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Valentin Lippmann

GRÜNE 21.05.2025 Sitzungen 8/13

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das latente Meckern über einen angeblich handlungsunfähigen Staat, überbordende Bürokratie und mangelnde Digitalisierung ist uns allen bekannt. Es ist leicht, in den Chor einzustimmen – es kennt doch jeder die Verzweiflung beim Warten auf Termine im Bürgeramt oder bei Zulassungsverfahren. Aber dem Stand der Digitalisierung einfach nur permanent den Status der Bonner Republik zu attestieren und sich ansonsten in aussichtslosem Lamento zu ergehen, das uns sowieso nicht weiterhilft, bringt dann eben auch nichts. Außerdem gibt es seit einigen Jahren wegweisende Veränderungen im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung, in die sich der heutige Gesetzentwurf einreiht. Den Auftakt hat das Online-Zugangsgesetz gemacht. Insbesondere im Verhältnis Staat zu Bürger wurden hier Hürden abgebaut und die Inanspruchnahme wesentlicher Verwaltungsdienstleistungen deutlich erweitert und erleichtert. Doch die Umsetzung verzögert sich bekanntermaßen. Das ist vor dem Hintergrund unseres föderalen Staatsaufbaus nicht erstaunlich. Die Länder arbeiten teilweise mit unterschiedlichen IT-Systemen, was bekanntermaßen die Harmonisierung erschwert. Auch innerhalb eines Landes herrscht oft eine heterogenere IT-Landschaft, als man zu Beginn vermuten würde. Das erschwert den Datentransfer erheblich und offenbart zusätzlich die eine oder andere noch zu schließende Sicherheitslücke. Die Bürgerinnen und Bürger fühlen sich dann streckenweise ein wenig auf den Arm genommen, wenn sie für verschiedene Dienstleistungen ihre Daten neu eingeben müssen. Genau hier setzt im Sinne einer bürger/-innenfreundlicheren Verwaltung der NOOTS-Staatvertrag an. Er soll vor allem das schon mehrfach Geschilderte und an dieser Stelle daher nicht noch einmal wiederholte Once-Only-Prinzip umsetzen – also dafür sorgen, dass die Daten nur einmal eingegeben werden müssen. Kurzum: Ich halte es für sinnvoll, dass hier alle an einem Strang ziehen und dass es mit diesem Staatsvertrag tatsächlich zu einer erheblichen Erleichterung für die Bürgerinnen und Bürger kommt. Mehr gibt es zu diesem Staatsvertrag und zum Gesetz nicht zu sagen. Gestatten Sie mir aber noch etwas zum Wortbeitrag des Kollegen Winter zu sagen. Das hatte schon eine gewisse bizarre Komik. Sich am Ende hinzustellen und davor zu warnen, dass der Staat seine Bürgerinnen und Bürger überwacht – obwohl man ja eigentlich die Partei Russlands und Chinas in Deutschland ist – macht ein besonderes Verhältnis zum Datenschutz deutlich. Aber noch interessanter fand ich, dass Sie so etwas wie biometrische Videoüberwachung dramatisch finden. Ich weiß nicht, ob Sie sich in Ihrer Fraktion austauschen. Der Kollege Wippel – Ihnen vielleicht als innenpolitischer Sprecher bekannt – war vehementer Verfechter jenes sinnfreien und aus unserer Sicht verfassungswidrigen Projektes der biometrischen Überwachung an der sächsischen Außengrenze in Görlitz. Genau das haben Sie soeben scharf kritisiert. Das zeigt: Sie haben ein instrumentelles Verhältnis zum Datenschutz. Solange Sie der Überzeugung sind, es schützt die Richtigen, dann ist es falsch. Solange Sie der Überzeugung sind, es schützt die Falschen, ist es richtig – zumindest aus Ihrer Sicht. Das zeigt einmal mehr, dass Sie in der AfD offensichtlich keine Ahnung von dem haben, was Sie wollen. (Heiterkeit AfD) Das haben Sie noch einmal schön offenbart. Hier die große Datenschutztröte, während Herr Wippel bestimmt wieder beim Polizeigesetz Verschärfung von Eingriffsbefugnissen fordert und am liebsten fast jeden festnehmen lassen möchte, der durch dieses Land läuft. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE – Marko Winter, AfD, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Lippmann sprach für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Nun sehe ich Kollegen Winter an Mikrofon 7, vermutlich mit einer Kurzintervention auf den Redebeitrag von Herrn Lippmann.

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