Roberto Kuhnert
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war das Schlusswort der einbringenden AfD-Fraktion. Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Da keine Änderungsanträge vorliegen, stelle ich die Drucksache 8/2642 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke schön. Wer stimmt gegen den Antrag? – Enthaltungen? – Dann ist bei vielen Dafürstimmen dennoch die Mehrheit der Stimmen gegen den Antrag abgegeben worden. Der Drucksache ist somit nicht zugestimmt worden. Sie ist nicht beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf den für Sachsen schaffen – Lebensverhältnisse ermöglichen! Antrag der Fraktion BSW Schuldenregel des Grundgesetzes angewendet werden. Dies soll auch für Militärhilfen für angegriffene Staaten wie die Ukraine gelten. Bisher galten diese Ausnahmen nur für Naturkatastrophen und außergewöhnliche Notsituationen. Auch für die Länder sieht das Gesetz die Lockerung bei der Schuldenbremse vor. Gilt für sie derzeit noch eine Schuldengrenze von null, dürfen sie künftig zusammen Schulden in Höhe von 0,35 % des Bruttoinlandsproduktes aufnehmen. Näheres wird ein Bundesgesetz regeln. Durch diese Entscheidung wurde den Bundesländern eine Kreditaufnahme unabhängig von bestehenden landesspezifischen Regelungen ermöglicht. Die Aufteilung zwischen den Bundesländern dieser als Summe zulässigen Kreditaufnahmen ist in einem gesonderten Bundesgesetz noch zu regeln. Bevor dieses Bundesgesetz nicht durch Bundestag und Bundesrat beschlossen wird, ist unklar, in welcher Höhe der Freistaat Sachsen zukünftig Einnahmen aus Kreditaufnahmen erzielen könnte. In dieser Situation der Unsicherheit ist es die Aufgabe der Staatsregierung, für Klarheit zu sorgen. Erstens. Die Gelder müssen den Ländern so schnell wie möglich zur Verfügung stehen. Zweitens. Der Freistaat muss sich dafür einsetzen, dass bei der Festlegung der Verteilungsschlüssel ein solcher festgelegt wird, der unseren Freistaat mit maximalen Mitteln versorgen könnte. (Beifall BSW) Die gegenwärtigen Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2025/2026 des Freistaates Sachsen zeigen, dass eine parlamentarische Mehrheit für den zu beschließenden Haushalt ohne die durch Artikel 109 Abs. 3 Grundgesetz ermöglichte moderate Kreditaufnahme unter keinem guten Stern steht. Stets wird betont, dass es in Sachsen keine Aufweichung der Schuldenbremse geben wird. Die Entwicklungsbremse soll weiterhin bestehen bleiben. Mit dieser Ansage wird der finanzielle Rahmen für den Doppelhaushalt 2025/2026 eingeengt und die Bedingungen werden unnötig verschärft. Dem gleichzeitig im Bund beschlossenen Sondervermögen steht die Staatsregierung zum Glück offen gegenüber. Auch hier wird eine kurzfristige Zurverfügungstellung nicht erwartet. Aus Gesprächen erhält man den Eindruck, dass kaum Aktivitäten in Angriff genommen werden, um die Erstellung des notwendigen Gesetzes für diese Mittel auf Bundesebene zu beschleunigen. Aus diesem Grund unser erster Antragspunkt. Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat und gegenüber der Bundesregierung für die unverzügliche Schaffung eines Bundesgesetzes zur Aufteilung der für die Gesamtheit der Länder zulässigen Kreditaufnahme nach Artikel 109 Abs. 3 Grundgesetz einzusetzen. Je eher diese Regelung geschaffen wird, umso eher wird klar, welche Mittel für Sachsen zur Verfügung stehen könnten. Je eher die Gelder zur Verfügung stehen, umso glaubwürdiger werden die Bemühungen der neuen Regierung. Je eher diese Gelder zur Verfügung stehen, umso eher bekommt die Politik wieder Vertrauen entgegengebracht. (Beifall BSW) Warum nun unsere Forderungen? Zweitens, bezüglich des Verteilungsschlüssels: Sollten wir zur Erkenntnis gelangen, die nach Grundgesetz Artikel 109 Abs. 3 ermöglichten Kreditaufnahmen im maximal möglichen Umfang nutzen zu wollen, würden wir uns im Nachgang den Vorwurf gefallen lassen müssen, bezüglich des Verteilungsschlüssels nicht vorausschauend gehandelt zu haben. Es sind verschiedene Verteilungsschlüssel denkbar, die sich sehr unterschiedlich auf die Kreditaufnahmemöglichkeiten der einzelnen Bundesländer auswirken. Eine zu starke Orientierung allein am Anteil der Bundesländer am nominalen Bruttoinlandsprodukt würde die ostdeutschen Bundesländer benachteiligen. Dasselbe gilt für die Bevölkerungszahlen und die Fläche. Einnahmen aus Krediten bedeuten anders als die Mittel zum Beispiel aus dem Länderfinanzausgleich auch zukünftige finanzielle Lasten und sind daher auch in Relation zur bisherigen Verschuldung des jeweiligen Haushalts zu setzen. Der Freistaat ist hier tatsächlich Klassenprimus. Durch eine äußerst konservative Haushaltspolitik in den vergangenen Jahren ist Sachsen das Bundesland mit der geringsten Verschuldung. Dies muss im Rahmen der Verhandlungen Berücksichtigung finden. Warum? (Beifall BSW) Die geringe Verschuldung hat auch einen Preis. Alle Menschen in der Bundesrepublik Deutschland haben Anspruch auf gleichwertige Lebensverhältnisse. Bezüglich dieses Anspruchs hat Sachsen auch wegen der Transformationsprozesse der letzten 30 Jahre Aufholbedarf. Der Zustand der Infrastruktur, die gesunkene Lebensqualität im ländlichen Raum und die nur scheinbar alternativlosen Kürzungen im Bildungs- und Sozialbereich offenbaren die gegenwärtige Sollbruchstelle der sächsischen Gesellschaft. Diese Verwerfungen gilt es in Angriff zu nehmen, und dafür müssen wir so schnell wie möglich die bestmöglichen Rahmenbedingungen schaffen. (Beifall BSW) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Kollegin Uta Knebel für die einbringende BSW-Fraktion. Wir setzen in der Aussprache der ersten Runde fort mit Herrn Kollegen Patt von der CDU-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege.
