Rico Gebhardt
Bekomme ich auch 8 Minuten, Herr Präsident? – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Präsident! Der Datenschutz schützt nicht irgendwelche Daten, sondern die Freiheits- und Bürger/innen-Rechte. In seiner Ausgestaltung als Recht auf informelle Selbstbestimmung ist der Datenschutz selbst ein Grundrecht. Das ist immer wieder wichtig zu betonen, weil sich in der öffentlichen Debatte bösartige Missverständnisse eingeschlichen haben, dass Datenschutz ein eher lästiger Teil einer völlig entbehrlichen Bürokratie sei, die alles lähmt. In Wirklichkeit ist die Wahrung des Datenschutzes die Voraussetzung für eine selbstbestimmte Entfaltung der Persönlichkeit. Schon der Umfang der jährlichen Datenschutzberichte lässt uns erkennen, dass sich das leider nicht von selbst versteht. Nun ist es ziemlich kurios – ich möchte nicht peinlich sagen –, dass wir heute – im Mai 2025 – über den Datenschutzbericht für das Jahr 2023 und nicht über den bereits veröffentlichten aktuellen Bericht aus dem Jahr 2024 reden. Wenn ich mich trotz meines Alters richtig erinnere, dann wollte zum Ende der vergangenen Wahlperiode die damalige Koalition noch derartig viele Gesetzentwürfe durchbringen, sodass der Datenschutzbericht vor gut einem Jahr von der Tagesordnung des zuständigen Innenausschusses flog. Wenn ich mich weiter richtig erinnere, dann machte sich die damalige Staatsregierung noch nicht einmal mehr die Mühe, eine Stellungnahme zu dem Bericht vorzulegen. Diese Stellungnahme gibt es zwar in der Zwischenzeit von der teilweisen neuen Staatsregierung, aber zu einigen Kapiteln des Berichtes sagt die Staatsregierung lieber weiterhin nichts. Diesbezüglich wäre das bekannte Beispiel zu nennen: die Untersagung des Facebook-Auftrittes der Sächsischen Staatskanzlei. In einem anderen Fall ist die Stellungnahme der Staatsregierung eher windig. Zu den Hinweisen, dass sächsische Behörden ein in die Schlagzeilen geratenes Videokonferenzsystem nutzen, fällt der Staatsregierung ein, dass das Thema „komplex“ und die Situation „dynamisch“ sei. Ich möchte aber nicht nur kritisieren, sondern näher auf einige ausgewählte Aspekte des Berichtes blicken. Lassen Sie mich dafür einmal kurz ausholen. Einige von Ihnen erinnern sich an den vorgenannten Verfassungstreuecheck, den der Landtag im vergangenen Jahr beschlossen hat. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) Zu dem Gesetzespaket gehörten die neuen polizeilichen Zuverlässigkeitsüberprüfungen. Darin wird es ermöglicht, dass zu Bewerberinnen und Bewerbern der Polizei auch Recherchen in sozialen Netzwerken durchgeführt werden. Es geht um eine sicherheitsorientierte Personalauswahl, um einmal nicht den englischen Begriff zu verwenden. Die Datenschutzbeauftragte hatte schon im Gesetzgebungsverfahren mehrfach erhebliche Bedenken geäußert; denn sie erkannte in diesen Recherchen – erstens – einen unverhältnismäßig tiefen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und sie machte – zweitens – darauf aufmerksam, dass bei solchen Recherchen sicherlich auch private Daten von weiteren Personen mit erhoben werden, obwohl es um sie überhaupt nicht geht und sie in der Erhebung ihrer Daten bestimmt nicht eingewilligt haben. Wir haben diese Bedenken damals geteilt und teilen sie auch heute. Wer die Debatte damals verpasst hat. Im Bericht ist sie noch einmal gut nachvollziehbar aufgearbeitet. Im Gesetzgebungsverfahren wurden die Bedenken dann weggewischt, und in der Stellungnahme zum Datenschutzbericht ist kaum etwas anderes zu entnehmen. Dort wird die Kritik pauschal zurückgewiesen mit dem originellen Argument, dass inzwischen eine ähnliche Regelung – Achtung – im Bremer Polizeigesetz durch das – Achtung – OVG in Bremen als nicht verfassungswidrig beurteilt wurde. Nun sind wir ja nicht in Bremen, und es gibt in Sachsen überhaupt keinen Grund, alles Mögliche zu tun, solange ein Gericht das in Bremen zulässt. Insofern halte ich die Stellungnahme der Staatsregierung eher für albern. Das hat die Staatsregierung vielleicht auch selbst gemerkt und daher noch eine interessante Bemerkung angefügt –: Die Staatsregierung gibt der Datenschutzbeauftragten dabei recht, dass „Zurückhaltung bei der Beurteilung von Erkenntnissen geboten ist, die von irgendwelchen Internetseiten stammen.“ Daher erarbeitet man jetzt einen Erlass „zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit“. Mit anderen Worten: Man hat sich den Bedenken der Datenschutzbeauftragten zur möglichen Unverhältnismäßigkeit dann doch zu Herzen genommen und will das jetzt nicht so deutlich sagen. Ich hebe das hervor, weil dieser Fall zeigt, dass die Arbeit der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten ein wichtiges Korrektiv für staatliches Handeln ist. Man sieht es auch bei anderen Fällen, die weniger komplex liegen und für die ich nicht so weit ausholen muss. So waren zum Beispiel die Polizeidrohnen – Herr Lippmann hat gerade davon gesprochen – schon früher ein Berichtsthema. Nun werden seit einiger Zeit und immer häufiger solche Drohnen etwa bei Fußballspielen eingesetzt, um Videos zu übertragen und eventuell aufzuzeichnen. Das kann je nach Fall sinnvoll sein. Der Punkt ist: Betroffene von Bildübertragungen müssen darüber ausreichend informiert werden. Offensichtlich haben aber erst Kontrollen durch die Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragte dafür gesorgt, dass Polizeidrohnen gekennzeichnet werden und auf ihren Einsatz ausdrücklich hingewiesen wird. Darauf hätte das zuständige Innenministerium selbst kommen müssen. Auch hier erhöht die Arbeit der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten das Denkvermögen. Meine Damen und Herren! Ich bin mir sicher, dass wir schon in absehbarer Zeit über weitere solche Fälle reden werden, zum Beispiel im Rahmen des aktuellen Datenschutzberichtes für das Jahr 2024. Er liegt seit fast zwei Monaten vor, eine Stellungnahme der Staatsregierung aber leider noch nicht. Daher möchte ich es nicht versäumen, der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten und ihrem Team für die beharrliche Arbeit zu danken. Sie trägt dazu bei, dass wir in Sachsen beim Datenschutz nicht völlig hinter die Zeit zurückfallen. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)
