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Rico Gebhardt

Die Linke 21.05.2025 Sitzungen 8/13

Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Entwurf des Gesetzes zum NOOTS-Staatsvertrag ist erfreulicherweise kurz und auch recht verständlich. Er beinhaltet im Grunde nur die Erklärung, dem Staatsvertrag beizutreten. Es wäre schön, wenn es immer so einfach wäre. Der Staatsvertrag selbst ist ebenfalls nicht sehr lang, allerdings nicht so leicht verständlich. Man muss die fünf Seiten zwei Mal lesen, weil die Sache nicht so leicht zu beschreiben ist. Den meisten Fraktionen in diesem Haus ist es auch gelungen, diese fünf Seiten zwei Mal zu lesen, sodass es der heutigen Aussprache gar nicht bedurft hätte. Wir diskutieren hier auf Wunsch einer einzelnen Fraktion, obwohl dieser Rechtsaußen-Fraktion sonst immer ganz viel an Bürokratieabbau gelegen ist. Darum geht es im Staatsvertrag; genauer gesagt handelt es sich um die Modernisierung von Registern – also der Datenbestände, die bei öffentlichen Stellen geführt werden. Die in zahlreichen verschiedenen Registern gespeicherten Daten sollen künftig elektronisch zwischen den verschiedenen Stellen ausgetauscht werden können, ohne dass sie immer wieder neu eingegeben werden müssen. Der Leitgedanke lautet: einmal mitteilen, statt mehrfach ausfüllen. Es werden dabei weder neue Daten erhoben, noch wird eine neue Superdatenbank geschaffen. Sollte Letzteres der Fall sein, wären wir als Fraktion Die Linke wohl die Ersten, die laut dagegen protestieren würden. Vielmehr entsteht eine gemeinsame technische Schnittstelle zur einheitlichen Bereitstellung und Übergabe vorhandener Daten innerhalb der Verwaltung der Bundesrepublik. Der Staatsvertrag schafft dafür den rechtlichen und organisatorischen Rahmen. Die Umsetzung und der Betrieb dieses Systems – NOOTS genannt – wird Aufgabe des Bundesverwaltungsamtes sein. An den dezentralen Zuständigkeiten der Registerführung bei Bund, Ländern und Kommunen ändert sich ebenso wenig wie an den rechtlichen Voraussetzungen für die Erhebung und Speicherung der einzelnen Daten. Was sich aber ändern wird: Digitale Verwaltungsverfahren werden sehr viel schneller ablaufen können – nicht nur für die Behörden, die dabei Daten verarbeiten, sondern auch für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen. Sie werden ihre Daten, wie gesagt, nicht mehr neu vorlegen müssen. Im Grunde genommen ist das alles bereits sehr gewöhnlich; wir kennen das – wahrscheinlich – alle schon: Beim Onlineshopping zum Beispiel gibt heute niemand mehr seine Daten zuerst bei der Handelsplattform, dann erneut beim Zahlungsdienstleister und schließlich noch einmal bei den Versandunternehmen ein, sondern das alles passiert mit einem Klick. Demgegenüber bietet dieses Verfahren, das mit dem NOOTS-Staatsvertrag geschaffen wird, allerdings erhebliche Vorteile: Erstens kaufen Sie keinen Mist, den eigentlich niemand braucht. Zweitens – das ist hierbei entscheidend – ist das Verfahren datenschutzkonform ausgestaltet. Der Datentransfer soll jedenfalls transparent nachvollziehbar sein; so habe ich es dem vorliegenden Entwurf entnommen. Und indem Daten nur einmal erfasst werden, erfolgt auch keine wiederholte Speicherung in ganz unterschiedlichen Registern, die keiner mehr überblickt. Deshalb stimmt meine Fraktion zu. Vielen Dank. (Beifall Die Linke und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Herr Kollege Gebhardt von der Fraktion Die Linke. Jetzt hätte der fraktionslose Abgeordnete die Möglichkeit zu sprechen. – Er winkt ab. Dann haben wir die Möglichkeit, eine zweite Rederunde zu eröffnen. Gibt es den Bedarf einer zweiten Rederunde? – Das ist nicht der Fall. Dann hat jetzt die Staatsregierung die Möglichkeit zu einem Redebeitrag, wenn gewünscht. – Herr Dr. Handschuh möchte davon Gebrauch machen; bitte schön. Dr. Andreas Handschuh, Chef der Staatskanzlei und Staatssekretär für Bundes- und Europaangelegenheiten: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Bei der heutigen Debatte wurden zwei Dinge deutlich, die bei der Digitalisierung immer mitgedacht und mitdiskutiert werden: Das eine ist die Handlungsfähigkeit der Verwaltung oder des Staates, und das andere ist der Datenschutz. Das vorliegende Gesetz zum NOOTS-Staatsvertrag soll einen wesentlichen Beitrag zu der Registermodernisierung leisten. Es schafft, wenn man so will, die technischen Voraussetzungen. Ja, es ist richtig, es sind technische Voraussetzungen, die damit geschaffen werden. Aber man kann es mit einem exzellenten Laufschuh vergleichen: Er schafft noch keine Kondition. Wir müssen, wenn wir die technischen Voraussetzungen nutzen wollen, auch die notwendigen Prozesse der Register anpassen. Das ist unsere Aufgabe, hierzu haben wir uns bekannt. Es ist wichtig, im Rahmen der Digitalisierung mitzudenken, dass wir die Prozesse und Strukturen an die Digitalisierung anpassen. Das Once-Only-Prinzip ist nunmehr in diesem nationalen System Bestandteil geworden. Die Ministerpräsidenten haben auf der MPK im November 2024 den Staatsvertrag für ihre Länderparlamente in die Ratifizierung gegeben. Das Gesetz zum NOOTS-Staatsvertrag hat zum Ziel, das notwendige System zur Anbindung bestehender Register für einen elektronischen Datenaustausch für Verwaltungsleistungen bereitzustellen. Dies ist die Voraussetzung des Once-Only-Prinzips. Im Ergebnis müssen – das klang heute schon an – Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ihre Daten an die Verwaltung nur einmal übermitteln. Ob es sich dann um eine Gewerbeanmeldung oder einen Geburtsnachweis handelt – wenn die Daten vorhanden sind, müssen sie von der antragstellenden Person oder dem antragstellenden Unternehmen kein weiteres Mal eingereicht werden. Das ist sehr wichtig, auch für die Freizügigkeit in Deutschland und in Europa. Die Verwaltungsdaten werden mit einer Identifikationsnummer versehen. Hierbei stellt sich berechtigterweise die Frage des Datenschutzes. Ist diese Identifikationsnummer veränderungsfest? Ja, sie ist sicher und datenschutzkonform der richtigen Personen zugeordnet. Es ist für uns bei einem solchen Projekt selbstverständlich, Effizienz und Qualität mit Sicherheit und Transparenz in Einklang zu bringen. Deutschland und Europa sollen frei bleiben, aber auch die Daten der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen sollen sicher sein. Was die Experten im Staatsvertrag „Datenschutzcockpit“ nennen, garantiert, dass jeder Datenabruf – das war Ihre Frage – für den Bürger nachvollziehbar ist. Diese CockpitLösung ist fester Bestandteil des NOOTS-Staatsvertrages. Um es an einem Beispiel deutlich zu machen: Bei einem Antrag auf einen Bewohnerparkausweis können Sie nachvollziehen, ob es einen Abruf aus dem Fahrzeugregister oder dem Melderegister geben wird. Bereits vorhandene Nachweise – das ist sehr wichtig im Rahmen des Bürokratierückbaus – müssen nicht erneut eingereicht werden, da sie für die Behörden nach Freigabe durch die antragstellende Person digital abrufbar sind. Die antragstellende Person behält also die Hoheit über die Weitergabe der eigenen Daten. Die Registermodernisierung bedeutet einen enormen Gewinn an Effizienz und Leistungsfähigkeit sowie eine Entlastung der Bürger und Unternehmen. Die Zahl der notwendigen Behördengänge wird sinken. Ich empfehle daher dem Landtag die Ratifizierung dieses Staatsvertrages. Mit ihm schaffen wir die rechtliche Grundlage für eine effizientere, handlungsfähige Verwaltung, für einen handlungsfähigen Staat. Ich danke Ihnen. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Staatssekretär Dr. Handschuh für die Staatsregierung. Da ich keinen weiteren Redenbedarf angezeigt bekomme, beende ich die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zum NOOTS-Staatsvertrag in der Drucksache 8/2286, ein Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Kommunales und Sport in der Drucksache 8/2532. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Da keine Einzelabstimmung verlangt wurde, stimmen wir gemäß § 46 Abs. 6 der Geschäftsordnung über die Teile des Gesetzesentwurfs gemeinsam an. Das sind: Überschrift, Artikel 1 Zustimmung, Artikel 2 Inkrafttreten. Wer gibt diesen Teilen die Zustimmung? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit wurde Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Viertes Gesetz zur Änderung des Drucksache 8/2577, Gesetzentwurf Drucksache 8/2686, Beschlussempfehlung Es liegen Ihnen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses als Drucksache 8/2686 vor. Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Mitglied des Landtags das Wort? – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren, dann kommen wir nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Vierte Gesetz zur Änderung des Sächsischen Kirchensteuergesetzes. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 8/2674. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Da keine Einzelabstimmung verlangt wurde, stimmen wir gemäß § 46 Abs. 6 der Geschäftsordnung über die Teile des Gesetzentwurfs in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, gemeinsam ab: Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Kirchensteuergesetzes, Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis, Artikel 3 Inkrafttreten. Wer gibt diesen Teilen des Gesetzentwurfs Tagesordnungspunkt Flexibel, praxisnah, attraktiv – Drucksache, 8/2642 Hierzu können die Fraktionen in folgender Reihenfolge Stellung nehmen: in der ersten Runde AfD, CDU, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, der fraktionslose MdL und die Staatsregierung. Ich erteile der Fraktion AfD als Einreicherin das Wort, und ich sehe Herrn Kollegen Kuhnert das Wort ergreifen; bitte schön.

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