachsen“ aufgeben. Denn gerade von dieser Freistellung würden viele Feuerwehrleute profitieren, die so keinen Urlaub mehr für die Teilnahme an Lehrgängen nehmen müssten. Es gibt leider eine gut gefüllte Liste der bisher nicht erfüllten Bedarfe im Bereich des Brandschutzes. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Jedoch: Die Feuerwehren und die Kameradinnen und Kameraden benötigen angesichts der geschilderten Problemlagen keinen unwürdigen Tatütata-Klamauk zur besten Sendezeit, sondern konkrete Entscheidungen einer verantwortungsvoll handelnden Politik. Dafür bestehen in den laufenden Haushaltsverhandlungen genügend Gelegenheiten und Möglichkeiten; die Mehrheit des Landtags muss es nur wollen. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)
