Ronny Wähner
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Daten sind die neue Währung im Internet. Eine Währung hat einen Wert, und damit haben Daten einen Wert, vor allem, wenn sie personenbezogen sind. Deswegen ist der Anspruch berechtigt, den jeder von uns hat, dass personenbezogene Daten sicher verwahrt werden. Das ist ein Stück weit die Hauptaufgabe der Sächsischen Datenschutzbeauftragten, was Sie, Frau Dr. Hundert, gerade mit Ihrem Bericht dokumentiert haben. Der Anspruch auf Sicherheit der Daten steht natürlich ein wenig im Spannungsfeld zu der anderen Sache, die wir heute auch schon als Thema hatten: die Datenverarbeitung. Besonders vor dem Hintergrund des Einsatzes von künstlicher Intelligenz gewinnt dieser Bereich zusätzlich an Bedeutung. Wir brauchen die Datenverarbeitung, um die Digitalisierung unserer Verwaltung voranzubringen. Deshalb muss dieses Spannungsfeld gelöst werden. Wir hatten es heute in diesem Hohen Haus bereits diskutiert, als wir den NOOTSStaatsvertrag verabschiedet haben. Dort wurde deutlich, welches Spannungsfeld es hierbei gibt. Deshalb ist es wichtig, dass man auch bei dem Datenschutz Augenmaß anwendet. Besonders in der Verwaltung wird das Thema Datenschutz oft schon mit dem Hinweis, oh, das verhindert etwas, es ist schwierig, das umzusetzen, verbunden. Das begegnet mir in der Kommunalverwaltung durchaus sehr oft. Deshalb finde ich Ihr Angebot sehr löblich, dass Sie im Vorfeld auf die Akteure zugehen oder Unterstützung, wenn neue Projekte anstehen, anbieten, um Lösung zu finden bzw. wie etwas funktionieren kann, und nicht nur sagen, was nicht geht. Ich denke, das ist der richtige Ansatz. Diese Initiative unterstützen wir als CDU-Fraktion und bitte in diesem Sinne, mit Blick auf Lösungen weiterzuarbeiten. Einen besonderen Bereich im Innenressort haben Sie schon angesprochen. Das ist der Bereich Sicherheit, Polizei und Verfassungsschutz. Dort müssen Daten erhoben werden – sensible Daten – und auch verarbeitet werden. Diese Auswertung ist ein Spannungsfeld vor dem Hintergrund des Datenschutzes. Dabei müssen wir jedoch sehen, dass wir in Anbetracht der Entwicklung der Kriminalität auf Augenhöhe mit den Straftätern bleiben und unseren Ermittlungsbehörden zeitgemäße Befugnisse und Möglichkeiten einräumen. Es kann nicht das Ziel sein, dass beim Datenschutz oder aufgrund der Angst vor missbräuchlicher Datenverwendung altertümliche Methoden bestehen bleiben, sondern es ist wichtig, dass wir dort mit der Zeit gehen. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Ich glaube, dieses Thema wird uns künftig weiter beschäftigen. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Ich sehe, mein Kollege von der GRÜNEN-Fraktion ist an diesem Thema sehr interessiert. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Diesbezüglich werden wir noch spannende Diskussionen haben; gerade, wenn man sieht, was in Bundesländern, die mit grünerer Regierungsbeteiligung oder sogar von GRÜNEN regiert werden, in der heutigen Zeit möglich ist. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Daran müssen wir in diesem Bundesland weiterhin arbeiten. Das ist jedoch ein Thema für eine andere Debatte. Ich möchte an der Stelle im Namen der CDU-Fraktion an Sie, Frau Dr. Hundert, und Ihr Team, meinen Dank für die wichtige Arbeit zum Ausdruck bringen. Ich freue mich weiterhin auf eine gute, konstruktive Zusammenarbeit, wie wir sie schon in den letzten Jahren gepflegt haben. In diesem Sinne: Vielen Dank. Herzliches Glück auf! (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung)
