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Rico Gebhardt

Die Linke 21.05.2025 Sitzungen 8/13

Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn es jetzt nicht Abend wäre, würde ich sagen: Guten Morgen, Kolleginnen und Kollegen des BSW. Sie sind auch auf den Artikel 109 Abs. 3 des Grundgesetzes aufmerksam geworden, der eine Nettokreditaufnahme der Bundesländer ermöglicht. An dieser Stelle komme ich jedoch nicht umhin, der Öffentlichkeit noch einmal deutlich zu machen, was das Bündnis Sahra Wagenknecht „Vernunft und Gerechtigkeit“ unter Vernunft versteht – und wo sie ganz offenkundig erhebliche Schwierigkeiten mit der Wahrheit haben. Die Fraktion des BSW beantragt heute die unverzügliche Umsetzung des Artikel 109 Abs. 3 des Grundgesetzes. Noch in der Sondersitzung des Sächsischen Landtages am 17. März 2025, beantragt von der AfD-Fraktion, hat dieselbe BSW-Fraktion den Artikel 109 Abs. 3 des Grundgesetzes rundweg abgelehnt. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) Um es noch deutlicher zu machen, das ist der Grundgesetzartikel, den besonders das BSW im Bundestag laut bekämpft hat, weil es sich dabei nämlich um die Erhöhung der Verteidigungsausgaben und die Möglichkeit von Kreditaufnahmen handelt. Dabei war es dem BSW auch nicht zu peinlich, sich mit Karl Liebknecht auf eine Stufe zu stellen, der am 2. Dezember 1914 als einziger Abgeordneter im Reichstag gegen die Bewilligung von Kriegskrediten gestimmt hat. Vor allem Mitglieder des BSW hatten eine massive Verleumdungskampagne gegen Die Linke gestartet. Anlass war die Zustimmung von Bremen und Mecklenburg-Vorpommern – also Ländern mit linker Regierungsbeteiligung – im Bundesrat zum Gesetzespaket für das Sondervermögen nach Artikel 143 h des Grundgesetzes und zur Kreditaufnahme der Länder. Das BSW hat uns als Linke vorgeworfen, wir hätten den Kriegskrediten zugestimmt – fordern nun aber selbst ein schnelles Gesetz auf Grundlage genau dieser Grundgesetzänderung, um möglichst viel Geld für Sachsen zu erhalten. Das nenne ich Verlogenheit. (Beifall Die Linke) Im Übrigen, der Antrag fordert etwas, was schon in der Grundgesetzänderung enthalten bzw. dort schon geregelt ist, nämlich ein Ausführungsgesetz zur Anwendung des Artikels 109 Abs. 3 des Grundgesetzes. Wenn Sie vom BSW dem Landtag schon einen derart billigen Antrag vorlegen, um damit vermeintlich „finanzielle Spielräume für Sachsen“ zu schaffen, dann sollten Sie sich zumindest die Mühe machen, auch konkrete Vorschläge zur Umsetzung des Artikels 143 h des Grundgesetzes zu unterbreiten – jenes Artikels, mit dem den Ländern ein Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt wird. Auch hierfür braucht es ein Ausführungsgesetz. Die einseitige Konzentration auf die sich künftig bietende Kreditaufnahmemöglichkeit in Ihrem Antrag ist wenig produktiv. Eine sachgerechte Herangehensweise scheint entweder nicht Ihre Stärke zu sein oder Sie haben die Materie bislang nicht wirklich durchdrungen. Beides wäre schlimm. Noch ein Punkt zum Handwerklichen: Zumindest Ihrer ehemaligen Bundestagsabgeordneten Frau Zimmermann sollte bekannt sein, dass nicht die Bundesregierung Gesetze erlässt, sondern das Parlament des Bundestages. Im Antrag des BSW wird die Sächsische Staatsregierung aufgefordert, sich gegenüber der Bundesregierung für die unverzügliche Schaffung eines Bundesgesetzes einzusetzen. Ich möchte noch einmal auf Punkt 2 Ihres Antrags eingehen, in dem Sie fordern, für Sachsen einen möglichst vorteilhaften Verteilungsschlüssel zu erreichen. So, wie ich die Staatsregierung kenne – und ich kenne sie nun schon einige Jahre – zeigt sie immer dann besonderes Interesse, wenn es darum geht, möglichst viel Geld für Sachsen zu sichern, das nicht aus dem eigenen Haushalt stammt, sondern quasi geschenktes Geld ist. Ihre Ratschläge – zumal so billig vorgetragen, wie in Ihrem Antrag und der Begründung – können Sie echt knicken. Denn bevor Sie anderen Hausaufgaben aufgeben, sollten Sie Ihre eigenen Hausaufgaben machen. Wo ist Ihr Änderungsantrag zum Haushaltsgesetz, der dem Freistaat Sachsen für den Doppelhaushalt 2025/26 die Möglichkeit der Kreditaufnahme nach dem Artikel 109 Abs. 3 des Grundgesetzes eröffnet? Unabhängig davon, was die künftigen Ausführungsgesetze des Bundes später regeln. Die GRÜNEN haben ihren Änderungsantrag vorgelegt, meine Fraktion ebenfalls – vom BSW hingegen bisher Fehlanzeige. Trotzdem stellen Sie hier so einen Antrag. (Heiterkeit CDU) Das nenne ich Populismus. Wenn Sie schon populistisch formulieren, dann sollten Sie wenigstens das nötige Handwerkzeug richtig anwenden. Daran scheitern Sie kläglich. Zitat: „In dieser Situation der Unsicherheit ist es die Aufgabe der Staatsregierung für Klarheit zu sorgen.“ Wie die Staatsregierung für Klarheit sorgen soll, erschließt sich mir überhaupt nicht. Das ist auch in Ihrem Redebeitrag überhaupt nicht zum Ausdruck gekommen. (Heiterkeit Die Linke) Vielleicht hätten Sie, wenn Sie als Fraktion nicht in der Lage sind, Kriterien zu Papier zu bringen, zumindest die Staatsregierung auffordern müssen, darzulegen, wie sie gedenkt, sich in den Verhandlungen im Bundesrat einzubringen und „Sachsen den größtmöglichen finanziellen Spielraum für die mögliche Kreditaufnahme zu sichern.“ Zusammenfassend: So wichtig die künftige Möglichkeit der Kreditaufnahme zur Erweiterung der finanziellen Spielräume ist und in der derzeitigen angespannten Haushaltssituation des Freistaates Sachsen auch notwendig ist – dazu haben wir, wie gesagt, zur Haushaltsdebatte einen Änderungsantrag gestellt –, so billig und handwerklich schlecht gemacht ist der in dieser Sache ungeeignete vom BSW vorgelegte Antrag. Das BSW fordert etwas, das ohnehin in den betreffenden Grundgesetzänderungen vorgesehen ist und mit dem nichts passieren wird. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. Vielen Dank. (Jubel Martin Modschiedler, CDU – Beifall Die Linke sowie Martin Modschiedler und Daniela Kuge, CDU) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Kollege Rico Gebhardt, der den Standpunkt seiner Fraktion Die Linke hier dargelegt hat. Wir befinden uns noch in der ersten Rederunde und es hätte nun Herr Berger die Möglichkeit, das Wort zu ergreifen. – Er macht davon keinen Gebrauch. Dann besteht jetzt die Möglichkeit einer zweiten Rederunde. Besteht der Bedarf nach einer zweiten Runde? – Ich sehe die Abg. Ines Biebrach für das BSW das Wort ergreifen. Bitte schön, Frau Kollegin.

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