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Valentin Lippmann

GRÜNE 21.05.2025 Sitzungen 8/13

– Natürlich, schon aus Prinzip. Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt Berichte hier im Hohen Haus, die zeichnen sich eher dadurch aus, dass man sich bei „jährlich grüßt das Murmeltier“ ertappt fühlt. Bei den Berichten der Datenschutzbeauftragten ist es allerdings in den letzten Jahren vielfach anders geworden. Das ist nicht nur dem geschuldet, dass der Datenschutz generell eine größere Bedeutung auch im Freistaat Sachsen erlangt hat und dass die Behörde von Frau Dr. Hundert in den letzten Jahren personell besser ausgestattet wurde, sondern auch daran, dass sich global merklich die technischen Geschwindigkeiten – die Geschwindigkeit der Entwicklungen im Bereich des Datenschutzes und gegenteiliger Bestrebungen – enorm verstärkt haben. Neue technische Möglichkeiten stoßen auf das individuelle Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Mit jeder Weiterentwicklung gilt es, das Gleichgewicht zwischen beiden wiederherzustellen und neu auszuloten. Das hat zuletzt die Diskussion um KI sehr deutlich gezeigt. Wir wissen alle, dass Maschinen nicht unbedingt intelligenter und weniger fehlbar sind als die Entwicklerinnen und Entwickler davor, aber dass bei ihrer Nutzung vor allem viele Mengen an Daten verarbeitet werden, bei denen nicht immer klar ist, woher sie stammen und ob in die Nutzung überhaupt eingewilligt wurde. Von daher finde ich die Bestrebungen eines stärkeren europäischen Prüfansatzes gegenüber den Unternehmen sehr lobenswert. Insbesondere der KI-Act auf europäischer Ebene, aber auch das Verhalten der Datenschutzbeauftragten zeigen, dass es auf supranationaler, nationaler und Länderebene durchaus die Möglichkeit gibt, die Transformation im Bereich des Datenschutzes genauso wie in der Entwicklung im Bereich der KI mitzugestalten und nicht immer nur hinterherzuhinken. Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Einsatz neuer Technologien ist auch in Staat und Verwaltung grundsätzlich ein richtiger Weg. Ich bin der Meinung, dass sie sinnvoll und datensparsam eingesetzt werden können und erheblichen Effizienzgewinn für den Freistaat Sachsen bedeuten können. Aber gerade der Datenschutzbericht zeigt, dass man eine gehörige Portion Skepsis mitbringen sollte, wenn staatliche Institutionen zu viel und zu häufig personenbezogene Daten erheben und verarbeiten. Damit bin ich nicht allein; das zeigt das Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes zum Polizeigesetz 2019 – wenngleich leider gerade die spannende Frage der Verhältnismäßigkeit des Einsatzes technischer Mittel zur Verhütung schwerer grenzüberschreitender Kriminalität nach § 59 nicht mehr Teil des Verfahrens war. Die Norm war bekanntermaßen zum 31. Dezember 2023 außer Kraft getreten. Das Urteil ereilte uns im Januar 2024. Hier hätte eine spannende Frage beantwortet werden können, nämlich die, ob derlei Dinge wie automatisierte Gesichtserkennung tatsächlich mit dem Datenschutzrecht und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus der Verfassung vereinbar ist. Wie wichtig die verfassungsgerichtlich praktizierte Abwägung zwischen dem Recht auf die informationelle Selbstbestimmung und der Effektivität gefahrenabwehrrechtlichen Handelns ist, haben uns die letzten Monate immer wieder deutlich vor Augen geführt. Das findet sich zu Teilen im Bericht. Lassen Sie mich aber zuerst einen Blick außerhalb von Deutschland werfen. Wir erleben gerade in den USA, wie schnell in einer der ältesten Demokratien der Welt die Daten, die der Staat zur Bekämpfung seiner Feinde sammelt, in die Hände derjenigen gelangen, die den Feind vorrangig im politischen Gegner sehen. Gerade deshalb braucht es eine große Sensibilität und kein permanentes, heute schon wieder anklingendes Apostrophieren des antiliberalen Glaubensdogmas: „Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten.“ Am Ende ist die Frage, wer etwas zu befürchten hat, und die Frage, was zu verbergen ist, mittlerweile offenbar selbst in gefestigten Demokratien ein relativer Ansatz. Es hat daher etwas Beruhigendes, wenn die regelmäßigen Berichte der Datenschutzbeauftragten insgesamt eine hohe Sensibilität der Behörden für Datenschutzbelange aufweisen. Das möchte ich wirklich herausheben. Es gibt auch eine zunehmende Kooperation bei der Lösung datenschutzrechtlicher Probleme und Beanstandungen. Ich würde mir wünschen, dass mittlerweile allen Polizistinnen und Polizisten im Freistaat klar sein sollte, dass Handynummern von Zeuginnen und Zeugen oder Beschuldigten nicht für private Flirtversuche gedacht sind. Auch die Frage der Löschung von Daten, insbesondere im Zusammenhang mit dem erwähnten Tag X in Leipzig, bedarf meines Erachtens einer weiteren datenschutzrechtlichen Prüfung. Sie haben gerade eine Information angesprochen, die ich durchaus spannend finde und die die Übermittlung der Daten und die gleichzeitige Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO betrifft. Ich glaube, hier lohnt sich ein vertiefender Ansatz der Prüfung der Datenschutzbeauftragten, weil ich der Meinung bin, dass die Nr. 205 RiStBV, auf den die Übermittlungsgrundlage fußt, am Ende eine Regelung ist, die, wenn man sie entgrenzt wahrnimmt, ein erheblicher Eingriff in die verfassungsrechtliche Position der Person ist, die sich am Ende, weil das Verfahren nach § 170 Abs. 2 eingestellt wurde, nie haben etwas zuschulden haben kommen lassen. Es lohnt sich, intensiver zu prüfen, ob der Verfassungsschutz die logische Folge daraus zieht, die Daten vollständig zu löschen; denn meines Erachtens gibt es bei einer Einstellung nach § 170 Abs. 2 keine Grundlage mehr über den 205 RiStBV, Daten überhaupt noch zu speichern. Ich fürchte nur, dass darüber vielleicht nicht so eine große Einigkeit besteht wie zwischen der Datenschutzbeauftragten und mir. Ich hoffe, dass es diesbezüglich noch die eine oder andere Prüfung geben könnte. Nichtsdestotrotz möchte ich noch einmal Folgendes herausheben: Es sind Punkte, die durchaus strittig sind, aber gleichzeitig gibt es auch Punkte, bei denen es sehr gute Kooperationen gibt. Ich möchte das Thema Drohneneinsätze der Polizei nehmen. Darüber haben wir im Innenausschuss schon diskutiert. Ich finde es durchaus sehr bemerkenswert, wie sich das Innenministerium über die technische, optische und akustische Kennzeichnung von Drohnen der Polizei am Himmel Gedanken gemacht hat. Das zeigt, dass man durchaus bereit ist, dort miteinander ins Gespräch zu kommen, auch an Stellen, bei denen ich das überhaupt nicht so vermutet hatte. Von daher möchte ich allerdings mit einem Hinweis schließen. Es erstaunt mich, dass wir im Jahr 2025 vor der schon skizzierten Folie des radikalen Staatsumbaus in den USA und global rezipierter Erpressungsversuche eines mächtigen US-Präsidenten ernsthaft darüber diskutieren, Palantir bei den deutschen Sicherheitsbehörden und bei der Polizei einzusetzen. Das, werte Kolleginnen und Kollegen, ist datenschutzrechtlicher Harakiri. Ich bin mir sicher, dass dieses durch Gerichte geprüft werden wird. Ich kann jedem raten, davon Abstand zu nehmen, nicht nur aus Datenschutz-, sondern auch aus Datensouveränitätsgründen. Werte Kolleginnen und Kollegen! Zum Schluss gibt mir die Rede zum Tätigkeitsbericht der Datenschutzbeauftragten die Möglichkeit, noch einmal auf die entsprechenden Vorhaben der MiGroKo im Koalitionsvertrag zu sprechen zu kommen, was die Ausweitung der Befugnisse im Bereich der Polizei und des Verfassungsschutzes angeht. Es wird Sie jetzt nicht wundern, werter Herr Kollege Wähner, dass ich aus grundsätzlich bürgerrechtlicher Sicht wenig Verständnis für das habe, was Sie vortragen. Ich lehne so etwas wie die Quellen-TKÜ und die Online-Durchsuchung im Polizeirecht nach wie vor nicht nur aus bürgerrechtlicher Sicht ab, sondern auch weil es meines Erachtens gerade die vollkommen falsche politische Botschaft sendet. Wir haben einen Sparhaushalt. Uns fehlt es an Polizistinnen und Polizisten. Wir haben zunehmend Probleme, die Aus-, Fort- und Weiterbildung bei der Polizei zu sichern. Wenn wir den Rotstift ansetzen, wird dann noch geplant, neue technische Systeme einzuführen, bei denen wir nicht wissen, ob wir überhaupt in der Lage sind, sie technisch ohne Weiteres zu beherrschen, zu unterstützen bzw. zu ertüchtigen. An dieser Stelle möchte ich nur auf den Evergreen des gemeinsamen Dienstleistungszentrums im Bereich der Telekommunikationsüberwachung verweisen. Ich glaube, ich habe hier erstmals 2015/2016 gestanden und mich gefragt, was das am Ende werden soll. Bis heute steht weder das Projekt, noch ist es im Wirkbetrieb. Von daher zeigt uns das, dass manch huldvolle Versprechung, die Überwachung würde schon alles für die Polizei besser machen, so lange man ihr nur mehr Befugnisse gibt, am Ende am praktischen Personal-, Mittel- und Ressourceneinsatz oder an manchem vielleicht auch bürgerrechtlich orientierten Bauunternehmer scheitert – wer weiß. An dieser Stelle daher der Appell, sich dieser Frage lieber nicht zu widmen und von weiteren Einschränkungen der Bürgerrechte in diesem Land lieber Abstand zu nehmen, zum Wohle des Freistaates. Man sieht sich sonst wahrscheinlich schneller wieder vor dem Verfassungsgericht, als einem lieb ist. An dieser Stelle noch den Dank an Frau Dr. Hundert und ihr Team für den Bericht und das weitere Prüfverfahren in den nächsten Jahren. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und vereinzelt Die Linke)

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