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Alexander Dierks

21.05.2025 Sitzungen 8/13

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt Tätigkeitsbericht Datenschutz 1. Januar bis 31. Drucksache 8/288, Sächsische DatenschutzDrucksache 8/1564, Beschlussempfehlung Inneres, Kommunales und Sport, und Ich bitte jetzt trotz der fortgeschrittenen Zeit noch einmal um Ihre geschätzte Aufmerksamkeit bzw. notwendige Beratungen vor dem Plenarsaal durchzuführen. Das Präsidium hat für die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte für jede Fraktion sowie für die Staatsregierung eine Redezeit von je 8 Minuten festgelegt. Die Reihenfolge in der ersten Runde: zunächst die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte, dann CDU, AfD, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, fraktionsloser MdL sowie die Staatsregierung, sofern gewünscht. – Würden Sie mir möglicherweise trotz offenkundiger Aufgewühltheit Ihre geschätzte Aufmerksamkeit schenken? (Christian Hartmann, CDU: Ja!) – Das ist sehr freundlich. Herzlichen Dank. Wünscht vor der Aussprache der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Pallas, das Wort? – Das ist nicht der Fall. Dann erteile ich unserer Datenschutz- und Transparenzbeauftragten Frau Dr. Hundert das Wort. Sehr geehrte Frau Dr. Hundert, Sie haben das Wort. Dr. Juliane Hundert, Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Datenschutz nimmt bei den Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen einen hohen Stellenwert ein. Das zeigt sich unter anderem in der hohen Anzahl der Beschwerden und Kontrollanregungen im Jahr 2023. In 1 160 Fällen haben Betroffene die Verletzungen ihres Grundrechts auf Datenschutz geltend gemacht. Das entspricht einem Anstieg um fast 10 % gegenüber dem Vorjahr. Die Beschwerden betreffen einen sehr vielfältigen Themenbereich – vom Newsletter, der abbestellt wurde und trotzdem noch ankommt, über die nicht erteilte Auskunft bei Ersuchen nach Artikel 15 Datenschutzgrundverordnung bis hin zu nachbarschaftlichen Videoüberwachungen. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen ich an dieser Stelle meinen ganz herzlichen Dank für ihre wichtige Arbeit ausspreche, gehen allen Beschwerden nach. Allerdings stellen wir fest, dass die Datenverarbeitungsprozesse mit der fortschreitenden Digitalisierung komplexer werden. Dadurch wird auch die Bearbeitung der Beschwerden anspruchsvoller und zeitaufwendiger. Dieser Trend macht sich ebenso bei Kontrollen bemerkbar, die ich von Amts wegen durchführe. So befasste ich mich unter anderem mit ChatGPT von OpenAI. Berichtszeitraum: Dezember 2023 Unterrichtung durch die und Transparenzbeauftragte und Bericht des Ausschusses für die Stellungnahme der Staatsregierung In Abstimmung mit den anderen deutschen und europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden habe ich im Jahr 2023 ein Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob beim Training oder dem Einsatz der KI personenbezogene Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Damals hatte OpenAI noch keine europäische Niederlassung, weshalb alle Datenschutzbehörden in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffen waren. Inzwischen hat das Unternehmen einen Sitz in Irland. Das Verfahren gebe ich entsprechend der europäischen Regelung an die irische Aufsichtsbehörde ab. Unsere Erkenntnisse, nämlich dass das Training der KI mit öffentlich zugänglichen Internetseiten auch personenbezogene Daten enthält, deren Nutzung zumindest in den Fällen der besonders schützenswerten Daten nach der Datenschutzgrundverordnung nicht zulässig ist, nutzen wir natürlich auch für die Beratung sächsischer öffentlicher und nicht öffentlicher Stellen beim Einsatz von KI. Ein anderes wiederkehrendes Thema ist die Videoüberwachung. Darauf entfielen im Jahr 2023 rund 200 Eingaben. Um dem oftmals zu unbedachten Kameraeinsatz entgegenzuwirken, setze ich auf Aufklärung. Dafür habe ich die Broschüre „Achtung Kamera!“ erstellt und im Januar 2024 veröffentlicht. Aufgrund der großen Nachfrage ist sie inzwischen in der zweiten Auflage erhältlich. Zu meinen datenschutzrechtlichen Aufgaben gehört des Weiteren die Kontrolle der Polizei und des Verfassungsschutzes. Mit ihren Befugnissen können sie tief in die Grundrechte eingreifen – so passiert am sogenannten Tag X. Wie Sie wissen, kam es damals am Rande einer angemeldeten und nicht verbotenen Demonstration in Leipzig zu schweren Angriffen auf Polizeibedienstete und zu Sachbeschädigungen, woraufhin Einsatzkräfte eine große Personengruppe einschlossen; im Grunde handelte es sich um die gesamte Versammlung. Von der Einkesselung waren über 1 300 Personen betroffen, darunter etwa 100 Jugendliche und zwei strafunmündige Kinder. Im Zuge der Identitätsfeststellung beschlagnahmte die Polizei über 380 Mobiltelefone und erhielt somit Zugriff auf große Mengen nicht verfahrensrelevanter Daten. Die auf den Mobiltelefonen gespeicherten Textnachrichten, Mails und Bilder, die – das wissen wir alle – oftmals höchst persönlicher Natur sind und auch Dritte betreffen, dürften zum allergrößten Teil für die Verfolgung von Straftaten und damit für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben nicht erforderlich sein. Darauf habe ich die Strafverfolgungsbehörden aufmerksam gemacht. Ohne Erforderlichkeit für die Aufgabenerfüllung ist eine behördliche Speicherung personenbezogener Daten nicht zulässig. Mittlerweile sind rund 75 % der Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt; die ausgelesenen Daten aus den Mobiltelefonen sind also nicht mehr erforderlich. Ob diese gelöscht wurden, das konnte mir die Staatsanwaltschaft allerdings bis gestern noch nicht sagen. Im Zusammenhang mit diesen Ermittlungen wurde zudem öffentlich, dass das Landeskriminalamt im Herbst 2023 die Daten sämtlicher von der Umschließung betroffener Personen an das Landesamt für Verfassungsschutz weitergegeben hatte. Das Landesamt speichert alle mit Wohnsitz in Sachsen im nachrichtendienstlichen Informationssystem der deutschen Verfassungsschutzbehörden, „NADIS“. Über die Zulässigkeit, insbesondere die Verhältnismäßigkeit dieser Speicherungen bin ich ebenfalls im Gespräch mit dem Landesamt; denn Speicherungen im NADIS können gravierende Auswirkungen auf die betroffenen Personen haben. Die Daten stehen allen im Verbund beteiligten Verfassungsschutzbehörden offen und werden stets herangezogen, wenn aufgrund gesetzlicher Vorschriften, etwa für Zuverlässigkeitsprüfungen, Verfassungsschutzbehörden angefragt werden. Das Vorgehen der Sicherheitsbehörden dürfte eine einschüchternde Wirkung haben. Es ist nicht abwegig, dass sowohl betroffene als auch nicht direkt betroffene Personen künftig von der Ausübung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit Abstand nehmen, um sicherheitsbehördlichen Maßnahmen zu entgehen. So wichtig und richtig eine konsequente Aufklärung und Verfolgung von Gewaltdelikten ist, so erforderlich ist die Beschränkung eingriffsintensiver Maßnahmen auf relevante Personen und Daten nach rechtsstaatlichen Maßstäben. Das möchte ich auch mit Blick auf die von der Politik in Aussicht gestellte Ausweitung polizeilicher Befugnisse noch einmal unterstreichen. Dass auch Kommunen in Sicherheitsfragen über das Ziel hinausschießen, zeigt ein anderer Fall, in dem eine Stadtverwaltung alle Bediensteten anwies, ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen und beizubringen. Ein solcher Nachweis ist nur in bestimmten Fällen zulässig, etwa im Zusammenhang mit der Betreuung Minderjähriger, nicht jedoch für alle Beschäftigten. Ich habe die Stadtverwaltung aufgefordert, die entsprechende Anweisung zurückzunehmen und die erhobenen Daten zu löschen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die beschriebenen Fälle vermitteln nur einen kleinen Ausschnitt meiner Arbeit. Diese besteht keinesfalls nur darin, Beschwerden nachzugehen, sondern sie besteht auch darin zu beraten. Im Berichtszeitraum verzeichnete ich circa 600 solcher Beratungsvorgänge. Meine Beratung möchte ich auch Ihnen in dieser neuen Legislaturperiode anbieten. Die Entscheidungen des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs im Januar 2024 haben eine Überarbeitung des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes notwendig gemacht. Die Novellierung muss sicherstellen, dass das Gesetz verfassungsgemäß und praxisgerecht formuliert wird. Eine andere notwendige Änderung betrifft den Sächsischen Landtag selbst. Er verfügt derzeit weder über eine Datenschutzordnung noch über ein Datenschutzgremium, das den Anforderungen an eine unabhängige Datenschutzaufsichtsbehörde genügt. Hier appelliere ich an Sie als Gesetzgeber, schnell eine Neuregelung vorzunehmen, denn die Datenschutz-Grundverordnung gilt auch im parlamentarischen Raum. Bei der Umsetzung dieser und weiterer Vorhaben stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung. Sie finden mich seit dem 1. April in meiner neuen Dienststelle in der Maternistraße 17. Ich bedanke mich ganz herzlich für die Unterstützung meiner Arbeit. (Beifall CDU, SPD und BÜNDNISGRÜNE)

Protokoll ↗