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Ronny Wähner

CDU 21.05.2025 Sitzungen 8/13

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Wer freut sich beim Ausfüllen eines langen Formulars nicht, wenn darin Teile bereits vorgearbeitet bzw. Dinge vorgegeben sind. Ich freue mich immer, wenn ich die Steuererklärung mache, über das ELSTER-Programm, das es seit Jahren von der Finanzverwaltung gibt, in dem viele Daten, die man jedes Jahr wieder benötigt, bereits voreingetragen sind und man nur die aktuellen Änderungen einpflegen muss. Genau das ist der große Vorteil der Digitalisierung, dass man Daten, die einmal vorhanden sind, mehrfach verwenden kann. Um diesen Bereich weiter zu optimieren und zu nutzen, ist es wichtig, dass die Daten nicht nur in einem gewissen Bereich immer wieder verwendet werden können, sondern auch bereichsübergreifend. Man setzt also das Once-OnlyPrinzip um, sodass die Daten nur einmal erhoben und dann immer wieder genutzt werden. Genau dahin machen wir uns mit dem NOOTS-Staatsvertrag auf den Weg. Wir schaffen die Voraussetzung dafür, dass die Daten nur einmal von uns als Bürgern oder von den Unternehmen erhoben werden müssen und dann immer wieder verwendet werden können, wenn es notwendig ist – und das nicht nur beschlossenen Fassung als Ganzes. Wer gibt dem Gesetzentwurf die Zustimmung? – Herzlichen Dank. Die Gegenstimmen? – Gegenstimmen sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich einige. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn ich keinen Widerspruch sehe, ist die Dringlichkeit beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich eröffne den des Entwurfs NOOTS-Staatsvertrag der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Kommunales und Sport in Sachsen, in Deutschland, sondern europaweit. Das ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Staatsvertrages. Umgesetzt wird dies durch ein IT-Dienstleistungszentrum und die Koordination erfolgt durch ein Gremium, das sich aus dem Bund und den Ländern zusammensetzt. Letztendlich ist der Vorteil, dass die Daten nur einmal erhoben und gespeichert werden, auch ein Beitrag zum Datenschutz. Man muss sich nur um diese Speicherung sorgen, dass diese ordnungsgemäß und datenschutzkonform erfolgt, und hat dann immer die Möglichkeit, auf diese Daten zuzugreifen. Gerade auf dem notwendigen Weg der Digitalisierung, auf dem wir uns alle befinden, der vor dem Hintergrund der zurückgehenden Fachkräfte und der notwendigen Effizienzsteigerung in unserer Verwaltung von enormer Bedeutung ist, ist es wichtig, diesen Bereich so effektiv wie möglich zu gestalten. Dazu trägt dieser Staatsvertrag mit der Umsetzung dieses Once-Only-Prinzips bei. Deswegen unterstützen wir dies als CDU. Ich bitte an dieser Stelle um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzesentwurf. Vielen Dank. (Beifall CDU und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Wähner sprach für die CDU-Fraktion. Nun spricht für die Fraktion AfD Kollege Winter.

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