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Armin Schuster

21.05.2025 Sitzungen 8/13

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Datenschutz- und Transparenzbeauftragte des Freistaates hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Er zeigt, wie weit die Staatsregierung das Recht auf informationelle Selbstbestimmung unserer Bürgerinnen und Bürger geschützt hat. Ich könnte auch salopp sagen, das ist für uns so wie ein Zeugnis. Sie haben uns leider keine Note gegeben. Jetzt haben wir das für uns selbst gemacht. Ich weiß nicht, ob Sie mit mir streiten würden, aber irgendwie sehen wir uns so zwischen einer 1- und einer 2+. Sie würden vielleicht eher zur 2+ tendieren, wir zur 1-, aber ich will schon sagen, dass der Tätigkeitsbericht, der hier vorgelegt wurde, und auch die Kritikpunkte für die gesamte Staatsregierung, ein Lob sind, so sage ich es mal. Angesichts der rasanten Entwicklung digitaler Technologien ist der Schutz personenbezogener Daten auch eine extrem anspruchsvolle und nicht immer spannungsfreie Aufgabe, natürlich auch nicht für die Exekutive. Datenschutz ermöglicht persönliche Freiräume, auf deren Wahrung wir besonders achten müssen, insbesondere, weil wir uns als Staatsregierung die Digitalisierung der Verwaltung zum Ziel gesetzt haben. Wir haben das Spannungsverhältnis zwischen digitalem Fortschritt, effizienter Aufgabenerledigung und dem Schutz personenbezogener Daten immer wieder neu auszutarieren, weil der Wandel ebenso an Geschwindigkeit zugenommen hat. Meine Damen und Herren, ich kann das für mein Ministerium sagen: Wir sehen den Reformbedarf. Wir wissen, dass wir unter Umständen Personal an bestimmten Stellen effektiver einsetzen oder abbauen müssen, aber wer uns mit dem Argument kommt – das kommt oft sehr pauschal –, macht das doch mit Digitalisierung und KI, der darf den Datenschutz nicht vergessen. Wir bauen keine Kühlschränke. Wir gehen mit dem Wertvollsten um, was der Bürger mit sich trägt, nämlich seinen Daten. Deswegen ist Modernisierung in der öffentlichen Verwaltung eine richtige Herkulesaufgabe unter diesem Gesichtspunkt. Dabei unterstützt uns der vorliegende Tätigkeitsbericht, für den ich Ihnen, sehr geehrte Frau Dr. Hundert, und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, herzlich danke. Es wurde gemutmaßt, wie wir wohl zusammenarbeiten. Ich hoffe, ich verrate jetzt keine Geheimnisse, aber wir sitzen regelmäßig zusammen. Wir erleben Frau Dr. Hundert nicht als Richterin, sondern mit ihren Mitarbeitern als Coach. Wir können im Rahmen der Werkstattarbeit an einem Gesetz einfach Mitarbeiter dort anrufen und fragen, was wir beachten müssen. Gehen Sie mal davon aus, dass das ein sehr kooperatives Verhältnis ist, was wir da haben. Wir betrachten das als eine gewissenhafte Überwachung, ja, aber auch als Unterstützung dafür, dass wir durch den Landtag mit unseren Vorschlägen besser durchkommen. Wichtige Einschätzungen bekommen wir zum Beispiel zu ChatGPT, zur Prüfung polizeilicher Maßnahmen, der Datenverarbeitung bei Gemeinde- und Stadträten, und auch der Innenausschuss hat sich mit diesem Bericht befasst und der Kenntnisnahme zugestimmt, diese sogar einstimmig empfohlen. Das spricht auch für ein gutes Zeugnis genauso wie die Debatte hier. Kritikpunkte und Empfehlungen haben wir meist unverzüglich beseitigt und umgesetzt. Es wurde hier schon kritisch erwähnt, dass wir die Hinweise zum Sächsischen Gesetz zur Regelung polizeilicher Zufälligkeitsüberprüfungen in einem Handlungsleitfaden für die Praxis aufgenommen haben. Wir haben die Kennzeichnung von Drohnen mit einem Erlass nachgeschärft. Das geht alles auf diese Empfehlungen zurück. Wir wissen uns in dem Wunsch einig, weiterhin gemeinsam an den großen Herausforderungen der Zukunft zu arbeiten. Stichwort KI, ein Werkzeug, dessen Nutzung für die Verwaltung immer deutlicher zutage tritt. Damit einher geht die Notwendigkeit, ihre Risiken für den Datenschutz und für unsere Sicherheit insgesamt so weit wie möglich zu verringern. Dass wir in der Verwaltung künftig ohne KI arbeiten können, halte ich für undenkbar. Die Frage ist: Wie machen wir das datenschutzkonform? Der Bericht zeigt – und darüber bin ich froh –, dass wir hier auf einem guten Weg sind, uns bei offenen Fragen vertrauensvoll und konstruktiv auseinandersetzen und in den meisten Fällen einvernehmliche Lösungen finden. Äußerst selten gibt es Fälle, bei denen unsere Einschätzungen auseinandergehen. Es ist kein Geheimnis, dass das Sächsische Staatsministerium des Innern sich in einem Rechtsstreit mit der Datenschutz- und Transparenzbeauftragten befindet. Der Anlass war die Veröffentlichung von Bildern, welche die sächsische Polizei von dem – aus meiner persönlichen Sicht – beeindruckenden niederländischen Fanmarsch bei der Fußball-EM in Leipzig 2024 auf ihrem Social-Media-Kanal veröffentlicht hatte. Die Datenschutzbeauftragte hat dazu einen Untersagungsbescheid erlassen. Wir als Innenministerium schätzen den Sachverhalt anders ein. Wir haben uns dazu schon mehrfach ausgetauscht. Jetzt möchten wir es einfach unabhängig richterlich klären lassen. Das gibt Rechtssicherheit, trübt aber nicht unsere Zusammenarbeit. Ich bin mir sicher, dass mehr Klarheit in diesen Grauzonen einerseits den Datenschutz stärkt, andererseits die Freiheit der Information gewährleistet. Übrigens, auch wenn wir uns darin nicht einig sind und auch nicht außergerichtlich einigen konnten, haben wir dennoch den strittigen Bildbeitrag von den Kanälen der sächsischen Polizei entfernt, ohne jedoch damit von unserer Rechtsauffassung abzuweichen. Frau Dr. Hundert, ich danke Ihnen und Ihren Mitarbeitern für eine sehr verlässliche Begleitung, man könnte es auch altmodisch „eine wachsame Begleitung“ nennen. Das ist gut und richtig, es ist ein Eckpfeiler für unsere Demokratie. Ihre Empfehlungen und Einschätzungen geben uns Anlass, unser Handeln auch mit Blick auf datenschutzrechtliche Gesichtspunkte zu prüfen. Ich bringe jetzt nicht den Evergreen mit Quellen-TKÜ, Onlinedurchsuchung, Kollege Lippmann. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ich habe mich schon gefreut!) Das ist mittlerweile langweilig. Alle kennen unsere Klingen. Ich nehme ein anderes Beispiel, ganz ohne Humor, weil die vielfältigen Vorkommnisse und Anschläge der letzten Monate das zeigen. Das Spannungsverhältnis zwischen sicherheitspolitischen Anforderungen und datenschutzrechtlichen Vorgaben müssen wir angesichts der Lageentwicklung permanent neu austarieren. Dazu gehört auch, Gesetze und Befugnisse zu erweitern. Ich nehme einmal ein Beispiel, das Sie alle kennen: das Risikopotenzial bei psychisch auffälligen Personen, Stichwort Magdeburg. Dabei geht es um einen effizienteren Datenaustausch zwischen Sicherheitsbehörden, allgemeinen Behörden und Nachrichtendiensten. Hier muss man höchstwahrscheinlich Übermittlungsbefugnisse und Vorschriften erweitern. Dafür braucht es Vertrauen in die Behörden, und die Behörden brauchen Sensibilität. Dafür werbe ich, meine Damen und Herren. Zum Schluss noch einmal vielen Dank, Frau Dr. Hundert, für die bewährte Zusammenarbeit. Wir freuen uns auch auf den Bericht 2024. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE und Staatsregierung)

Protokoll ↗